Rotz - wie gefährlich ist das?

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  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14639

    Welche Glaubwürdigkeit hätten die GER - Veterinärbehörden denn
    international , wenn sie trotz eines Falles NICHTS unternommen
    hätten ?


    PS : ...für den Influenza - Ausbruch Australien
    2007 wurde im wesentlichen das Handling der Veterinäre ,
    Personal , Hufschmiede , Transporteure etc.
    der Quarantäne-Station Eastern Creek in Australien verantwortlich gemacht . Der Eintrag war vermutlich ein Flug
    von shuttle-Hengsten / Stuten aus Japan .
    Es wurde jahrelang fahrlässig durch Unterlassung gehandelt
    Konsequentes Management Hygieneschleuse
    : Kleidung wechseln , duschen , ...Material , Werkzeug , Equipment .
    Protokolle , Zuständigkeiten , Unterweisungen etc.




    Abschlussbericht : " failure of fundamental biosecurity ..."

    Australien selbst hat inzwischen endemisch mit
    Hendra - Virus zu tun und Vaccine .
    Zuletzt geändert von Ramzes; 07.02.2015, 10:20.

    Kommentar


    • Nur geht es hier weder um Influenza noch Kendra noch irgendein anderes Virus sondern um B.mallei

      Kommentar

      • basquiat
        • 02.10.2005
        • 2836

        Zitat von Freckle Beitrag anzeigen
        so weit ich aus verlässlicher Quelle weiß ,besteht Einfuhr Stopp für 6 Monate, aber das alleine ist schon schwierig da auch Arbeitsplätze dran hängen.
        Das kann ich bestätigen,daß haben uns Heute unsere australischen Freunde genauso bestätigt.Jedoch besteht die Möglichkeit weiterhin,Pferde in D zu erwerben.Nur müssen diese Tiere für weitere 6 Monate in ein Land gebracht und in Quarantäne gestellt werden,das Nachweislich Rotz Frei ist.
        Die Kosten eines Importes für australische Kunden sind schon nicht unerheblich ud dazu kommen noch weitere 6 Monate Quarantäne.......
        Die Hendra Impfungen wurden in Australien bereits wieder eingestellt,da mehrere Pferde der Impfung zum Opfer gefallen sind und die Mehrzahl schon bei der Ersten von drei Impfungen stark reagierten.

        Bernhard
        Gestüt Pferdeschule Riegersburg

        Kommentar

        • Ramzes
          • 15.03.2006
          • 14639

          [QUOTE=Kareen;1520829]Na weil faktisch gar nichts ausgebrochen ist sondern nur DNA nachgewiesen wurde, deshalb. Aber wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter und so muss die Allgemeinheit wieder einmal ausbaden was ein übereifriger Bürohengst verbockt hat.

          Noch einmal die Frage :
          Soll Deiner Meinung nach , Kareen ,ein Labor das positive Ergebnis
          eines Tests MELDEPFLICHTIGE SEUCHE in den Schredder
          hauen , soll auf der nächsten Stufe der Amtstierarzt
          sagen , " ach , das lassen wir mal so laufen " .
          Soll das zuständige Untersuchungsinstitut - Ministerium sagen :
          " ach , nee ...machen wir mal negativ daraus und widersetzen uns
          dem Procedere der OIE - internationaler Seuchenbekämpfung
          und den vereinbarten Standards ?
          " Nur " DNA nachgewiesen bedeutet B.mallei , der Erreger , ist im
          Körper des Pferdes nachgewiesen .Es war also eine Frage der Zeit,
          bis die Krankheit auch sichtbar anhand äußerer Symptome
          feststellbar geworden wäre .

          Das Beispiel der Influenza - Infektion Australien habe ich deshalb
          angeführt , weil es damals in AUS Schlampereien bei der
          Quarantäne gab .

          Im Umkehrschluß kann es nicht sein , daß hierzulande
          frei nach Schnauze agiert wird ,...Zitat Kareen :
          " Wo kein Kläger da kein Richter " .

          Das betroffene Pferd wäre sowieso beim nächsten Test in der
          Eingangsquarantäne aufgefallen , dann hätte nicht nur das
          Exportland ein Problem , sondern auch das Importland .

          Wir hatten im Dezember in GER Ausbruch von Equiner Anämie
          im Erzgebirgskreis Chemnitz 10.12.14 ,
          ebenso wie Frankreich( Süden ) im Januar .
          Die Pferderevue ist das offizielle Organ des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) und Österreichs größtes Fachmagazin für Pferdesport und -zucht.


