Hallo zusammen,
lt. Gesetz hat der Pferdepaß beim Stallbetreiber zu sein, weil er durch seinen Job zum "Halter" des Pferdes wird. Bei Kontrollen des Vet.-Amtes müssen die Pässe aller Pferde - mit Eintragung des aktuellen Besitzers - umgehend vorgelegt werden.
Ich habe Einsteller, die sich mit Händen und Füßen dagegen wehren mir den Paß zu geben. Sie glauben nicht, daß es zu richtig saftigen Strafen (hauptsächlich für mich natürlich!) kommt wenn eine Kontrolle ansteht.
Meine Einsteller werden wohl nicht die einzigen sein die ihre Pässe nicht abgeben wollen, was macht Ihr als SB in solchen Fällen?
@ Frau Müller Klein: gibt es bereits Urteile und Strafen über Kontrollen mit fehlenden Pässen? Und wo kann man den Gesetzestext nachlesen? Ich hab bereits viel gegoogelt aber nichts Richtiges gefunden.
Vielen Dank schon mal im Voraus, viele Grüße, max-und-moritz
lt. Gesetz hat der Pferdepaß beim Stallbetreiber zu sein, weil er durch seinen Job zum "Halter" des Pferdes wird. Bei Kontrollen des Vet.-Amtes müssen die Pässe aller Pferde - mit Eintragung des aktuellen Besitzers - umgehend vorgelegt werden.
Ich habe Einsteller, die sich mit Händen und Füßen dagegen wehren mir den Paß zu geben. Sie glauben nicht, daß es zu richtig saftigen Strafen (hauptsächlich für mich natürlich!) kommt wenn eine Kontrolle ansteht.
Meine Einsteller werden wohl nicht die einzigen sein die ihre Pässe nicht abgeben wollen, was macht Ihr als SB in solchen Fällen?
@ Frau Müller Klein: gibt es bereits Urteile und Strafen über Kontrollen mit fehlenden Pässen? Und wo kann man den Gesetzestext nachlesen? Ich hab bereits viel gegoogelt aber nichts Richtiges gefunden.
Vielen Dank schon mal im Voraus, viele Grüße, max-und-moritz
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