Beim Kauf betrogen

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  • subbyhoney
    • 27.08.2009
    • 31

    Beim Kauf betrogen

    Ich könnte mal ein bißchen Rat und Aufmunterung gebrauchen, vielleicht hat ja hier jemand schon mal was ähnliches erlebt und kann mir davon erzählen.

    Ich habe mir ein Pferd von Privat gekauft, gesund in sehr gutem Zustand, 5 Jahre alt und ganz toller Charakter. Vor dem Kauf bemerkte ich eine kleine helle Stelle ca. 6.00 Uhr am Auge und fragte danach. Man erklärte mir, daß es sich um eine oberflächliche Hornhautverletzung gehandelt habe, die aber ausgeheilt ist und das Pferd in keinster Weise beeinträchtigt. Ich forderte daraufhin ein Gutachten über das Auge, welches mir auch beim Kauf ausgehändigt wurde. Laut Gutachten (eines Kleintierarztes) besteht keine Beeinträchtigung der Funktionalität des Auges. Nachdem ich mit Freudentränen in den Augen mein Pferd abholte und bezahlte, erhielt ich die Papiere und war ganz stolz. Alles schien perfekt gelaufen. Nach wenigen Tagen bemerkte ich diverse Ungereimtheiten, sie lief mich beim Führen um, rammelte gegen die Stalltür und ließ sich auf der linken Hand doch sehr deutlich schwer biegen. Ich wollte sofort einen Tierarzt zu Rate ziehen und der stellte eine schon lange bestehende Periodische Augenentzündung fest mit deutlicher Beeinträchtigung des linken Auges. Ich war fix und fertig. Meine Stute ist praktisch auf einem Auge schon fast blind. Nachdem die Diagnose stand, machten wir diverse Tests und es ist tatsächlich, so daß sie auf dem linken Auge gar nichts sehen kann. Ich habe den Verkäufer angerufen, aber er verweigert die Rücknahme des Tieres. Strafanzeige bei Polizei läuft wegen Betruges, Anwalt ist eingeschaltet und hat schon Schreiben mit Fristsetzung hingeschickt. Nichts passiert. Ich bin so hilflos. Kümmer mich weiter um die Dicke, reite sie, pflege sie und sie wächst mir jeden Tag mehr ans Herz. Hiiiiiilfe was soll ich nur tun.
    Wie groß ist die Gefahr, daß das andere Auge auch noch erkrankt?
    Wie lange dauert es bis in dieser Sache eine Klärung (entweder Wandlung oder Minderung) herbeigeführt wird.
    Würde mich wirklich über etwas Feedback freuen.
  • doreen
    • 15.05.2009
    • 246

    #2
    Jenachdem was du mit ihr machen möchtest und Vertrauen aufbaust, wird es kein Problem geben! Der Wallach meiner Freundin ist auf einem Auge blind, aber er vertraut jedem aus dem Stall und man kann jeden Mist mit ihm machen. Oder das Pferd von T.F. Müller, Highway, ist komplett blind, aber sie läuft erfolgreich im Junge Reiter Lager, oder Junioren. Also, wenn du sie magst und dir die Herausforderung nicht zu hoch ist, würde ich sie behalten! Du musst eben viel mit Stimme arbeiten und sie nicht "entäuschen"!
    WER MIT DER HERDE GEHT, KANN NUR DEN ÄRSCHEN FOLGEN!!!

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    • subbyhoney
      • 27.08.2009
      • 31

      #3
      Naja ich bin schon ein wenig älter (34), hätte die Möglichkeit sie noch weiter auszubilden oder auch ausbilden zu lassen. Das soll alles nicht das Thema sein. Ich habe ein wenig Angst, daß das andere Auge auch noch erkrankt und das die Augenentzündungen immer wieder auftreten. Erstmal soll das ja auch sehr schmerzhaft sein für das Tier und die Tierarztkosten, die dann auf mich zurollen sind ja auch nicht zu unterschätzen. Ich weiß da ist guter Rat teuer. Sicherlich muß ich letztendlich selbst entscheiden, was mein Herz sagt. Ich würde mich freuen mal ein Feedback bezüglich der rechtlichen Schritten und der Wiederkehrenden Entzündung zu erhalten. Hat da jemand Erfahrung mit? Wie oft kommen denn die sogenannten period. AE. Treten die auch weiterhin auf, wenn das Auge schon so gut wie blind ist?

