Beim auf die Koppel bringen losgerissen und verletzt, wer zahlt?

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  • leeloo
    PREMIUM-Mitglied
    • 20.01.2007
    • 717

    Beim auf die Koppel bringen losgerissen und verletzt, wer zahlt?

    Hallo Frau Müller-Klein

    Ein in einem Pensionsstall untergebrachtes Pferd, wirklich braves Pferd hat sich beim auf die Koppel bringen überraschend vom Pferdewirt-Lehrling des Betriebs losgerissen. Dabei ist es gestürzt, hat sich nicht unerheblich verletzt und steht jetzt in der Klinik.
    Zahlt das irgendeine Versicherung, oder bleibt der Pferdebesitzer auf seinen Kosten sitzen?

    Hatte vielleicht jemand schon so einen Fall?
    Der Mensch plant und das Schicksal lacht darüber!
  • Müller-Klein
    • 01.01.2000
    • 162

    #2
    Hallo !

    Auch hier ist es so, dass die Frage der Haftung erst einmal davon abhängt, was für eine Art von Vertrag geschlossen wurde. Geht man von einem typengemischten Vertrag aus, dann haftet der Stallbetreiber nur, wenn ihm ein Verschulden zur Last zu legen ist. Nach der sehr kurzen Sachverhaltsschilderung kann ich das nicht sagen, es klingt aber nicht danach. Ist in dem vorliegenden Fall ein entgeltlicher Verwahrvertrag geschlossen, so muss der Stallbetreiber beweisen, dass ihn am Unfall kein Verschulden trifft. Dies dürfte aber durch den Lehrling und dessen Aussage, wie es genau zu dem Unfall gekommen ist, möglich sein. Eine Entschädigung dürfte durch den Halter des Pferdes schwierig zu erlangen sein, es kommt aber auf die Umstände des Unfalles an.

    Kommentar

    • Salsa1204
      • 21.05.2007
      • 3151

      #3
      An meinem alten Stall war es z.B. so, dass drei Pferde gleichzeitig von einer Person zur Weide geführt wurden. Es handelte sich um eine nicht unerhebliche Strecke von mehreren hundert Metern, die durch ein befahrenes Wohngebiet führen. Das fand ich persönlich grob fahrlässig, weshalb ich mein Pferd lieber selber zur Wiese geführt habe, was leider einmal pro Woche durch meine berufliche Tätigkeit nicht möglich war. Ich hatte an diesem Tag immer ein ungutes Gefühl. Der Weideservice wurde auf den normalen Boxenpreis aufgerechnet. Wäre ich bzw mein Pferd abgesichert gewesen, wenn sie sich auf dem Weg zur Wiese verletzt hätte? Ich habe das Stallpersonal mehrfach darauf hingewiesen, dass ich diese Vorgehensweise, besonders da ich ein Jungpferd besitze, für grob fahrlässig halte.

      Kommentar

      • Müller-Klein
        • 01.01.2000
        • 162

        #4
        Hallo Salsa,

        wenn Sie mit "abgesichert" meinen, dass Sie einen Anspruch gegen den Stallbetreiber meinen, dann hätten Sie einen Anspruch gehabt- wenn Sie den Sachverhalt so hätten beweisen können !

        Kommentar

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