Zwillingsgeburt mit tödlichem Ausgang

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  • Arielle
    • 23.08.2010
    • 2852

    Zwillingsgeburt mit tödlichem Ausgang

    5 Wochen vor dem eigentlichen Termin hatte eine meiner Stuten gestern eine Zwillingsgeburt auf der Koppel. Beide Fohlen waren tot. Als ich sie fand waren sie allerdings noch etwas warm. Es kann also nicht arg lang vorher passiert sein. Die Stute hatte auch einen Gebärmuttervorfall und fiel aufgrund des enormen Blutverlustes und der starken Schmerzen in einen Schock. TA kam zwar zügig, aber alle Spritzen und Infusionen halfen nicht, die Stute starb unter unseren Händen. Von den Emotionen will ich hier nicht sprechen. Wirschaftlich ist es ein Totalverlust. Greift hier die TA-Haftpflicht denn m. E. hätte die Zwillingsträchtigkeit bei den TUs doch festgestellt werden müssen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Verhalten von Versicherungen in solchen Fällen?
    http://www.zuechtergewerkschaft.com/
  • Kuddel
    Gesperrt
    • 26.06.2008
    • 1353

    #2
    Darüber gibts bereits Gerichtsurteile .- Ta ist Haftbar ,wenn er die Zwillinge übersehen hat . Hatte hier mal eins Eingestellt . Stand im Züchterforum

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    • Arielle
      • 23.08.2010
      • 2852

      #3
      Danke. Ich suche dann mal auch im Zücherforum! Wenn mich jemand auf konkrete Urteile verweisen könnte, wäre dass natürlich sehr hilfreich!!!
      http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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      • Casharel
        • 04.05.2011
        • 1004

        #4
        wäre ich auch dran interressiert

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        • Elsbeth
          • 02.04.2010
          • 2388

          #5
          Gott sei Dank bin ich kein Tierarzt

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          • Casharel
            • 04.05.2011
            • 1004

            #6
            ich brauche es persönlich nicht, suche es nur für eine Bekannte. Da leif leider nicht alles so gut, geeinigt haben sich die beiden schon so, jetzt geht e nur um die frage der Kostenerstattung, und da sind soclhe urteile ja interressant

            Kommentar

            • Arielle
              • 23.08.2010
              • 2852

              #7
              Habe in der Zwischenzeit auch PNs bekommen und teilweise mit usern telefoniert denen Vergleichbares passiert ist. Demnach ist wohl tatsächlich eine Haftung des TA gegeben und es sind Schäden ersetzt worden. Nehme mir vor, nach Abschluss meines Falles, über den Ausgang an dieser Stelle zu informieren.

              Trotzdem, wenn jemand einen weiteren vergleichbaren Fall hatte oder kennt, ich bin für jeden Hinweis dankbar.
              http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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              • scirocco
                • 13.10.2010
                • 1301

                #8
                @ Arielle ich möchte dir trotzdem mein Beileid ausdrücken...sowas ist ganz schlimm...Tut mir leid...

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                • Kuddel
                  Gesperrt
                  • 26.06.2008
                  • 1353

                  #9
                  8. Tierarzthaftung bei übersehener Zwillingsträchtigkeit einer Stute
                  Sachverhalt:
                  Der Kläger ließ seine Stute zwischen dem 24. und 30.05.2005 durch einen Hengst decken. Der als niedergelassener Tierarzt praktizierende Beklagte führte am 18.06.2005 eine sonographische Trächtigkeitsuntersuchung durch und stellte dabei die Gravidität fest. Bei einer weiteren Untersuchung am 12.10.2005 bestätigte der Beklagte die Trächtigkeit. Am 18.03.2006 kam es (verfrüht) zur Geburt von zwei toten Fohlen. Der Beklagte hatte die Geminigravidität bis zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt.