      Kommentar

      • Chagall
        • 27.12.2004
        • 3864

        #4
        Der TA, der die AKU durchgefürht hat, sollte hierzu mal befragt und zur Verantwortung gezogen werden!

        Periodische Augenentzündung kann man operieren! Hatte mal ne Westfahlenstute, und die haben wir operieren lassen!
        Damals in der Uniklinik in München!


        Und mach nicht solche Witze wegen des Alters!
        Kämpfe mit Leidenschaft, siege mit Stolz,
        verliere mit Respekt, aber gib nie auf

        Kommentar

        • subbyhoney
          • 27.08.2009
          • 31

          #5
          Zitat von Chagall Beitrag anzeigen
          Und mach nicht solche Witze wegen des Alters!
          Sorry, aber bei uns gehöre ich mit meinen 34 Jahren schon immer etwas zu den Älteren im Stall. Irgendwie laufen da immer nur kleine, megaschlanke dünne Mädchen um mich rum

          Kommentar

          • oldenburger dressurpferde
            • 28.03.2009
            • 2638

            #6
            na ja,um eine klage kommst du nicht umhin.
            lass dich anwaltlich beraten,das ist schon ein mangel,der nicht so ohne weiteres ist.
            willst du sie behalten,dann musst du eine kaufpresiminderung einklagen.
            aber ich denke,wenn du den verkäufer anzeigst,wird dir das nicht so viel bringen,da wär ich vorsichtig.
            vielleicht wusste er nichts davon und hat sich auch nur auf aussage des tierarztes verlassen.im schlimmsten falle müsste du dann ebenfalls mit einer anzeige rechnen wegen falscher verdächtigungen oder ähnlichem.

            lass dich anwaltlich am besten beraten

            Kommentar

            • doreen
              • 15.05.2009
              • 246

              #7
              Naja. aufgrund dessen, dass dieser Kleintierarzt was falsches festgestellt hat, müsste man sich vielleicht an ihn wenden. Warum wurde dort kein Fachtierarzt für Pferde ran gelassen?
              WER MIT DER HERDE GEHT, KANN NUR DEN ÄRSCHEN FOLGEN!!!

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              • subbyhoney
                • 27.08.2009
                • 31

                #8
                Naja mittlerweile weiß ich, daß der Verkäufer das Pferd mehrfach mit dem Auge bei dem Tierarzt vorgestellt hat. Der Tierarzt wußte überhaupt nichts davon, daß er das Pferd verkaufen will - so die Aussage des Tierarztes. Eine Anzeige hilft mir insoweit weiter, da dieser WEg etwas schneller geht und wenn ich strafrechtlich ein Urteil habe, dann geht es auch zivilrechtlich angeblich etwas schneller. Außerdem erhoffe ich mir noch eine etwas schnellere Reaktion des Verkäufers, da er ja bis jetzt überhaupt nicht auf meine Anrufe etc. reagiert.

                Kommentar

                • oldenburger dressurpferde
                  • 28.03.2009
                  • 2638

                  #9
                  das musst du aber beweisen.der tierartzt hat eigentlich schweigepflicht!!!

                  Kommentar

                  • subbyhoney
                    • 27.08.2009
                    • 31

                    #10
                    Zitat von oldenburger dressurpferde Beitrag anzeigen
                    das musst du aber beweisen.der tierartzt hat eigentlich schweigepflicht!!!
                    Tja dann hat er eben gerade gegen diese Schweigepflicht verstoßen, denn er hat mir am Telefon gerade all das erzählt und will am Montag auch nochmal mit dem Verkäufer sprechen und ihm den Ernst seiner Lage mitteilen. Werde gleich noch eine Gesprächsnotiz von dem Telefonat mit Datum und Uhrzeit machen.

