Erfahrung mit Medikamenten aus EU-Staaten?

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  • Sleepyhollow

    #61

    und?

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    • hike
      • 03.12.2002
      • 6721

      #62
      Da stellt sich bei mir jetzt eine rechtliche Frage: Was ist denn der illegale Tatbestand: das Bestellen (Pferdehalter), der Versand (versendende Firma), ausländisches Rezept (TA)?

      Oder auf Deutsch: Gehe ich zu meinem behandelnden TA, er stellt mir ein Rezept aus, ich schicke dieses ins europäische Ausland (denn USA/GB sind noch billiger) und es ist LEGAL?
      Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

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      • hike
        • 03.12.2002
        • 6721

        #63
        Letzteres wäre wirklich "schwachsinnig", allerdings auch typisch deutsch!
        Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

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        • gut-stavenow
          • 09.12.2008
          • 359

          #64
          [QUOTE=angel36;654699]Sollst Du ja nicht. Es geht doch hier um was anderes:

          Die Bestellung von WK im Internet ohne Rezept oder mit Fernrezept ist offensichtlich illegal. Ich PERSÖNLICH würde keine illegalen Praktiken benutzen, um eine im Vergleich der Gesamtkosten so marginale Summe zu sparen. (Ich könnte wohl durch so eine Bestellung ca. 0,2% meiner Kosten sparen und das finde ich persönlich nun mal unbedeutend.)

          das ist doch wirklich lächerlich, wie sich dieses thema mal wieder entwickelt. es ist absolut nicht illegal diese medikamente via fernrezept im internet zu bestellen !!! warum auch ?
          wenn der versandapotheke ein entsprechendes rezept vorliegt und das medikament zugelassen ist handelt es sich um einen ganz normalen vorgang. es spielt auch keine rolle, ob ich das rezept mitsende oder es vom tierarzt der versandfirma ausgestellt wird.
          der einzige der probleme bekommen könnte ist der tierarzt und diese probleme können max. standesrechtlicher art sein.

          dieses proceder ist bei den versandfirmen im übrigen auch nur möglich bei medikamenten, bei denen eine genaue indikationsstellung nicht notwendig ist, wie eben für wurmkuren.
          denn wenn der heimische tierarzt einem 10 wurmkuren im karton vorbeibringt, ohne sie selbst den tieren zu verabreichen( und das ist ja so gängige praxis) macht er eigentlich genau das selbe, er gibt an den tierbesitzer ein medikament ab ohne die indikation am einzelnen pferd zu überprüfen.

          ich gönne jedem tierarzt sein honorar für erbrachte leistungen und das zahle ich ihm auch gerne.
          ich nutze aber auch gerne die möglichkeit bis zu 50 % zu sparen bei sachen, für die ich den tierarzt eigentlich nicht brauche, ausserdem ist dieses verfahren für mich wesentlich einfacher zu organisieren und ich kann auch noch zwischen mind. 20 verschiedenen produkten auswählen.

          und ob ich die wurmkuren beim heimischen wald- und wiesentierarzt kaufe, oder diese im internet bestelle ist immer noch meine freie entscheidung und im letzteren fall auch nicht illegal.

          warum gibt es hier eigentlich immer wieder leute, die einem vorschreiben wollen, wie man sein leben organisiert ? hier hat jemand eine frage gestellt und möchte lediglich eine antwort darauf bekommen, ohne gleich moralisch von einigen (offensichtlich auch notleidenden tierärzten) gegeisselt zu werden.
          Zuletzt geändert von gut-stavenow; 06.03.2010, 01:49. Grund: ergänzung
          stute von don crusador x matcho

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          • No Limit
            • 23.12.2009
            • 1499

