Schwere Trittverletzung auf Paddock - Haftungsfrage?

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  • Ribana
    • 08.05.2009
    • 4

    Schwere Trittverletzung auf Paddock - Haftungsfrage?

    Hallo Frau Müller-Klein,

    meine Stute wurde letzte Woche auf dem Paddock getreten und schwer verletzt. TA war sofort im Stall und hat geröngt-der Verdacht auf Fraktur des Sprunggelenks konnte glücklicherweise ausgeschlossen werden, jedoch wurden der Schleimbeutel sowie die Sehne verletzt, die Wunde geht bis auf den Knochen. Mein Pferd wurde 1,5 Stunden zusammengeflickt. Zunächst kam der Tierarzt täglich, seit gestern alle zwei Tage . Das Pferd ist immer noch nicht sicher durch, da weiterhin die Gefahr einer Entzündung des Schleimbeutels besteht. Wann und ob die Stute wieder voll belastbar wird kann noch nicht gesagt werden. Zunächst müssen noch mindestens 1 Woche Boxenruhe abgewartet werden. Der Vorfall wurde glücklicherweise gesehen, somit ist definitiv bekannt, welches Pferd den Schaden verursacht hat. Die gegnerische Seite ist mit einigen Prellungen, kleinen Wunden ( mit Blauspray vom TA behandelt)sowie einer Antibiotkaspritze davon gekommen.
    Nachdem ich die Besitzerin des Pferdes gebeten habe, diesen Vorfall der Versicherung zu melden, weigert sie sich nun. Ihr Pferd hätte vorher noch nie getreten und sie sehe das gar nicht ein war ihre Aussage . Meines Erachtens ist dies aber so nicht ganz korrekt, da ich m.E zumindest einen Anspruch auf 50% der Behandlungskosten habe, evtl sogar noch ein bißchen mehr . Es gibt eine Zeugin, die den Ablauf komplett gesehen hat sowie zwei Zeuginnen, die mein Pferd verletzt vom Paddock holten und dabei festgestellt haben, dass die gegnerische Stute meine schwer verletzte Stute auch weiter versucht hat zu attackieren. Sollte hier keine gütliche Einigung getroffen werden können, möchte ich Anfang der nächsten Woche einen RA für Pferderecht einschalten da es sich wohl voraussichtlich um recht hohe Kosten sowie evtl Wertminderung des Pferdes handelt .
    Wie sehen Sie die Rechtslage ?

    Vielen Dank
  • falko01
    • 07.04.2008
    • 543

    #2
    Ganz klar ein Versicherungsfall. Sofern die Pferde zu Zweit auf dem Paddock gestanden habe, es Zeugen gibt. Hatte mal so einen ähnlichen Fall mein Wallach hatte damals zugetreten. Die Versciherung bezahlte die ganzen TA Kosten. Das ganze fand allerdings auf der Stallgasse statt.

    Ist ja echt doof, dass die Besitzerin des anderen Pferdes das nicht mal melden will, tja da gibt es nur eins noch mal reden und mit einem Rechtsstreit drohen. Schade

    Kommentar

    • Müller-Klein
      • 01.01.2000
      • 162

      #3
      Hallo Ribana,

      grds. haftet der Halter der Stute für den Schaden, problematisch ist hier nur die Frage der Höhe. Es kommt darauf an, unter welchen Umständen die Stute auf Ihre Stute eingeprügelt hat und ob sie einen Anlass zu der Auseinandersetzung gegeben hat. Dies müssten die Zeugen näher beschreiben können. Eine Haftung besteht zu (mindestens) 50 %, wenn die Pferde in Interaktion standen und sich auch eigene Tiergefahr Ihrer Stute realisiert hat. Ggf. ist die Haftung höher, das kommt auf den genauen Schadenhergang an.

      Ich wünsche gute Besserung !

      Kommentar

      • Ribana
        • 08.05.2009
        • 4

        #4
        Vielen Dank!