                  Entscheidung:
                  Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte am 23.12.2009 zu 4 U 805/08 zum Nachteil des beklagten Tierarztes mit folgenden zwei Leitsätzen:

                  - Auch im Tierarzthaftungsprozess sind nur maßvolle Anforderungen an den Klägervortrag zu stellen, soweit ein Behandlungsfehler des Tierarztes behauptet wird. Es reicht aus, wenn der Kläger - unter Verweis auf ein Privatgutachten - plausibel darlegt, dass bei der Trächtigkeitsuntersuchung einer Stute der Ausschluss einer (unerwünschten) Zwillingsträchtigkeit bei einer positiven Trächtigkeitsuntersuchung stets vorzunehmen sei und damit zu einer "lege artis" durchgeführten Trächtigkeitsuntersuchung gehöre.
                  - Sei danach festzustellen, dass ein Nichterkennen der Geminigravidität gegen den gesicherten Standard des (einfachen) Veterinärmediziners verstoßen könne, und komme es für das Schadensmanagement entscheidend auf die möglichst frühzeitige richtige Diagnose an, so sei diese Frage entscheidungs-erheblich und müsse folglich durch Einholung eines veterinärmedizinischen Fachgutachtens abgeklärt werden.

                  Konsequenz:
                  Die Trächtigkeitsuntersuchung der Stute stellt in den letzten Jahren einen zunehmend häufigen τορός der Tierarzthaftung dar. Hintergrund dürfte die Erkenntnis der Veterinärmedizin sein, dass nämlich bei einer frühzeitigen (manuellen) Reduktion der Zwillings- auf eine Einlingsgravidität eine sehr hohe Überlebenschance für den "Einling" von mindestens 75 % bis deutlich über 90 % besteht, und zwar dann, wenn die Reduktion bei unilateralen Früchten bis zum 20. Tag und bei bilateraler Lokalisation bis zum 30. Tag der Gravidität durchgeführt wird. Auch kausalrechtlich weht den eine fehlerhafte Trächtigkeitsuntersuchung vornehmenden Tierärzten der Wind ins Gesicht. Wie im vorliegenden Fall besteht der Primärschaden in der Frühgeburt der beiden noch nicht lebensfähigen Fohlen, also in deren Totgeburt. Dafür ist die nicht erkannte Geminigravidität ursächlich, jedenfalls "höchst wahrscheinlich". Selbst wenn dem Stuteneigentümer nur der Beweis eines einfachen Diagnosefehlers gelingen sollte und er demzufolge für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Primärschaden beweisbelastet bleibt, spricht alles dafür, dass bei Einholung eines veterinärmedizinischen Gutachtens (regelmäßig die habilitierten Reproduktionsmediziner aus Hannover oder Gießen) dieser Beweis gelingt

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                  • Kuddel
                    Gesperrt
                    • 26.06.2008
                    • 1353

                    #10
                    Die Tierarzthaftung bei Zwillingsträchtigkeit

                    Also lieber Leser, ich liebe mein Pferdrecht ja wirklich. Aber dennoch bin ich so manches mal froh, dass ich kein Pferd bin. Zwar ist auch bei den menschlichen Individuen die Diagnose Zwillinge so manches Mal ein Schock aber letztlich dürfte dort doch die Freude überwiegen. In der Pferdezucht ist eine Zwillingsträchtigkeit jedoch auch nach sacken lassen des Befundes kein Grund zur Freude. Tatsächlich bedeutet dies Kopfschmerzen, weil man sich nun entscheiden muss, was man macht. Versucht man nur eine Frucht zu beseitigen oder nimmt man einen vollständigen Abbruch vor?
                    Um eine solche Entscheidung jedoch überhaupt treffen zu können, muss der Pferdehalter ja erst einmal wissen, dass das gute Pferd so ein Überraschungspaket in sich trägt. Was ist jedoch, wenn der Tierarzt hierüber nicht aufklärt? Das Oberlandesgericht Celle (Az: 20 U 2/09 hatte zu entscheiden, ob der Tierarzt per se verpflichtet ist, ein Pferd auch auf eine Zwillingsträchtigkeit hin zu untersuchen und den Pferdehalter über die Risiken einer solchen Schwangerschaft aufzuklären.
                    In dem betreffenden Fall hatte eine Züchterin eine Stute von dem Tierarzt decken lassen. 15-17 Tage nach dem Bedecken untersuchte der Tierarzt die Stute und stellte eine Trächtigkeit fest. Was er nicht feststellte, war die Zwillingsträchtigkeit.
                    Der Tierarzt vertrat die Auffassung, dass eine Überprüfung auf Zwillingsträchtigkeit extra in Auftrag gegeben werden müsste und nicht von dem Deckauftrag umfasst sei. Im Übrigen sei die Klägerin als Züchterin so erfahren gewesen, dass eine Aufklärung hinsichtlich der Gefahr eine Zwillingsträchtigkeit entbehrlich war.
                    Das Gericht sprach jedoch der Klägerin den geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu. Nach Auffassung des Gerichts ist von dem Deckauftrag sowohl die Deckung als auch die Trächtigkeitsuntersuchung und die Prüfung einer Zwillingsträchtigkeit umfasst. Eine gesonderte Beauftragung durch den Tierhalter hat nicht zu erfolgen. Auch trifft den Tierarzt immer eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Risiken einer Zwillingsträchtigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um einen erfahrenen Pferdehalter handelt oder nicht.
                    Des Weiteren stellte das Gericht aufgrund eines Sachverständigengutachtens fest, dass die Untersuchung des Pferdes zwischen dem 15. und 17. Tag nach der Deckung zu früh gewesen sei, um eine Zwillingsträchtigkeit feststellen zu können. Wenn der Tierarzt so früh untersucht, müsste er noch eine Nachuntersuchung durchführen bzw. den Pferdehalter hierauf hinweisen.