          Soll man diese Seuchen auch einfach unter den Tisch kehren ?
          frei nach dem Motto : wo kein Kläger , da kein Richter ?

          Trotz aller Vorkehrungen können Seuchen auftreten ,
          aber mit entsprechendem Handeln kann man verhindern , daß
          sich Seuchen unkontrolliert ausbreiten .
          als Beispiel : USA
          EIA , aktuell in Californien
          Arizona , aktuell Visicular Stomatitis
          Virginia , aktuell EHM Myeloencephalopathy
          Texas , aktuell EHV1 - Herpes

          Update 2 February 2015 Equestrian Australia (EA) has today revoked the EA Hendra Vaccination By-Law effective immediately.  The panel (commissioned by the EA Board) will remain in place to complete a full assessment on the risk that the Hendra virus creates for EA events nationally.

          Hendra - Law revoked


          Mitteilung des DVR


          Und wenn die Schweizer 2011 anläßlich eines Rotzverdachtes
          Vertrauen in das Referenzlabor Jena haben ,
          dann sollten wir hier in GER das doch wohl auch haben
          und die offiziellen Stellen nicht als " übereifrige Bürohengste "
          ( Anm. Bürostuten ) betiteln !
          Zuletzt geändert von Ramzes; 07.02.2015, 13:44.

          Kommentar


          • So, Ramzes hat es mal wieder auf Platz eins der einköpfigen Ignore-Liste geschafft. Herzlichen Glückwunsch

            Für die Interessierten zur Erklärung:
            Ein Bakterium ist ein belebtes Agens, das (anders als z.B. Viren die unbelebt sind und sich zur Vermehrung der Wirtszelle bedienen), zur Entfaltung krankmachender Eigenschaften vermehrungsfähig sein muss (das sagt schon das Deutsche Wort "Keim"). Wenn es vermehrungsfähig ist, muss es dann auch noch infektiös ("ansteckend") und pathogen ("krankmachend") sein um ein Krankheitserreger zu sein.
            Deswegen macht man wenn man nach einer ansteckenden Krankheit sucht immer zuerst eine klinische Untersuchung und ggf. Serologie (=Suche nach Antikörpern, manchmal eben fehlerbehaftet, Stichwort Kreuzreaktion), im nächsten Schritt eine Kultur (das heißt man versucht, das auslösende Bakterium im Labor anzuzüchten) und ggf. eine Sektion (also Untersuchung des Körpers und der Organe am toten Tier) und wenn sich dabei ein positiver Befund ergibt, geht man hin und bedient sich wenn man es genau wissen muss moderner Techniken zwecks DNA-Nachweis und Differenzierung der gefundenen Keime.
            Ohne vermehrungsfähiges Bakterium (das bislang soweit publiziert nicht nachgewiesen wurde) ist der Nachweis zwar möglich aber nicht beweisend weil DNA eben auch nachgewiesen werden kann wenn keine vermehrungsfähigen Erreger da sind.
            Die definition eines Tierseuchenerregers ist im Tiergesundheitsgesetz von 2014, das das alte Tierseuchengesetz abgelöst hat aber "Ein Krankheitserreger oder Teil eines Krankheitserregers". Es fehlt also bislang die Krankheit wenn die Pathologie und BU negativ waren wie das veröffentlicht wurde. Der Erreger gilt als hochansteckend. Das fragliche Pferd hat sich aber offenbar mehrere Wochen lang in dem Betrieb aufgehalten ohne andere Pferde anzustecken. Infektiösität ist also bislang auch nicht nachgewiesen. Damit fehlen zwei wesentliche Faktoren.

            Diese Ansicht vertreten auch einschlägige Experten (=Mikrobiologen und Immunologen) die sich den ganzen Tag mit diesen Dingen befassen und deren Kompetenz kann ich erfahrungsemäß vertrauen kann.
            Es geht mitnichten darum, dass irgendetwas unter den Teppich gekehrt oder eine aufgetretene Seuche nicht gemeldet werden sollte.
            Eher im Gegenteil, ich wäre nachdrücklich zu bemängeln, wenn man den Verdacht zunächst an die Presse gegeben hat bevor man zuständige Stellen im In- und Ausland informiert hat. Es geht auch nicht darum, die Ergebnisse eines beteiligten Labors in Frage zu stellen. Die Zweifel beziehen sich auf die Frage, ob wir es überhaupt mit einem krankmachenden Keim zu tun haben oder ob es sich bei dem Fund um einen apathogenen Stamm handelt wofür es verschiedene Hinweise gibt.