                    Kommentar

                    • Oppenheim
                      • 27.01.2003
                      • 3240

                      #11
                      Ja sicher, aber hier liegt ja eindeutig ein Betrug vor, aufgrund einer falschen Diagnose.
                      Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

                      Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

                      Kommentar

                      • subbyhoney
                        • 27.08.2009
                        • 31

                        #12
                        Zitat von Oppenheim Beitrag anzeigen
                        Ja sicher, aber hier liegt ja eindeutig ein Betrug vor, aufgrund einer falschen Diagnose.
                        Ja die Frage ist nur wer kann den Tierarzt haftbar machen??? Ich als Käufer oder er als damaliger Eigentümer. Soll er doch das Pferd zurücknehmen und dann den Tierarzt verklagten, wäre mir auch recht. Ich weiß nicht ob ich gegen den Tierarzt vorgehen kann. Bescheinigt hat er ja nur eine korrekte Hornhaut und die korrekten Konjunktiven (Bindehaut), was ich aber jetzt erst nach Recherche herausgefunden habe, man ist ja schließlich kein Arzt.

                        Betrug liegt für mich auf jeden Fall vor, da der Käufer mir das Pferd verkauft hat, obwohl er wußte das mit dem Auge definitiv was nicht in Ordnung war, denn sonst hätte er es ja nicht öfter dem Tierarzt vorgestellt. Gewußt haben muß der Verkäufer ja was, wenn nicht dann kann er doch immernoch den Tierarzt haftbar machen oder sehe ich da was falsch????

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                        • subbyhoney
                          • 27.08.2009
                          • 31

                          #13
                          Zitat von doreen Beitrag anzeigen
                          Naja. aufgrund dessen, dass dieser Kleintierarzt was falsches festgestellt hat, müsste man sich vielleicht an ihn wenden. Warum wurde dort kein Fachtierarzt für Pferde ran gelassen?
                          Ich glaube der Verkäufer hatte schlichtweg gar keine Ahnung vom Pferdeverkauf etc. Er ist Privatmann, der lediglich für seine Tochter ab und an mal ein Pferd vom Händler kauft.

                          Oder er ist so abgebrüht, was ihm dann aber nur mehr schaden wird als alles andere.

                          Wenn ich nur eine Minderung geltend mache, dann bekomme ich auf jeden Fall nicht alle entstandenen Kosten zurück.

                          Kommentar

                          • oldenburger dressurpferde
                            • 28.03.2009
                            • 2638

                            #14
                            ich glaube nicht,das der tierarzt dir zu liebe seine schweigepflicht bricht.
                            auch,wenn es jetzt so aussieht,lass dich nicht irre führen.sein ruf und seine arbeit stehen dabei auf dem spiel.
                            wenn er jetzt sowas von sich gibt,wird er spätestens vor gericht alles bestreiten.

                            was steht denn im kaufvertrag mit der mängelhaftng?(ganz wichtig!!!)

                            anwälte erzählen ihrem konto zuliebe doch immer das,was der kunde gerade hören will.sorry,aber da sind noch ein paar mehr dinge zu beachten.

                            scann doch den kaufvertrag mal ein und mach diene daten usw unkennbar.

                            Kommentar

                            • subbyhoney
                              • 27.08.2009
                              • 31

                              #15
                              Zitat von oldenburger dressurpferde Beitrag anzeigen
                              ich glaube nicht,das der tierarzt dir zu liebe seine schweigepflicht bricht.
                              auch,wenn es jetzt so aussieht,lass dich nicht irre führen.sein ruf und seine arbeit stehen dabei auf dem spiel.
                              wenn er jetzt sowas von sich gibt,wird er spätestens vor gericht alles bestreiten.

                              was steht denn im kaufvertrag mit der mängelhaftng?(ganz wichtig!!!)

                              anwälte erzählen ihrem konto zuliebe doch immer das,was der kunde gerade hören will.sorry,aber da sind noch ein paar mehr dinge zu beachten.

