Pferd in die Schweiz verkaufen- Was ist zu beachten!

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  • Pferd in die Schweiz verkaufen- Was ist zu beachten!

    Hallo,

    ich habe schweizer Kunden, die ein Pferd von mir kaufen möchten.
    Da ich noch nie ein Pferd in die Schweiz verkauft habe, stellen sie natürliche einige Fragen.
    Auf was muss ich unbedingt achten?
  • Arielle
    • 23.08.2010
    • 2852

    #2
    In welchen Bereichen stellen sich denn Fragen? Transport?, Ankaufsuntersuchung? Rechtlich (wohl kaum, oder?) Steuerrechtlich? Soll das Pferd in die Schweiz gehen, oder lassen die Schweizer Kunden das Pferd evtl. in einem granznahen Stall in D. stehen?
    http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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    • #3
      Transport und Zoll, MwSt. ist klar (Einfuhrkontigentsanteil über einen Zollagenten). Da wurde mir von der Transportfirma Johannsmann erklärt, dass das stets der Käufer selbst abklären muss, sie könnten nur behilflich sein. Das Pferd soll direkt in die Schweiz.

      Sagen wir mal so, ich habe kein gutes Gefühl, da die Käufer nicht selbst nach Deutschland kommen wollen.
      Der Kaufvertrag müssten dann ja in die Schweiz zur Unterschrift. Ich für meinen Teil finde es etwas unüblich ein Pferd nicht vorher persönlich zu besichtigen und das Vertragliche abzuklären. Wie man einen Kaufvertrag aufsetzt ist ist natürlich klar. Aber vielleicht ist das eine unnötige Sorge und ein solcher Sachverhalt hat bei anderen schon perfekt geklappt.

      Ich hatte schon einmal eine Kaufinteressentin aus der Schweiz, die kam aber persönlich und hat sich das Pferd samt TÜV angesehen. Der Vertrag ist aber letztlich mit einem anderen Käufer zustande gekommen.

      Insofern ist vielleicht meine Fragestellung etwas zu allgemein.
      Zuletzt geändert von Gast; 04.04.2012, 16:29. Grund: Ergänzung

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      • Arielle
        • 23.08.2010
        • 2852

        #4
        PM geht gleich raus.
        http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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        • #5
          Danke!

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          • Müller-Klein
            • 01.01.2000
            • 162

            #6
            Hallo !

            Von so einem Kauf würde ich abraten. Fakt ist, dass Sie sich natürlich um den Zoll kümmern müssen. Eine andere Frage ist die, was vertraglich vereinbart wird. Ich würde DRINGEND bei einem privaten Verkauf zu einem vollständigen Gewährleistungsausschluss raten. Auch muss für den Fall, dass der Käufer nicht einverstanden ist, geregelt werden welches Recht gilt. Für den Verkäufer ist das schweizer Recht wesentlich günstiger. Es kennt nur ganz kurze Fristen von wenigen Tagen. Wird nichts vereinbart, gibt es chronisch Streit, ggf. gilt das CISG. Also - bloss alles vorher klären. Das kann im Falle eines Rechtsstreits richtig kompliziert und teuer werden !

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            • #7
              An den Rat würde ich mich auch unbedingt halten! Für die Schweizer ist das größte Problem bei der Pferdeeinfuhr die Kontingentierung. Heißt im Klartext, dass nur eine bestimmte Anzahl Pferde jährlich in die Schweiz eingeführt werden darf. Und wenn man seinen Kauf nicht mehr in dieses Kontingent bekommt wird es richtig teuer oder geht sogar gar nicht.
              Ganz wichtig auch: Wenn man ein Pferd aus der Schweiz bekommt was dorthin mal wieder zurück soll, muss man unbedingt darauf achten, dass die Zollpapiere komplett sind und dem Besitzer auch zugestellt werden, sonst bekommt dieser bei der Wiederverbringung in die Schweiz dasselbe Problem.
              Alles nicht so einfach im 21. Jahrhundert

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              • #8
                Also es liegt ein gewerblicher Verkauf vor, daher kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Die Käufer sind nach meiner Auffassung auch gewerbliche Aufkäufer.
                Vertrag (so sehe ich es) wurde in der Schweiz geschlossen, da dort die letzte Unterschrift erfolgte (einen Tag später als meine Unterschrift). Vertraglich geregelt ist, dass der Käufer die Kosten für den Transport, den Einfuhrzoll und die Mehrwertsteuer in der Schweiz trägt. Die Eigentumsübertragung erfolgt nach Eingang des Kaufpreise mit der Übergabe an den Transporteur (dieser wurde vom Käufer ausgesucht und beauftragt).
                Habe ich noch etwas vergessen?
                Ich habe beim Verkauf lange mit mir gerungen, aber mich dann letztlich dafür entschieden. Mal sehen wie es nun läuft.