            #65

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            • #66
              Deine Aussage ist und bleibt falsch. Es gibt auch keine Einteilung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in 'ganz doll verschreibungspflichtig' und 'nur so ein bißchen verschreibungspflichtig' wie Du uns hier hartnäckig weismachen willst.
              Grundsätzlich ist es so, dass verschreibungspflichtige Medikamente durch einen Arzt verschrieben werden müssen. In dem Fall Tierarzt. Das Ausstellen von Rezepten für Patienten die man gar nicht behandelt ist Tierärzten ausdrücklich untersagt, das heißt, es muss ein Behandlungsverhältnis geben. Davon kann bei einem Tierarzt der für das abgebende Unternehmen arbeitet und ansonsten nicht das geringste mit dem Tier- oder Tierhalter zu tun hat, nicht die Rede sein. Also ist es illegal.
              Medikamente auf Rezept des Haus-TA woanders zu beziehen ist nicht verboten. Schein-Rezepte von Pharmavertrieben allerdings schon wobei ich als Nicht-Jurist nicht sagen kann ob und wieweit man dafür als Besteller zur Verantwortung gezogen wird. Der ausstellende TA macht sich in jedem Fall strafbar und setzt seine Berufserlaubnis auf's Spiel weil er gegen die tierärztliche Berufsordnung verstößt.
              Wenn der Studiengang 'Rezepteaussteller' hieße, bräuchte er wahrscheinlich nicht knappe 6 Jahre zu dauern.
              Mir geht es hier ehrlich gesagt weniger um die Detailfrage als ums Prinzip. Ich finde es grundsätzlich nicht gut, wenn es öffentlich jemand gut heißt, Recht und Ordnung zu übertreten. Den eigenen Wagen wissentlich im Halteverbot zu parken und dabei in Kauf nehmen, ein Knöllchen zu bekommen, ist eine Sache. Im Internet - sorry - Stuss zu verbreiten, der andere in Schwierigkeiten bringen kann, etwas völlig anderes.
              Macht nur so weiter mit Eurer vermeintlichen Zivilcourage. Wenn Eure pubiertierenden Kids oder Enkelkinder dann eines Tages mit der grünen/blauen Marie vor der Tür stehen weil sie Ladendiebstahl oder Fahren im Suff eigentlich ganz ok finden kommt Ihr vielleicht doch nochmal ans Nachdenken ob es so gut ist, sich auch noch öffentlich mit der Haltung zu brüsten dass die Gesetze eigentlich nur für die doofen anderen da sind. 8)

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              • Furioso-Fan
                • 12.08.2004
                • 10945

                #67
                Aber offenbar scheint das nach geltendem EU-recht nicht strafbar zu sein, denn sonst wäre den Wurmkurvertreibern doch schon längst der Hahn zugedreht worden.

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                • LeDauphin
                  • 27.10.2007
                  • 305

                  #68
                  Die Diskussion dreht sich hier doch im Kreis..

                  Es sagt ja niemand was gegen das Bestellung übers Internet (auch im Ausland) an sich. Das ist ja auch nicht verboten und durchaus legitim , wenn jemand sparen möchte. Ich kann schon verstehen, dass gerade die Mehr-Pferde-Besitzer das so sehen, für ein Pferd wäre mir der Aufwand doch zu groß..
                  Andererseits ist es aber verboten, im Internet zu bestellen ohne ein gültiges Rezept zu besitzen. Ich denke mal, dass es Kareen genau darum geht und da kann ich sie, ehrlich gesagt, sehr gut verstehen..

                  Ich denke mal, es ist eine ähnliche Diskussion, wie damals, als Doc Morris in Deutschland verfügbar wurde. Da liefen die Apotheker auch erst Sturm dagegen und wirklich viel geändert hat sich auch hier nichts..
                  Wenn ich ein gültiges Rezept habe, dann kann ich meine Medikamente oder die für mein Tier bestellen wo ich will. Wenn ich mir das Rezept gleich mitliefern lasse, dann ist es nicht legal. Ganz einfach.

                  Ach ja, vergessen sollte man bei der Internet-Bestellerei nicht, dass gerade bei einem ausländischen Shop die Gefahr groß sein KANN, dass ich mir ein unwirksames oder sogar schädliches Medikament bestelle.. Da gibt es doch immer wieder schwarze Schafe. Auch da sollte man auf Seriösität achten und nicht nur auf den Preis..

