Unbürokratisch ist es natürlich nicht , ist ja auch kein Freifahrtschein .
Im Vorfeld muss ja erstmal geklärt werden , welche Schäden zumutbar und welche " tolerierbar " sind .
So dann , nächste Stufe Schutzmassnahmen Gelände , Vergrämung und bislang auch möglich im genehmigten Ausnahmeverfahren laut Paragraph xy Biber zu entnehmen .
In BaWü nun angeblich dadurch jetzt etwas schnelleres Verfahren ?!
Im Nachbarland Österreich dürfen nun auf ähnlichem Wege tatsächlich ca.135 Biber entnommen werden .
Jedes Bundesland hat Biberverordnung .

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