Mein Jährling wurde am Ostermontag von einem anderen Pferd getreten, gebissen und gehetzt, bis sie - völlig in die Enge getrieben - aus Verzweiflung versuchte, über den Zaun zu springen. Das hat leider nicht geklappt.
Der Zaun ist massiv und hat gehalten, die beiden Hinterbeine des Jährlings leider nicht. Hinten links offenes Fesselgelenk, Not-OP. Am anderen Bein eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung, die genäht wurde. Weitere OP(s) könnten erforderlich werden. Ich gehe davon aus, dass das Pferd überlebt, aber ob später reiterlich nutzbar oder nicht ist nicht absehbar.
Zum einen kommen hier erhebliche tierärztliche Kosten (ab 3.000 € aufwärts) auf mich zu, zum anderen möchte ich aber auch für den entstandenen Schaden am Pferd Ansprüche geltend machen.
Aufgrund der Verletzungen wird das Pferd, selbst wenn es als völlig geheilt entlassen werden könnte, was nicht klar und eher unwahrscheinlich ist, durch die Narben und mit dieser Vorgeschichte nie mehr den Wert haben, den es bis dato hatte.
Woher bekommt man denn ein Wertgutachten für ein Pferd, das man selbst gezogen hat? Welche Unterlagen sind erforderlich, um Ansprüche geltend machen zu können?
Die Schadensmeldung der Versicherung liegt uns zum Ausfüllen vor, aber ich würde den gesamten Umfang benennen wollen, nicht nur die TA-Kosten.
Ich wäre froh, wenn ich diesbezüglich Rat bekommen könnte, vielen Dank schon jetzt!
Der Zaun ist massiv und hat gehalten, die beiden Hinterbeine des Jährlings leider nicht. Hinten links offenes Fesselgelenk, Not-OP. Am anderen Bein eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung, die genäht wurde. Weitere OP(s) könnten erforderlich werden. Ich gehe davon aus, dass das Pferd überlebt, aber ob später reiterlich nutzbar oder nicht ist nicht absehbar.
Zum einen kommen hier erhebliche tierärztliche Kosten (ab 3.000 € aufwärts) auf mich zu, zum anderen möchte ich aber auch für den entstandenen Schaden am Pferd Ansprüche geltend machen.
Aufgrund der Verletzungen wird das Pferd, selbst wenn es als völlig geheilt entlassen werden könnte, was nicht klar und eher unwahrscheinlich ist, durch die Narben und mit dieser Vorgeschichte nie mehr den Wert haben, den es bis dato hatte.
Woher bekommt man denn ein Wertgutachten für ein Pferd, das man selbst gezogen hat? Welche Unterlagen sind erforderlich, um Ansprüche geltend machen zu können?
Die Schadensmeldung der Versicherung liegt uns zum Ausfüllen vor, aber ich würde den gesamten Umfang benennen wollen, nicht nur die TA-Kosten.
Ich wäre froh, wenn ich diesbezüglich Rat bekommen könnte, vielen Dank schon jetzt!
Kommentar