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                  • #69
                    att. FF: Wird es auch durchaus (Hahn zugedreht). Aber jedesmal läuft es erst eine zeitlang bevor die Behörden aktiv werden. Wenn ich mir z.B. vorstelle, dass diese Unternehmen das ja nicht nur mit Wurmkuren für's Pferd so machen sondern auch im Humanbereich

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                    • Lori
                      • 20.03.2003
                      • 51442

                      #70
                      Darf ja jeder halten wie er will mit den Wurmkuren.
                      Wobei zur von Kareen jetzt schon mehrfach erläuterten Problematik auch noch das Versandverbot für Tierarzneimittel kommt.
                      Aber wie gesagt, soll jeder seine Wurmkuren da beziehen, wo er es für richtig hält *schulterzuck*

                      Ich kaufe meine Wurmkuren weiterhin bei meinem TA und freu mich dann eben auch, wenn er im Notfall schnell auf der Matte steht, was der Rezepteaussteller aus Holland vermulich ja eher nicht tun wird. Da soll mein TA dann ruhig ein paar EUR (wieviele sind das denn überhaupt bei z.B. der von mir die Tage gekauften Diapec?) verdienen dran.
                      Und ich lasse mir auch sicher nicht von irgendjemand einreden, ich wäre zu blöd zum Rechnen oder zu blöd zum Sparen (um mich mal auf Alfreds Niveau zu begeben - oh ... Entschuldigung SIR Alfred natürlich )

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                      • LeDauphin
                        • 27.10.2007
                        • 305

                        #71
                        @Lori: ich sehe das wie du. nehme auch lieber die Wurmkuren von meinem Tierarzt, einfach auch weil es so bequemer ist und ich kein Problem damit habe, dass sie da 2-3 Euro mehr kostet. Aber ich kann halt auch verstehen, dass man bei mehreren Pferden auch mal versucht ein paar Euro zu sparen..

                        Allerdings verstehe ich dieses ganze Gezicke hier nicht, kann doch jeder machen wie er will. Ich kann durchaus auch rechnen, aber man muss nicht immer alles bis auf den letzen Cent rausquetschen.. Ist auch teilweise merkwürdig, dass manche Leute selbst sparen wo sie können aber sich dann aufregen, wenn die Pferdekäufer das dann auch versuchen..

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                        • Kuddel
                          Gesperrt
                          • 26.06.2008
                          • 1353

                          #72
                          Ich habe hier schon bestellt . https://www.medpets.nl/ontwormen-paard/
                          Es wird bei der Bestellabwicklung einiges zu dem Tieren gefragt . Man kann dort ein Rezept (2 €)bekommen oder man schickt es hin . Bezahlt wird im voraus . Ware kommt recht zügig . Eine Wurmkur Ivomec zbs. gibts schon ab 7,25 € , die, mit gegen Bandwurm gibts schon ab 8,50 ( koste hier alleine im Einkauf schon 18,90 )
                          Der Ta,hier machts auch nicht aus Lust und Liebe zum Pferdebesitzer . Jeder hier, weiss was er beim Ta zahlt .
                          Habe mal auf ne Rechnung geguckt . Der Hammerpreis für ein Pferd war 39 Euro- Ivomec .

                          Versandkosten sind 4,50 Euro . Wenn der Ta , vorbei kommt zahle ich 10 Euro Fahrtkosten . Fahre ich selbst hin kommst mich auch nicht Günstiger .
                          Wenn ich das mal , 4 Entwurmungen im Jahr rund rechne , bei 4 Pferden . Gehe mal von durchschnitt von 25 Euro pro Wurmkur aus . Beim Haus Ta kann ich alles,einzeln bezahlen . 400 Im Durchschnitt im JAhr

                          Bei der Bestellung gehe ich mal von 10 Euro je Wurmkur aus , sind 40 Euro im Jahr je Pferd = 160 Euro im Durchschnitt im Jahr
                          Muss hier nur alles aufeinmal zusammen bestellen und bezahlen . Man könnte sich aber als Sammelbesteller im Stall zusammen tun . Ersparniss ca. 240 Im Jahr .
                          Egal welcher Ta nun das Rezept ausstellt oder Wurmkur Rausrückt . Beide müssen sich auf meine Angaben als Pferdebesitzer verlassen können .

                          Habe es auch schon selbst erlebt . Ta ist verstorben .
                          Bin zum nächsten Ta in die Praxis , gesagt was ich will , ohne angucken der Pferde bekommen .
                          Wenn ich nun eine Brauche , rufe ich kurz an , sage was ich will und wird bestellt , kannes dann abholen .