            Ich möchte nicht wissen, wieviel B.mallei DNA sich fände wenn man beispielsweise in Rumänien suchen würden, einem EU-Mitgliedsland in dem man bislang daran gescheitert ist, die Infektiöse Anämie zu tilgen. Aus Rumänien reisen aber seit 2007 nahezu ungehindert Tiere in der gesamten EU herum mit den bekannten Folgen bzgl. Einschleppung von EIA in andere Länder.
            Diese Pferde unterliegen keinem Screening auf B.mallei und ob man es glaubt oder nicht, die dortigen Amtstierärzte bescheinigen trotzdem das Freisein von Rotz und die Pferde werden munter quer durch Europa gekarrt, können dabei alles verbreiten was sie eben mit sich bringen.
            Seuchenhygienischen Rohrbrüche anzugehen sollte daher Priorität haben bevor man wegen eines vielleicht tropfenden Wasserhahns ein ganzes Haus abreißt. Die wahren Biohazards liegen nicht in unseren vergleichsweise engmaschig medizinisch betreuten Beständen sondern im relativ ungehemmten Tierverkehr unter teils hahnebüchenen Umständen oder auf gänzlich illegalen Wegen (=ohne jede Kontrolle) aus Ländern mit nachweislich unzureichender Funktion der Tierseuchenbekämpfung.
            Natürlich ist es richtig, dass diesem PCR Befund nachgegangen wird. Man hätte aber keine PCR machen müssen, da sie OIE-seitig nicht verlangt wird.



            Demnach wäre den internationalen Bestimmungen mit der diagnostischen Tötung, Sektion (soweit kommuniziert negativ) und Bakteriologischen Untersuchung (wiederum soweit kommuniziert negativ) Genüge getan gewesen. Der zugehörige Erlass zur Feststellung von Rotz bei Einhufern ist 2011 aufgehoben worden und forderte soweit ich erinnere auch keine PCR sondern lediglich KBR, Langsam-Hämagglutination und den veralteten Mallein-Test als allergologisches Testverfahren. Dieser ist heute gar nicht mehr haltbar. Diese Vorschrift war letztmalig 1979 aktualisiert worden...



            Wesentliche Kriterien für einen Seuchenausbruch fehlen und von einer umfassenden Information kann auch keine Rede sein wenn sich Betroffene (Tierhalter und Tierärzte) aus der Zeitung informieren oder per Einzelanfrage recherchieren müssen um an die relevanten Informationen zu gelangen. Die Veterinärämter hatten am 01.02. noch nicht einmal die Informationen die in den Zeitungen standen. Sinnvolle Informationspolitik sieht anders aus.

            Kommentar

            • Ramzes
              • 15.03.2006
              • 14639

              Das hat aber lange gedauert , ich dachte ,
              ich wäre Dauergast auf Deiner Ignore-Liste .


              Amtliche Methodensammlung 2013 FLI
              S.361 , Punkt 45.3.2.2 zu Rotz
              Molekulare Nachweisverfahren


              neuester Stand 17.5.2014
              " Der molekulare Nachweis des Erregers aus
              Gewebeproben ...ist als beweisend anzusehen
              und ist daher in jedem Fall durchzuführen . "


              Die Veterinärämter sind sicherlich in der Lage die Seiten
              der OIE abzufragen !
              Und die Informationen waren / sind über die Landesportale
              Niedersachsen und Schleswig Holstein abrufbar ,
              ...ich habe sie jeweils umgehend eingestellt !!!
              Schleswig Holstein

              6.Feb.15

              4.Feb.15

              2.Feb. 15

              30.Jan.15

              Für Niedersachsen


              Für Dich , Kareen , gerne noch einmal zum
              Nachlesen .
              Zuletzt geändert von Ramzes; 09.02.2015, 12:05.

              Kommentar

              • anna1511
                • 08.02.2011
                • 81

                S U P E R !!!

                alle Betriebe in Schleswig-Holstein sind wieder freigegeben


                Zuletzt geändert von anna1511; 21.02.2015, 06:20.

                Kommentar


                • Einige Reiter aus den Niederlanden und der Schweiz mussten ihre Teilnahme bei den Löwen Classics Braunschweig spontan zurück ziehen, da ihnen sonst die Teilnahme für die Global Champions Tour in Shanghai verwehrt gewesen wäre.
                  Aus Angst vor Rotz hat das dortigen Ministerium beschlossen kein Pferd einreisen zu lassen, welches sich in den letzten 60 Tagen in Niedersachsen aufgehalten hat.

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