Der SB muß den Equidenpaß aufbewahren - ...oder???

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  • max-und-moritz
    • 04.06.2006
    • 3441

    Der SB muß den Equidenpaß aufbewahren - ...oder???

    Hallo zusammen,

    lt. Gesetz hat der Pferdepaß beim Stallbetreiber zu sein, weil er durch seinen Job zum "Halter" des Pferdes wird. Bei Kontrollen des Vet.-Amtes müssen die Pässe aller Pferde - mit Eintragung des aktuellen Besitzers - umgehend vorgelegt werden.

    Ich habe Einsteller, die sich mit Händen und Füßen dagegen wehren mir den Paß zu geben. Sie glauben nicht, daß es zu richtig saftigen Strafen (hauptsächlich für mich natürlich!) kommt wenn eine Kontrolle ansteht.

    Meine Einsteller werden wohl nicht die einzigen sein die ihre Pässe nicht abgeben wollen, was macht Ihr als SB in solchen Fällen?

    @ Frau Müller Klein: gibt es bereits Urteile und Strafen über Kontrollen mit fehlenden Pässen? Und wo kann man den Gesetzestext nachlesen? Ich hab bereits viel gegoogelt aber nichts Richtiges gefunden.

    Vielen Dank schon mal im Voraus, viele Grüße, max-und-moritz
    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.
  • Elke
    • 05.02.2008
    • 11712

    #2
    Die Pferdepässe der beiden Pferde, die in meiner Nähe sind, habe ich zu Hause.
    Was ist, wenn ich wegfahren will, und der Stallbesitzer ist nicht da? Dann kann ich nicht an die Pässe dran.
    Und umgemeldet hab ich das eine Pferd auch noch nicht....ist das zwingend???

    Was ich mir vorstellen könnte, wären so ne Art Schließfächer, von denen jeder Besitzer für sein Fach einen Schlüssel hat und der SB einen Passpartout/Generalschlüssel.

    Kommentar

    • Furioso-Fan
      • 12.08.2004
      • 10945

      #3
      Ich würde meinem SB, egal wer das ist, nie den Equidenpass geben. Bestenfalls eine zur Not beglaubigte Kopie.
      Das hat zum einen damit zu tun, daß ich einem SB per se nicht traue nach den erfahjrungen, die ich gemacht habe - MuM bitte weghören!!! - zweitens wenn er weg ist, ich die Scherereien damit habe, und drittens ich mein eigener Herr über meine eigenen Pferde bleibe.
      Wenn ein Amt was von mir will, kann es sich mit mir in Verbindung setzen.
      Für Kontrollen reicht eine Kopie.

      Kommentar

      • Avinia
        • 17.12.2009
        • 582

        #4
        Ich denke, es ist ein Unterschied, ob ich ein Pferd in einem Reitstall eingestellt habe, in dem ich mich täglich um Pflege und Training meines Pferdes kümmere und vielleicht auch zum Turnier fahren möchte - in diesem Fall ist es weder praktikabel noch erforderlich, den Pass bei SB abzugeben - oder, ob ich ein Jungpferd zur Aufzucht (oder tragende Stute) in einen Stall stelle, in dem ich mich nicht täglich aufhalte, wo ich nicht selbst jede Wurmkur und Impfung beaufsichtige, von wo ich nicht zu Turnieren oder sonst wohin fahre - in diesen Fällen sollte tatsächlich der Pass 'beim Pferd' sein

        Kommentar

        • max-und-moritz
          • 04.06.2006
          • 3441

          #5
          Zitat von Furioso-Fan Beitrag anzeigen
          Ich würde meinem SB, egal wer das ist, nie den Equidenpass geben. Bestenfalls eine zur Not beglaubigte Kopie.
          Das hat zum einen damit zu tun, daß ich einem SB per se nicht traue nach den erfahjrungen, die ich gemacht habe - MuM bitte weghören!!! - zweitens wenn er weg ist, ich die Scherereien damit habe, und drittens ich mein eigener Herr über meine eigenen Pferde bleibe.
          Wenn ein Amt was von mir will, kann es sich mit mir in Verbindung setzen.
          Für Kontrollen reicht eine Kopie.
          FF: Das ist fast der Wortlaut meiner Einsteller.

          Es ist ja nicht so, daß diese Gründe für mich nicht nachvollziehbar sind, aber glaub mir - Das Vet-Amt interessiert das einen feuchten Kehricht.

          Allerdings interessiert es mich sehr wohl. ob ich eine verbraten kriege oder nicht...

          Viele Grüße, max-und-moritz
          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

          Kommentar

          • Furioso-Fan
            • 12.08.2004
            • 10945

            #6
            Ich bin gespannt, was die Anwältin hier dazu schreibt, warum rechtlich gesehen eine beglaubigte Kopie nicht ausreicht.
            Hast Du Schlachtpferde dabei?