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                    • Kuddel
                      Gesperrt
                      • 26.06.2008
                      • 1353

                      #11
                      Liebe Interessenten, Liebe Mandanten! nach zwölf Jahren Berufstätigkeit als Rechtsanwalt habe ich mich dazu entschieden meine Zulassung zurückzugeben und zum 01.04.2021 in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Ich kann Ihnen daher als anwaltlicher Berater und Vertreter nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn Sie noch nicht mit mir zusammengearbeitet haben, bedanke ich mich für das grundsätzliche Interesse an meiner Dienstleistung. Meinen Mandanten danke ich für die teilweise jahrelange Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen allen für die Lösung ihrer Rechtsprobleme viel Erfolg und von Herzen alles Gute! Dr. Felix Adamczuk ......................................................................................................................................................... Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,  diese Kanzlei befindet sich seit dem 01.04.2021 in Abwicklung. Der Anwalt ist in den öffentlichen Dienst gewechselt.  Zuständige Abwicklerin ist: Rechtsanwältin Sandra Hippke, LL.M.Tax. Hippke, Büthe und Partner -Steuerberater und Rechtsanwältin- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Podbielskistr. 166 30177 Hannover Tel. 0511-397930 Fax. 0511 – 3979399  Mail: Kanzlei@hippke-buethe.de Aufgrund der Abwicklung können keine neuen Mandate mehr angenommen werden.  Sollten Sie ein laufendes Mandant mit Herr Dr. F. Adamczuk haben und noch nichts von der Abwicklerin gehört haben nehmen Sie bitte umgehend mit dieser Kontakt auf.  Mit freundlichen Grüßen  Sandra Hippke, LL.M. Tax. (Rechtsanwältin) ......................................................................................................................................................... Impressum: Angaben gemäß § 5 TMG Kanzlei Dr. Adamczuk Zeißstraße 63 30519 Hannover Kontakt Tel.: 0511 – 899 859-20 Fax: 0511 – 899 859-19 E-Mail: kanzlei@ra-adamczuk.d Aufsichtsbehörde Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5, 29221 Celle Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29221 Celle Verliehen durch: Deutschland Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ unter www.brak.de eingesehen werden. Regelungen einsehbar unter: http://wird nachgereicht Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme i.H.v. 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Adamczuk ist bei der VGH-Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover zur Vertragsnummer 0122-120.292.479 auf eine Versicherungssumme von 1.000.000,00 € pro Schadensfall versichert. Geltungsraum der Versicherung: wird nachgereicht Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 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                      Es gibt bereits mehrer Urteile . Sollte allerdings, ein Lebendes Fohlen dabei rauskommen , Gibts keine Haftung des Ta . Das entschied schon mal ein Gericht. Ziel der Trächtigkeit ist ein Lebendes Fohlen . Ist das geboren und kommt ein Zweites Tot oder Lebendig ,ist das kein Haftungsgrund . Das Urteil habe ich selbst erlebt !! AZ müsste ich raussuchen . Aber wer Klagt wenn er ein Gesundes Fohlen hat . Da ging es dann nur um die Kosten des Toten Fohlens-das Fohlen wurde biem Nähen des Genitalbereichs der Stute ,weil der Ta das Fohlen vor der Mutter legte ,Totgetreten . Er wollte wegen der Späten Stunde nicht auf den Besi warten .
                      Die Kosten der Wiederbelebungsversuche sowie der Fohlenlähmeimpfung wurden dann nicht mehr berechnet . Also ein Vergeleich. Das es bei Zwillingen ehr zu Entwicklungsstörungen kommt spielt dann auch keine Rolle . Denn bei Einzel Fohlen kann das auch passieren .
                      Zuletzt geändert von Kuddel; 01.03.2012, 09:11.