        Angeblich wurde der Unfall nun doch der Versicherung gemeldet.
        Ich hab bisher allerdings noch keine Post erhalten. Ich denke auch das es jetzt wirklich darauf ankommt, was die Zeugin zum Unfallhergang schildert : Mir wurde seinerzeits erzählt, dass mein Pferd mit einem anderen in der anderen Ecke des Paddocks Mähnchen gekrault hat als plötzlich das Pferd, welches meines so verletzt hat dazwischen gefunkt und die beiden auseinandergetrieben hat und es darauf hin zur Rangelei kam. M.E würde ich daher schon fast sagen, dass nach meinem Verständnis eigentlich der Auslöser des Ganzen klar das andere Pferd war und mir daher mehr als 50% zustehen müssten. Zudem wurde gesehen, dass das andere Pferd selbst als meines auf 3 Beinen stand noch attackiert hat und der Stallbesitzer Mühe hatte meine Stute überhaupt vom Paddock zu bekommen . Wäre es ggf möglich- wenn mir eine Kopie der Zeugenaussage vorliegen sollte- Ihnen diese einmal zur Prüfung zu kommen zu lassen?
        Dann würde mich folgendes interessieren. Mein Pferd steht nach wie vor fest , die Wunde wurde genäht allerdings hat die Naht nicht gehalten. Somit muß dies von alleine heilen. Da sich die Wunde zudem noch infiziert hatte und eiterte, kommt der Tierarzt nun wieder jeden Tag zum Verbandwechsel. Das Pferd steht nun fast 4 Wochen, sollte der Heilungsverlauf so voranschreiten ist das Pferd frühestens am Februar soweit, dass man es antrainieren kann. Aufgrund der Tatsache, dass das Pferd fest stehen muß haben wir sie nun auf Späne gestellt, zudem füttern wir selber Mash. Es wird wohl eine fette Narbe über bleiben und wir hoffen, dass diese das Pferd später nicht bei der Bewegung hindert. Wie sieht es mit einer Wertminderung des Pferdes sowie Ausfallkosten etc aus? Kann man diese ebenfalls geltend machen?

        Vielen Dank im voraus!!!

        Kommentar

        • Müller-Klein
          • 01.01.2000
          • 162

          #5
          Hallo Ribana,

          natürlich kommt eine Wertminderung der Stute durch die Narbe in Betracht. Je nachdem an welcher Stelle die Narbe genau ist und ob mit weiteren Schäden durch die Lage zu rechnen ist, mindert sich der Wert der Stute. Dieser Schaden sollte auch unbedingt geltend gemacht werden.
          Die Zusatzkosten für Späne, Mash etc. sind auch erstattungsfähig, allerdings nur abzüglich ersparter Aufwendungen (z.B. für übliches Kraftfutter, das jetzt nicht gefüttert werden muss).

          Kosten für entgangenes Freizeitvergnügen gibt es nicht. Diskussionswürdig ist, ob die Kosten für die Anmietung eines Ersatzpferdes zu erstatten sind. Versuchen kann man dies. Meist stellen die Versicherungen auf stur, aber wenn man es streng nimmt, dann ist der Reitspaß ja der Ausgleich für die Kosten, die man für das Pferd übernimmt. Wenn Ihr Pferd nun ausfällt, dann muss man ja ein anderes Pferd anmieten, um nicht aus dem Training zu kommen. Häufig reitet man ja auch, weil man sonst Rückenschmerzen hat und um fit zu bleiben. Es ist ja nicht nur Spaß, sondern auch ein anstrengender Sport. So würde ich argumentieren, falls Sie sich ein Ersatzpferd anmieten.

          Die Höhe der Wertminderung kann man erst ermitteln, wenn die Stute weitgehend gesund ist, bzw. eine weitere Heilung nicht zu erwarten ist. Sie können sich bei Fragen direkt an meine Kanzlei unter info@kanzlei-mueller-klein.de wenden !

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