            Kommentar

            • max-und-moritz
              • 04.06.2006
              • 3441

              #7
              Zitat von Furioso-Fan Beitrag anzeigen
              Hast Du Schlachtpferde dabei?
              ...das weiß ich erst, wenn ich die Dinger habe...

              Und ja, ich bin auch gespannt, vor allem auf einen möglichst verständlichen Gesetzestext.
              Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

              Kommentar

              • Bohuslän
                • 26.03.2009
                • 2442

                #8
                Hallo M&M, ich hab für dich gestöbert und bin fündig geworden.

                Hier ein Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 504/2008

                Verbringung und Beförderung von eingetragenen Equiden sowie von Zucht- und Nutzequiden

                (1) Das Identifizierungsdokument muss eingetragene Equiden sowie Zucht- und Nutzequiden ständig begleiten.

                (2) Abweichend von Absatz 1 muss das Identifizierungsdokument Equiden gemäß Absatz 1 nicht begleiten, wenn

                a) sie im Stall oder auf der Weide gehalten werden und das Identifizierungsdokument unverzüglich vom Halter beigebracht werden kann;

                b) sie vorübergehend zu Fuß verbracht werden, und zwar:

                i) in der Nähe des Betriebes innerhalb eines Mitgliedstaats, so dass das Identifizierungsdokument binnen drei Stunden beigebracht werden kann, oder

                ii) auf dem Weg von und zu Sommerweidegründen und das Identifizierungsdokument vom Herkunftsbetrieb beigebracht werden kann;

                c) es sich um nicht abgesetzte Fohlen handelt, die das Mutter- bzw. Mutterersatztier begleiten;

                d) sie an einem Training oder Test im Rahmen eines Pferdewettbewerbs oder einer -veranstaltung teilnehmen, wofür sie das Wettkampf- oder Veranstaltungsgelände verlassen müssen;

                e) sie in einer Notfallsituation im Zusammenhang mit den Equiden selber oder, unbeschadet Artikel 14 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2003/85/EG, mit dem Haltungsbetrieb verbracht oder befördert werden.
                Der Link zu dem ganzen Text: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...08R0504:DE:NOT

                Die Deutschen haben dazu natürlich auch ne ganze Latte an Verordnungen erlassen. In der Viehverkehrsverordnung steht auch was drüber:

                § 44b Verbot der Übernahme


                Ein Tierhalter darf einen Einhufer in seinen Bestand nur übernehmen, soweit der Einhufer von einem Equidenpass begleitet wird, die Begleitung nach Artikel 13 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 3 oder Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7.6.2008, S. 3) vorgeschrieben ist und der Einhufer, soweit er nach dem 1. Juli 2009 geboren wurde, mittels Transponder gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für die Übernahme eines Einhufers durch Transportunternehmen.


                <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/index.html#BJNR127400007BJNE006701377">Nichtamtlic hes Inhaltsverzeichnis
                http://www.reutenhof.de

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                • Redlight
                  • 07.06.2010
                  • 1802

                  #9
                  Wir sind auch Stallbetreiber, und ich stehe vor demselben Problem. Allerdings würden mir die Pferdebesitzer die Pässe aushändigen, aber ich möchte das nicht aus folgenden Gründen:

                  1. Muss geimpft werden, so muss ich zT relativ kurzfristig auch immer da sein, damit die Impfung im Pass eingetragen werden kann. Darauf habe ich ehrlich gesagt keine Lust - bei so vielen Einstellern immer "kannst du mir mal den Pass geben..."

                  2. Wir haben viele Turnierreiter. Die müssen ihren Pass immer mitführen. Auch hier ein ewiges hin- und hergereiche der Pässe.

                  3. Viele meiner Leute laden auch mal spontan die Pfede auf um woanders zu reiten. Auch hier müssen sie den Pass mitführen. Wie soll das gehen - ich kann ja nicht immer 24h zuhause bleiben...

                  Kommentar

                  • Redlight
                    • 07.06.2010
                    • 1802

                    #10
                    ...der Gesetzestext 1. widerspricht doch quasi 2. a. oder bin ich da falsch vor??? Auf der einen Seite soll der EPass immer dem Pferd mitgeführt werden, auf der anderen Seite soll der Stallbetreiber/der Ort, wo das Pferd "wohnt" ihn haben, denn welcher Einsteller kann unverzüglich den Pass vorbeibringen? Wie soll das bitte funktionieren?? Gar nicht umsetzbar. Dann können meine Einsteller also nur noch wegfahren, ausreiten, an Turnieren teilnehmen wenn ich Zeit habe und da bin. Eigentlich muss ich dann ja sogar mit - denn sonst gebe ich den Pass ja wieder aus der Hand und habe ihn dann nicht. Tztz
                    Zuletzt geändert von Redlight; 06.04.2012, 14:27.