                              scann doch den kaufvertrag mal ein und mach diene daten usw unkennbar.
                              Gar nichts steht dort zum Thema Mängelhaftung. Es steht nur, das das Pferd (mit allen Daten, Lebensnummer usw.) Probegeritten wurde und für gut empfunden wurde und dann stehen da noch die ganzen Daten von Käufer und Verkäufer. Der Hit ist ja, daß er den Vertrag nicht mal unterzeichnet hat, somit gilt auch dieser wahrscheinlich nicht einmal. Also galt nur die Übergabe der Eigentumsurkunde ohne weitere Absprachen. Meine Freundin/Reitlehrerin war auch als Zeugin anwesend.

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                              • oldenburger dressurpferde
                                • 28.03.2009
                                • 2638

                                #16
                                hm,dann dürfte die 2 jahresregel gelten.gut für dich dann!!!

                                Kommentar

                                • subbyhoney
                                  • 27.08.2009
                                  • 31

                                  #17
                                  Zitat von oldenburger dressurpferde Beitrag anzeigen
                                  hm,dann dürfte die 2 jahresregel gelten.gut für dich dann!!!
                                  Ja die gilt wohl in meinem Fall. Aber wie gesagt, das Geld habe ich noch lange nicht in Aussicht, auch wenn ich weiß, daß der Verkäufer Grund und Boden hat ....

                                  Und das schlimmste ist für mich tatenlos herumzusitzen und mein Herz weiter an das Tier zu verlieren. Ich kann sie ja jetzt auch nicht einfach im Stall/Weide stehen lassen und nicht mehr hinfahren, obwohl der Pensionsstall sie wirklich sehr gut versorgt. So viel Verantwortungsgefühl habe ich auch, daß ich sie weiterhin bewege und reite.

                                  Ich möchte nur zu gerne wissen, wie lange sich diese Angelegenheit im schlimmsten Falle hinziehen kann. Dann kann ich nämlich für mich eine Entscheidung treffen ob Minderung oder Wandlung (Rückgängigmachung). Wenn sie nämlich noch 1/2 Jahr hier bei mir ist, will ich sie doch bestimmt egal ob blind oder nicht gar nicht mehr hergeben. Keiner kann mir so recht sagen, wie lange sich so etwas hinzieht ...

                                  Kommentar

                                  • oldenburger dressurpferde
                                    • 28.03.2009
                                    • 2638

                                    #18
                                    na ja,nen halbes jahr kann das schon dauern.wenn dann noch weitergeklagt wird nach der 1. instanz,mal angenommen,du gewinnst,dann entsprechedn länger.

                                    vorsicht,wenn du sie reitest und er dir das nachweisen kann,hast du das pferd genutzt und er kann die eine nutzungsgebühr in rechnung stellen,die dann verrechnet wird.

                                    Kommentar

                                    • subbyhoney
                                      • 27.08.2009
                                      • 31

                                      #19
                                      Zitat von oldenburger dressurpferde Beitrag anzeigen
                                      na ja,nen halbes jahr kann das schon dauern.wenn dann noch weitergeklagt wird nach der 1. instanz,mal angenommen,du gewinnst,dann entsprechedn länger.

                                      vorsicht,wenn du sie reitest und er dir das nachweisen kann,hast du das pferd genutzt und er kann die eine nutzungsgebühr in rechnung stellen,die dann verrechnet wird.
                                      Na vielen Dank für diesen Tip . Auf die Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen. Dann werde ich mich wohl aufs Longieren beschränken und auf die tägliche Körperpflege. Ist vielleicht auch besser so, dann laufe ich wenigstens nicht Gefahr daß noch was passiert oder so. Sie ist ja doch etwas unsicher beim Reiten.

                                      Dankeschön

                                      Kommentar

                                      • oldenburger dressurpferde
                                        • 28.03.2009
                                        • 2638

                                        #20
                                        ja,wenn er denn wirklich so ein schlechter mensch ist,wird er nichts unversucht lassen.

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                                        Erstellt von Theresa_C, 08.03.2021, 10:39
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