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                      • Arielle
                        • 23.08.2010
                        • 2852

                        #12
                        Das ist ja mal eine wirklich sehr gute Hilfe! Danke Kuddel!
                        http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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                        • Beyonce 97
                          • 22.09.2009
                          • 1031

                          #13
                          Zitat von scirocco Beitrag anzeigen
                          @ Arielle ich möchte dir trotzdem mein Beileid ausdrücken...sowas ist ganz schlimm...Tut mir leid...
                          Zitat von Lady Like
                          @ Arielle ich kann Dir zwar nicht weiter helfen, möchte Dir aber mein Beileid bekunden. Ich wünsche Dir viel Kraft, das alles gut durchzustehen.
                          Ich schließe mich den beiden an,ein sehr schwer und trauriger Verlust und ich wünsche dir viel Kraft...
                          Knuddel vielen Dank für die Info´s,da möchte ich auch kein TA sein... Denn ich meine,es sind ja auch nur Menshcen... Aber genau wegen solchen Fällen habe ich immer Angst das evt doch mal Zwillinge dabei raus kommen.

                          Arielle,eine Frage hätte ich noch,hatte die Stute schon Anzeichen einer nahenden Geburt?

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                          • Arielle
                            • 23.08.2010
                            • 2852

                            #14
                            Nein, am Tag und am Abend zuvor war sie putzmunter und es waren noch absolut keine der klassischen Anzeichen vorhanden die eine Geburt in den nächsten Tagen erahnen ließen. Die Stute hatte vorher schon 4 Fohlen und hatte diese alle besonders leicht in die Welt geworfen. Sie war in meinerm Herde immer die robusteste bis unmittelbar vor den Geburten. Vor ihrer ersten Geburt ist sie noch am Tag zuvor über einen 1,50er Silageballen gesprungen.
                            http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                            Kommentar

                            • Elke
                              • 05.02.2008
                              • 11712

                              #15
                              Arielle, es tut mir sehr leid!

                              Kommentar

                              • Beyonce 97
                                • 22.09.2009
                                • 1031

                                #16
                                Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                                Nein, am Tag und am Abend zuvor war sie putzmunter und es waren noch absolut keine der klassischen Anzeichen vorhanden die eine Geburt in den nächsten Tagen erahnen ließen. Die Stute hatte vorher schon 4 Fohlen und hatte diese alle besonders leicht in die Welt geworfen. Sie war in meinerm Herde immer die robusteste bis unmittelbar vor den Geburten. Vor ihrer ersten Geburt ist sie noch am Tag zuvor über einen 1,50er Silageballen gesprungen.
                                Danke für deine ausführliche Antwort!

                                Kommentar

                                • oldenburger dressurpferde
                                  • 28.03.2009
                                  • 2638

                                  #17
                                  arielle.....leider habe ich heute auch meine zwillingohlen verloren und zum glück war ich dabei,dank ph wert methode und konnte so wenigstens die stute erhalten.
                                  das hätte ich nun weiss gott nicht verkraftet.

                                  willst du klagen???
                                  ich habe es auch schon überlegt,wobei es mir da nicht ium einen schadensersatz in form von geld geht,sondern vielmehr um die tatsache,das unter den tierärzten fast ausschliesslcih schlampige arbeit erledigt wird.
                                  es geht einfach teils um leben und tod und die denken nur daran,wie fett die rechnung ausfallen wird.

                                  ich schliesse mich dir gern an und denke ernsthaft über eine klage nach.kannst dich gern per pn oder mail melden

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                                  • Syrah
                                    • 01.05.2009
                                    • 1741

                                    #18
                                    Also, mir tut das auch wirklich sehr leid für euch. Fohlen oder sogar die Stute gleich mit zu verlieren, ist sehr hart. Aber ich finde es nicht in Ordnung, generell zu sagen, dass Tierärzte fast ausschliesslich schlampige Arbeit verrichten. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden?