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                          • stimp
                            • 08.12.2004
                            • 3694

                            #73
                            Wo kommen bei euch denn immer die Anfahrtskosten für ne Wurmkur her? Die bringt meiner mit wenn er zum impfen oder wegen was anderem kommt oder ich nehm sie mit wenn ich wegen Hund oder Katze da bin. Wenn ich nur ganz normal entwurme, dann lass ich den TA doch nicht extra wegen 'ner Wurmkur anfahren, der hat ja schließlich auch noch was anderes zu tun.

                            Ansonsten seh ich das auch so: Ich mag ja einige Gesetze dämlich finden, deshalb kann ich mich doch aber nicht einfach drüber hinwegsetzen weils mir nicht passt. Und das um an dem Teil meiner Ausgaben zu sparen, der der Geringste ist.
                            Growing old is mandatory; growing up is optional.

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                            • gut-stavenow
                              • 09.12.2008
                              • 359

                              #74
                              [QUOTE=Kareen;655064]Deine Aussage ist und bleibt falsch. Es gibt auch keine Einteilung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel in 'ganz doll verschreibungspflichtig' und 'nur so ein bißchen verschreibungspflichtig' wie Du uns hier hartnäckig weismachen willst.
                              Grundsätzlich ist es so, dass verschreibungspflichtige Medikamente durch einen Arzt verschrieben werden müssen. In dem Fall Tierarzt. Das Ausstellen von Rezepten für Patienten die man gar nicht behandelt ist Tierärzten ausdrücklich untersagt, das heißt, es muss ein Behandlungsverhältnis geben. Davon kann bei einem Tierarzt der für das abgebende Unternehmen arbeitet und ansonsten nicht das geringste mit dem Tier- oder Tierhalter zu tun hat, nicht die Rede sein. Also ist es illegal.

                              eben kareen, der einzige der hier u.u. zur verantwortung gezogen werden kann ist der tierarzt der das rezept ausstellt. ich als nutzer dieses rezeptes mache mich in keinster weise strafbar oder handel illegal, oder nach welcher rechtsvorschrift möchtest du mich bei der staatsanwaltschaft anzeigen ???

                              ich unterscheide auch keineswegs zwischen verschreibungspflichtig und ganz doll verschreibungspflichtig. ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man bei dem anbieter den ich genannt habe nur bestimmte medikamente mit der praxis des fernrezeptes bestellen kann. der tierarzt der für diesen anbieter tätig ist wird sich also seiner verantwortung bewusst sein und nur für unproblematische medikamente dieses rezept ausstellen.

                              mag ja sein, dass dir und anderen diese praxis nicht gefällt, deshalb ist sie aber noch lange nicht illegal.

                              in wie weit der tierarzt, der dieses rezept ausstellt sich strafbar macht oder sich nicht standesgemäs verhält gilt es im übrigen auch erst einmal zu beweisen, wer sagt denn, dass ich diesen tierarzt nicht beauftragt habe, dieses rezept auszustellen ? dann liegt nämlich ein behandlungsverhältnis nach gängiger rechtsauffassung vor.

                              also vorsicht mit deinen behauptungen, die du hier aufstellst und mit denen du leichtfertig mich und andere als straftäter bezeichnest, denn das könnte u.u. tatsächlich strafrechtliche konsequenzen nach sich ziehen....

                              und zu guter letzt sind hier wohl nur die die dummen, die auf deine scheinheiligen moralpredigten hereinfallen.
                              Zuletzt geändert von gut-stavenow; 06.03.2010, 18:32.
                              stute von don crusador x matcho

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                              • Moderator-03

                                #75
                                Auch wenn das ganze ein heisses Thema ist - bitte bleibt sachlich! Persönliche Beleidigungen im Eifer des Gefechts nützen doch niemanden. Viel wichtiger für alle wäre doch eine juristisch eindeutige Klärung des Sachverhalts.

