Pferd am Telefon verkauft, nun macht der Käufer einen Rückzieher!

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  • naima
    • 20.12.2009
    • 76

    Pferd am Telefon verkauft, nun macht der Käufer einen Rückzieher!

    Hallo liebe HGLer, liebe Frau Müller Klein,
    vielleicht habt ihr/haben sie da ja Erfahrungen:

    Vor einigen Wochen hat jemand am Telefon meine Stute gekauft, wir vereinbarten, dass sie die Stute per Überweisung anzahlen und dann 4 Wochen später abholen, da sie eine etwas weitere Anfahrt haben und bei Abholung den Restbetrag zahlen! (Es handelt sich hier um eine kleine Summe im vierstelligen Bereich, also nix Weltbewegendes)

    Ich hatte außerdem mit den Leuten regen e-mail Kontakt wo sie schrieben, dass sie sich auf die Stute freuen und das Geld bereits überwiesen haben, das ging einige Wochen so... Geld kam auch nach Nachfrage meinerseits KEINS auf meinem Konto an! Nun kam besagtes Wochenende und keine Käufer erschienen um die Stute abzuholen!
    Als ich nun etwas "ungemütlicher" wurde, schrieben sie mir, dass sie doch davon absehen wollen, die Stute zu erwerben! Ich fühle mich komplett auf den Arm genommen und frage mich, ob soetwas rechtens ist oder ob ich irgendeine Möglichkeit habe dagegen vorzugehen!? Es geht mir dabei rein ums Prinzip, nicht weil ich die Stute undbedingt loswerden will, die findet auch anders nettere Menschen!

  • verhuelsdonk
    • 08.06.2007
    • 800

    #2
    Telefon....

    Meiner Laienhaften Auffassung nach dürfte der Email Verkehr als Kaufzusage
    ausreichen, Frist zur Abnahme setzen, Reuegeld anbieten, nebenbei nochmal
    nett auf entgangenen Gewinn und zusätzliche Pensionskosten aufmerksam machen,
    hat zumindest bei uns immer funktioniert, wobei da die Pferde zumindest immer besichtigt
    wurden. 10 % Reuegeld wurden bis dato auch immer brav gezahlt...

    Dann unter Kategorie Lehrgeld verbuchen...

    verhuelsdonk

    Kommentar

    • naima
      • 20.12.2009
      • 76

      #3
      Ok, danke erstmal für deinen Erfahrungsbericht verhuelsdonk

      Frist habe ich bereits gesetzt und auch auf Futterkosten etc hingewiesen, das scheint den Leute allerdings schlichtweg egal zu sein....

      Ist die Frage ob es sich lohnt bei einem geringen Kaufpreis den Anwalt einzuschalten, aber mich wurmt das so dermaßen, dass ich das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen will!!

      Kommentar

      • max-und-moritz
        • 04.06.2006
        • 3433

        #4
        ...ist zwar keine Rechtsauskunft, aber ich glaube nicht daß Du da einen Cent sehen wirst.

        Ne email kann Dir jeder schreiben, auch ein Kind, und der eine oder andere macht sich ganz einfach einen netten Spaß...
        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

        Kommentar

        • naima
          • 20.12.2009
          • 76

          #5
          Ja da hast du Recht max-und-moritz, aber die Leute haben die Stute in diesem Falle ja am Telefon gekauft und wir haben dann per e-mail nur die weiteren Sachen geklärt, Kontoverbindung usw....und die Leute gibts ja wirklich, die haben sogar eine eigene "Zucht"....zumindest sagt das deren Anrufbeantworter und man findet auch was über die im Internet!!

          Kommentar

          • engelchen0815
            • 29.01.2010
            • 1440

            #6
            verkaufe nie ein pferd unbesehen....meine divise ! wenn der weg zu weit ist.....haben sie pech gehabt....

            Kommentar

            • naima
              • 20.12.2009
              • 76

              #7
              Ja! Inzwischen bin ich auch schlauer, das passiert mir nicht noch einmal!

              Kommentar

              • Kuddel
                Gesperrt
                • 26.06.2008
                • 1350

                #8
                Zitat von max-und-moritz Beitrag anzeigen
                ...ist zwar keine Rechtsauskunft, aber ich glaube nicht daß Du da einen Cent sehen wirst.

                Ne email kann Dir jeder schreiben, auch ein Kind, und der eine oder andere macht sich ganz einfach einen netten Spaß...
                ´Richtig, Mails werden vor Gericht ,wegen der Fälschungsgefahr , nicht anerkannt . Schreibs ab unter Erfahrungen .

                Kommentar

                • Müller-Klein
                  • 01.01.2000
                  • 162

                  #9
                  Hallo !

                  Ein Kaufvertrag kommt natürlich auch am Telefon zustande. Die Zusage per Email hat vor Gericht auf jeden Fall Gewicht und kann als Bestätigung gesehen werden. Voraussetzung ist, dass man sich über die wesentlichen Bestandteile des Kaufvertrages geeinigt hat, also Kaufpreis und Kaufgegenstand. Wenn das geklärt ist, ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Rücktrittsrecht gibt es für den Käufer nicht. Wenn müssten Sie vom Vertrag wegen Zahlungsverzuges zurück treten. Den Ihnen entstandenen Schaden (z.B. geringerer Kaufpreis, Unterhaltungskosten bis zum Weiterverkauf etc.) könnten Sie dann als Verzugsschaden geltend machen.

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