Pferd durch anderes Pferd schwer verletzt

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  • Galoppa111
    • 03.12.2008
    • 1178

    Pferd durch anderes Pferd schwer verletzt

    Mein Jährling wurde am Ostermontag von einem anderen Pferd getreten, gebissen und gehetzt, bis sie - völlig in die Enge getrieben - aus Verzweiflung versuchte, über den Zaun zu springen. Das hat leider nicht geklappt.

    Der Zaun ist massiv und hat gehalten, die beiden Hinterbeine des Jährlings leider nicht. Hinten links offenes Fesselgelenk, Not-OP. Am anderen Bein eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung, die genäht wurde. Weitere OP(s) könnten erforderlich werden. Ich gehe davon aus, dass das Pferd überlebt, aber ob später reiterlich nutzbar oder nicht ist nicht absehbar.

    Zum einen kommen hier erhebliche tierärztliche Kosten (ab 3.000 € aufwärts) auf mich zu, zum anderen möchte ich aber auch für den entstandenen Schaden am Pferd Ansprüche geltend machen.
    Aufgrund der Verletzungen wird das Pferd, selbst wenn es als völlig geheilt entlassen werden könnte, was nicht klar und eher unwahrscheinlich ist, durch die Narben und mit dieser Vorgeschichte nie mehr den Wert haben, den es bis dato hatte.

    Woher bekommt man denn ein Wertgutachten für ein Pferd, das man selbst gezogen hat? Welche Unterlagen sind erforderlich, um Ansprüche geltend machen zu können?
    Die Schadensmeldung der Versicherung liegt uns zum Ausfüllen vor, aber ich würde den gesamten Umfang benennen wollen, nicht nur die TA-Kosten.

    Ich wäre froh, wenn ich diesbezüglich Rat bekommen könnte, vielen Dank schon jetzt!
    Mut ist nicht immer lautes Gebrüll, manchmal nur eine leise Stimme, die spricht:
    "Morgen versuche ich es wieder."
  • Elke
    • 05.02.2008
    • 11712

    #2
    Hallo Galoppa,
    das tut mir alles sehr leid!
    Kannst Du nicht beim Zuchtverband um Rat fragen?
    Es gibt doch Bewertungsrichter und Anwälte, die aus der "Pferdeszene" kommen.

    Kommentar

    • Kuddel
      Gesperrt
      • 26.06.2008
      • 1353

      #3
      Das die Ta kosten übernommen werden klar . Reparturkosten am Zaun oder an Sachen die Beschädigt wurden, auch klar .

      Aber am Pferd ?

      Eine ehemalige Stute,wurde mal von einem anderen Pferd getreten , Karpalgelenkt kaputt . Dazu kam im 6 Monat tragend . Ta kosten wurden erstattet . Aber das das Pferd ,das danach nicht micht mehr Reitbar war ,dafür gabs keine Müdemark . War kein aktives Turnierpferd ,keins mit dem ich mir den Lebensunterhalt ,wie bei Schulpferden verdient hätte . Bei Verfohlen , Beweislast durch Unfall verursacht ,hätte bei mir gelegen , hätte es nur die Decktaxe mit TA kosten gegeben .

      Schwirrige Sache mit Wertminderung . Ist ja beim PKW auch recht Schwirrig (gibts Teilweis ab bestimmten Alter des PKW ja nicht mal mehr ) . Und man bekommt eine Teilschuld .
      Da kommt dann,als Begründung der Versicherung , nicht ausreichend Abstand bei Reiten eingehalten oder eben zusammen laufen gelassen . Da muss man mit Verletzungen rechnen . Uns wurden 25 % der Ta kosten abgezogen . Und ich hatte einen Anwalt (selbst Turnierreiter )
      und Ta von der Schweigepflicht enbinden auch wegen evtl . Vorerkrankungen/Verletzungen . Also die Versicherungen versuchen da einiges ,um aus der Haftung raus zukommen . Meistens zahlt man noch ne gute Freundschaft drauf ,weil die so nen Theater machen .
      Für ein Wertguachten (Sachverständige stehen ,glaube ich manchmal im Hannoveraner oder ruf beim Verband an ) brauchst Du den Pferdepass . Die Nachweise der Eintragungen ( SLP , Schauerfolge , Turniererfolge etc) .
      Weiss nun nicht wie das beim Jährling ist . Nur da gibst ja , logischerweise, keine Turniererfolge . Dementsprechend, schwerr nachzuweisen, ob sie denn mal Hocherfolgreich im Sport laufen könnte/würde .
      Da hilft Dir nur ein Anwalt . Aber vermute mal es gibt nichts als Wertausgleich . Also Zuchtstute hoffentlich noch nutzbar .
      Wünsche Irmi viel Glück und Kraft das ganz gut zu überstehen .