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                • Müller-Klein
                  • 01.01.2000
                  • 162

                  #9
                  Hallo Ara,

                  was Sie als "gewerblichen Kauf" benennen heisst wohl, dass beide Parteien unternehmerisch tätig sind. Natürlich kann dann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ja, es ist eine Menge vergessen. Welches Recht haben Sie vereinbart ? Wie heißt der Käufer mit Vornamen ? Initialen FH ?

                  Kommentar


                  • #10
                    Initialen PA.

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                    • Müller-Klein
                      • 01.01.2000
                      • 162

                      #11
                      Hätte ja sein können.... ! Ich drücke die Daumen, dass alles klappt - und dringend die Gewährleistung vollständig ausschließen.

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                      • Rentnerpony
                        • 15.08.2008
                        • 973

                        #12
                        @müller-klein: Großes Lob - hier kann man echt noch was lernen =)

                        Kommentar

                        • horserider
                          • 24.09.2010
                          • 135

                          #13
                          Da muss ich mich auch mal dazu äussern. Ich habe da ein aktuelles Beispiel, weil, persönlich passiert.
                          Ich komme aus der Schweiz, habe ein Pferd in Deutschland gekauft. Verkäufer hat Gewährleistung ausgeschlossen mit dem Text: Gekauft wie gesehen! Pferd hatte nach einer Woche einen Deutlichen Mangel. Tierarzt geholt, Ergebnis Arthrose in Hals- und Rückenwirbeln. Dem Verkäufer bescheid gesagt, er sich auf Vertrag berufen, ich Anwalt eingeschaltet, Anwalt gesagt bei einem so Deutlichen Mangel gilt der Gewährleistungsauschluss nicht, dann haftet der Verkäufer. Das Ende vom Lied: Verkäufer musste die TA Rechnung bezahlen Wert 850 CHF, dass Pferd in der Schweiz abholen, und die Rückverzollung übernehmen.

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                          • Mazialena
                            • 15.11.2009
                            • 612

                            #14
                            Hallo Beate, hat mit Verkauf geklappt? Welches Pferd sollte nach Schweiz gehen?
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                            • #15
                              Hallo Magda,

                              Perra ist in die Schweiz gegangen. Der neue Besitzer ist ein privater Springstall. Perra macht sich super. Freispringentraining hat sie mit Bravour absolviert. Nun geht sie bereits allein mit der Reiterin ins Gelände und ist unerschrocken (auch vor Zügen und Autos). Die neuen Besitzer sind sehr zu frieden.

                              Was macht Baquila und deinen beiden Fohlen (HF und SF, oder?)?

                              Kommentar

                              • Mazialena
                                • 15.11.2009
                                • 612

                                #16
                                das ist aber super! Baquila geht in dieser Woche das erste mal unter Reiter. sie ist total lieb auf Longe und ich bin schon sehr gespannt wie sie im Beritt wird. wir überlegen sie doch für uns (bzw für mich) als Reitpferd zu behalten. mit HF haben wir die gleiche Situation wie Du mit Pera nun das ist jemand aus England. so lange aber kein Vertrag zurückkommt und keine Anzahlung da ist, ist es schwer zu sagen, ob das jemand seriöser ist, oder ein Betruger oder Spaßkäufer. und auf SF habe ich sehr ernsthafte Interesse aus Frankreich, aber da bin ich wieder nicht sicher, ob ich sie überhaupt verkaufen möchte. werde in Juli entscheiden. lg
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                                • #17
                                  Die Schweizer haben vorab den Vertrag unterschrieben und innerhalb von 4 Tagen bezahlt. Drei Tage später war Perra in der Schweiz. Es war alles sehr problemlos von Seiten der Käufer.

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                                  • Mazialena
                                    • 15.11.2009
                                    • 612

                                    #18
                                    freue mich, dass so super geklappt hat.
                                    *Deutsch ist für mich Fremdsprache* ** www.oldenburger-lewitzer.de **
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                                    • Müller-Klein
                                      • 01.01.2000
                                      • 162

                                      #19
                                      Hallo !

                                      Der Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" bezieht sich auch nur auf optisch erkennbare Mängel, es ist kein vollständiger Gewährleistungsausschluss. Das sollte unbedingt beachtet werden. Leier wird das in der Praxis oft übersehen. Die Formulierung hilft dem Verkäufer daher wenig weiter, die wenigsten Mängel sind auf den ersten Blick erkennbar...

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