                    Kommentar

                    • Bohuslän
                      • 26.03.2009
                      • 2442

                      #11
                      Tja, da waren echte Bürokraten am Werk ! Ich les das so, dass der Pass immer beim Pferd sein muss - im Stall, auf dem Turnier, Wanderritt usw. Wie das durchführbar sein soll, kümmert die Schreibtischtäter nicht. Bleibt nur zu hoffen, dass der Horizont der Amtsveterinäre über die eigene Schreibtischkannte hinaus geht .
                      http://www.reutenhof.de

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                      • Lindenhof
                        • 17.11.2004
                        • 2253

                        #12
                        Wir hatten bisher eine Einstellerin, die sich angestellt hat. Da haben wir als Notlösung eine komplette Kopie des Passes zu unseren Unterlagen getan (es geht ja vor allem auch um Schlachtpferde/Nichtschlachtpferdestatus) Alle anderen haben ihn ohne zu murren bei mir - ich organisiere auch alle Impftermine (natürlich spreche ich auch vorher ab, ob der Tag passt, aber bei so vielen Pferden steht jeden Monat der Tierarzt zum Impfen da), also muss auch ich die Pässe dem TA vorlegen. Die wenigen Pferdebesitzer, die öfters mal ihr Pferd verbringen (also wöchentlich) hatten den Pass im Sattelschrank - auch für mich im Notfall verfügbar. Alle anderen holen ihn einfach bei mir ab, wenn sie wohin müssen - aber da wir meistens die Pferde auch transportieren, falls einer mal in die Klinik muss, ist das auch kein Thema... Tatsache ist allerdings, dass der Pferdehalter bei Kontrollen den Pass vorlegen muss... und auch die Sanktionen bekommt, wenn die Pässe bei einer Kontrolle nicht vorlegbar sind. Dazu muss der Pferdehalter auch ein Stallbuch mit Arzneimitteleingabe für die Pferde mit Schlachtpferdestatus führen - und nicht der Besitzer... ich bin dankbar, dass unsere Einsteller bis auf eine alle den Nichtschlachtpferdestatus haben.
                        www.lindenhof-gstach.de

                        Kommentar

                        • max-und-moritz
                          • 04.06.2006
                          • 3441

                          #13
                          Danke Bohuslän, das ist ja schon mal was!

                          Das "beigebracht werden können" ist alles recht und schön, das haben meine Einsteller auch gesagt - sie können ihn ja locker gleich vorbeibringen. Sie wohnen nicht weit weg.

                          Und was machen wir wenn sie weg fahren? Das sind junge Leute, die sind öfter mal ein paar Tage unterwegs...!

                          Und ja, mit dem Amtstierarzt steht und fällt die Geschichte...

                          Viele Grüße, max-und-moritz
                          Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                          Kommentar

                          • Müller-Klein
                            • 01.01.2000
                            • 162

                            #14
                            Ich würde jedem Stallbetreiber raten, mit den Einstellern, die den Pass nicht abgeben eine Vereinbarung zu treffen. Kommt es tatsächlich zu einem Bußgeld, muss der Einsteller für den Stallbetreiber zahlen. Praktisch kommt es kaum vor, die meisten Mitarbeiter der Veterinärämter machen neue Termine, zu denen die Pässe vorgelegt werden müssen. Streng genommen ist das nicht richtig und natürlich auch nicht praktikabel !

                            Kommentar

                            • Pferdehof_A.
                              • 27.12.2007
                              • 217

                              #15
                              Zitat von Müller-Klein Beitrag anzeigen
                              Ich würde jedem Stallbetreiber raten, mit den Einstellern, die den Pass nicht abgeben eine Vereinbarung zu treffen. Kommt es tatsächlich zu einem Bußgeld, muss der Einsteller für den Stallbetreiber zahlen. Praktisch kommt es kaum vor, die meisten Mitarbeiter der Veterinärämter machen neue Termine, zu denen die Pässe vorgelegt werden müssen. Streng genommen ist das nicht richtig und natürlich auch nicht praktikabel !
                              Das sehe ich auch so! Allerdings haben wir kaum Reitbetrieb, sondern vorrangig Aufzucht- und Gnadenbrotpferde. Da ist es etwas einfacher.
                              Wenn ich meine Pferde in Beritt gebe, dann bleibt der Pass auch dort.
                              Der Equidenpass ist vergleichbar mit dem KFZ-Schein. Diesen habe ich auch immer mitzuführen. Der KFZ-Brief ist dann vergleichbar mit der Eigentumsurkunde beim Pferd.
                              Ich schließe mit meinen Einstellern einen Pensionsvertrag ab in dem folgende Sachverhalte geregelt werden:
                              1. Equidenpass:
                              Der Equidenpass wird verbleibt beim Pferd und wird mit der Einstellung dem Stallbesitzer ausgehändigt.
                              2. Tierseuchenkasse
                              Hier habe ich geregelt, dass ich das Pferd bei der Tierseuchenkasse sowie bei den zuständigen Veterinärbehörden melde. Das haben die vom Vet.-Amt mal in einer Kontrolle so verlangt, um Missverständnisse auszuschließen.
                              www.pferdehof-ahlers.de

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