      Aber Kopf Hoch , Ellen , bald kommt wieder ein Lichtblick,ein kleiner Seelentröster -das nächste Fohlen . Grüße an E.R.

      Kommentar

      • Uniqua
        • 20.03.2005
        • 6631

        #4
        es war aber doch wohl nicht deine columbia oder ???? :-(

        Kommentar


        • #5
          @Galoppa: ich glaub das kommt auch auf die Versicherung vom Pferdehalter oder von der Betriebshaftpflicht an.
          Ich weiß nur, dass nicht immer anstandslos gezahlt wird, wenn die Verletzung auf einer Koppel war, wo die Pferde üblicherweise stehen.
          Die Haftpflichtversicherung haftet oft nur bei Schäden, die durch ungewöhnliche Umstände passieren - ums salopp auszudrücken. zB. wenn sich ein Pferd losreist oder über einen entsprechend eingezäunten Koppelzaun hüpft und dann Schaden anrichtet.
          Dass der Halter von dem schadenverursachenden Pferd hingegen sehr wohl haften muß ist klar, aber dann wirds eventuell schwierig und vermutlich nur übers Gericht zu lösen sein.
          Ich würd mich da noch genau erkundigen - sonst füllst womöglich den Schadensbericht für die Versicherung aus und dann sind wegen ein paar Wortklaubereien die aus dem Schneider!

          Wie das jetzt mit der Wertminderung aussieht ist sicher nicht ganz einfach. Vorab müßtest Du mal den Wert deines Pferdes ohne Schaden beziffern können und das ist bei einem Jährling sicher ungleich schwieriger als zb. bei einem erfolgreichen Sportpferd. Als Ansatz wären eventuell die Aufzuchtkosten + Kaufpreis - oder eben die Kosten vom Decken bis zur Geburt + Entwurmung, TA, etc., dann müßte man den "Restwert" definieren.
          Allerdings gibts meines Wissens so Ansatzwerte bei Jungpferden, die sind jedoch nicht wirklich hoch. Und dann mußt Du nachweisen, dass der Schaden tatsächlich dauerhaft ist. Zudem kommt dazu, dass die Wertminderung von Narben alleine vermutlich nicht wirklich hoch ist - das fällt oft unter die "Vorliebe" rein und ist daher nicht wirklich Schadenersatz relevant.

          Kannst mir mal per PM schreiben, wie das tatsächlich passiert ist?
          Zuletzt geändert von Gast; 28.04.2011, 09:14.

          Kommentar

          • Uniqua
            • 20.03.2005
            • 6631

            #6
            wenn es columbia ist, sie hat ja auch auf einer schau gewonnen, dieses ist doch auch als wertsteigerung bzw ein zeichen das sie von guter qualität ist.... das könnte man doch evt mit ansetzen ?

            Kommentar

            • Müller-Klein
              • 01.01.2000
              • 162

              #7
              Hallo Galoppa,

              wenn die Haftung dem Grunde nach feststeht, dann gibt es natürlich auch eine Wertminderung des Pferdes vom Halter des schadenursächlichen Pferdes. Dieser Wert vor und nach dem Unfall kann auch unproblematisch durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Pferdezucht und -haltung ermittelt werden. Geeignete Sachverständige können über die Landwirtschaftskammer erfragt werden. Der Wert vor dem Unfall wird im Vergleichswertverfahren ermittelt. Es wird geschaut, wie viel vergleichbare Pferde mit der vergleichbaren Abstammung, Alter, Geschlecht etc. zum Schadenzeitpunkt auf dem Markt gekostet haben. Bei Pferden, die einem Zuchtverband angehören, der Versteigerungen macht kann man hier sehr gut den Wert der letzten Auktionen (für vergleichbare Abstammungen) nehmen. In der Praxis ist es also kein Problem, diesen Wert zu ermitteln. Ob der Eigentümer immer damit einverstanden ist, ist eine andere Frage !

              Kommentar

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