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                                • gut-stavenow
                                  • 09.12.2008
                                  • 359

                                  #76
                                  die juristische klärung findest du oben.
                                  stute von don crusador x matcho

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                                  • Ramzes
                                    • 15.03.2006
                                    • 14682

                                    #77
                                    Holla die Waldfee ! Es liegt hier ein von Kareen geschilderter Sachverhalt vor , sie dürfte genügend Sachkunde haben . Es ist ein ähnlicher Fall wie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln , s. " Winter ade - Weidezustand " .
                                    Wenn ein Landwirt erwischt wird , weil er im EU-Ausland günstigere , zugelassene PSM einkauft mit derselben Formulierung , Inhaltsstoffe , aber ohne Deutsche Verpackung ,...da schreit die Presse sofort : illegaler
                                    Einkauf ...und eine ganze Berufsgruppe wird sofort über einen Kamm geschoren !
                                    Steuerhinterziehungs-CD , ...na ja , bei uns Kleinen ist es Notwehr , aber die da oben doch nicht .
                                    Hat mit Moralpredigt nichts zu tun ! Entweder oder ! Heutzutage allerdings mit einem psychologischem Gutachten auch alles wieder möglich .

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                                    • #78
                                      att. GutStavenow: Wo habe ich irgendwen als Straftäter bezeichnet?
                                      Re. rechtliche Lage: Wenn Du Dich durchwühlen magst: AMG §43 Absatz 5 zum Versandverbot apothekenpflichtiger Tierarzneimittel. TÄHAV §2 Abs.3 und §12 Abs.2f. zur Verantwortlichkeit des TA und der Abgabe von Tierarzneimitteln an den Tierhalter.



                                      Zwar wird der Versand apothekenpflichtiger Tierarzneimittel früher oder später sicherlich erlaubt werden, darunter fällt aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keines der üblichen Entwurmungspräparate beim Pferd und vor dem Hintergrund, dass die EU weiterhin Pferde generell den LM-Tieren zuordnet, ist da auch keine großartige Änderung zu erwarten.

                                      Kommentar

                                      • gut-stavenow
                                        • 09.12.2008
                                        • 359

                                        #79
                                        beide gesetzesauszüge beziehen sich nicht auf den besteller der wurmkuren, sonder zum einen auf den versender der medikamente und zum anderen auf den tierarzt. da muss man schon mal juristisch unterscheiden !

                                        nach wie vor gilt, für mich als besteller der wurmkuren, ob mit eigenem oder fernrezept, ist dieser vorgang in keinster weise rechtswidrig, sofern ich diese für den eigenen gebrauch bestelle innerhalb der EU.

                                        und ihr dürft ruhig mal davon ausgehen, dass kareen hier nicht die einzige mit entsprechender sachkunde ist.

                                        wer es nicht glauben mag, lässt es eben einfach sein !

                                        ich kann ja auch durchaus verstehen das es berufsgruppen gibt die allergisch reagieren, wenn es an ihre besitzstandswahrung geht, aber darum gleich alle(mitsamt der zukünftig straffällig werdenden nachkommenschaft) in die ecke von asozial, mit mangelnder rechtsauffassung agierenden menschen zu stellen.....das muss doch nun wirklich nicht sein.
                                        zumal ich da immer vorsichtig wäre mit dem werfen des ersten steins auf andere....


                                        ist ja auch müssig das thema fortzuführen, letztlich sind wir ja fast alle erwachsen und können uns frei entscheiden wie wir das handhaben mit dem bestellen von wurmkuren im internet und der damit verbundenen mangelnden moral.

                                        ich geh jetzt auch mal besser beichten, sonst lande ich deswegen noch im fegefeuer...
                                        Zuletzt geändert von gut-stavenow; 07.03.2010, 04:17.
                                        stute von don crusador x matcho

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                                        • #80
                                          Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe, bräuchtest Du hier nicht so um Dich zu schlagen. Ich habe nirgends behauptet, dass der Tierhalter irgendwie verfolgt wird oder sich strafbar mache. Es geht eben darum, dass man es wissentlich inkauf nimmt, dass andere es tun, weil es dem eigenen Vorteil dient. Das ist eine Haltung die ich nicht akzeptieren kann und finde es ziemlich erbärmlich, wenn man sich dafür auch noch beklatschen lassen möchte. Nicht mehr, nicht weniger.

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