                                    Ich jedenfalls habe einen hervorragenden Tierarzt und trotzdem eine Stute derzeit, bei der Zwillinge nicht 1.000%ig ausgeschlossen sind. Am Anfang waren es lange zwei, die so dicht zusammen lagen, dass man einen nicht wegdrücken konnte, ohne den anderen mit zu nehmen, und da es spät im Jahr war, der Hengst nicht mehr verfügbar und die Stute als Problemstute gilt, habe ich mich gesträubt, beide zu 'beseitigen'. Nach einigen Wochen und mehrfachem Nachuntersuchen war der andere dann 'wohl' weg, aber es gibt eine kleine Restmöglichkeit, dass er sich hinter der anderen Frucht 'versteckt'. Wir wollen demnächst ein Doppler-EKG machen, um zu hören, wie viele Herztöne da sind.

                                    Was ich damit sagen will: Egal, wie sorgfältig ein Tierarzt arbeitet, er ist auch nur ein Mensch, nicht Gott. Unter Tierärzten gibt's wie überall Gute und Schlechte, Sorgfältige und Schlampige. Mir ist klar, dass sowas ein Haftungsfall ist und ein ordentlicher Tierarzt wird das auch so, ohne Klage, über die Versicherung abwickeln. Wir hatten jüngst einen Fall mit einem Rind, wo durch einen Fehler des Tierarztes und des Betriebes, der die austragenden Rinder hält, einem Rind binnen 4 Tagen zwei Embryos eingesetzt wurden. Einer von mir, einer von einem Schwarzbunt-Züchter. 'Geschlüpft' ist leider ein Schwarzbunter. Das wurde auch alles auf dem 'kurzen Dienstweg' geregelt.

                                    Versucht doch einfach mal, mit euren Tierärzten die Sache so zu klären. Wenn die sich dann stur stellen, kann man immer noch klagen. Es gibt nichts Ätzenderes als wenn jemand nicht zu seinen Fehlern steht und dadurch anderen auch noch finanzieller Schaden entsteht.
                                    Aber bitte nicht alle über einen Kamm scheren!
                                    Of course, they say every atom in our bodies was once part of a star. Maybe I'm not leaving... maybe I'm going home.
                                    www.gestuet-hilken.de

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                                    • Bolaika2
                                      • 22.03.2011
                                      • 4398

                                      #19
                                      Bei meinen Eltern wurden auch im Winter Zwillinge weit vor Termin geboren. Natürlich beide tot. Auf Nachfrage bei meiner TÄ (übrigens privat eng befreundet) sagte die, daß man ab einem gewissen Stadium die Zwillingsträchtigkeit nicht mehr eindeutig feststellen könne. Ich meine, mein Vater hat die Stute nach dem 24.-25. Tag untersuchen lassen. Also "selbst schuld".

                                      Aber: Irren ist menschlich, keiner von uns macht immer alles richtig. Wenn ich sehe, was unsere Tierärzte an Stunden klotzen, inklusive Bereitschaftsdienst nachts und am WE, haben die meine volle Hochachtung, auch, wenn sie mal nen Fehler machen. Fehler mache ich schließlich auch im Umgang mit unseren Tieren. Das bleibt nicht aus.

                                      Schnell noch OT: @Syrah:: Wer überträgt bei euch die ET`s?

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                                      • Arielle
                                        • 23.08.2010
                                        • 2852

                                        #20
                                        @ Syrah: Ich unterstreiche die ausführungen in allen Punkten 100%ig. Ich habe aber überhaupt nichts Negatives über meinen TA gesagt! Im Gegenteil, ich halte ihn für eine wirkliche Kapazität auf dem Gebiet der Repro-Tiermedizin, einen überaus gründlich arbeitenden Menschen, der in 6/7 Jahren unserer Zusammenarbeit eine Erfolgsqoute von 100 % aufweisen kann. Ausserdem arbeitet er mit bemerkenswertem Zeiteinsatz. Zwischen 6.00 und 23.00 Uhr ist er da wenn es nötig ist und als Mensch ist er ein netter Kerl obendrein! Ich möchte auch unbedingt mit ihm weiterarbeiten! Wo Menschen arbeiten, menschelt es und Fehler passieren uns allen. Um dafür geradezustehen, wurden Haftpflichtversicherungen erfunden.
                                        http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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