Vorsicht beim Vergleich von vermeintlich ähnlich gelagerten Präzedenzfällen, da liegt der Teufel im Detail. Juristisch gesehen kann -unter ganz bestimmten Umständen- Eigentum auch vom Nichtberechtigten erworben werden. Das wird aber im hier beschriebenen Fall, ohne dass eine Eigentumsurkunde kursiert, kaum der Fall sein.
Daher: Hinfahren, abholen, im Zweifelsfall die Polizei rufen und als Eigentümerin Herausgabe verlangen.
Auf was anderes würde ich mich keinesfalls einlassen.
Evtl. behauptete Pfandrechte, z.B. als Vermieter unter der Boxenmiete können nämlich vom Nichtberechtigten z.B. in der Regel nicht gutgläubig erworben werden, das wirst Du Dir nicht entgegen halten lassen müssen. Und wegen vermeintlicher Ansprüche cool bleiben. Die müßten die dann im Zweifelsfall gerichtlich gegen Dich geltend machen, was im Rahmen des von Dir geschilderten Sachverhalts (wenn zutreffend!) kaum Erfolgsaussichten haben dürfte.
Je nachdem, wie euer Vertragsverhältnis mit der Nutzerin des Pferdes über die Überlassung aussieht, könnte eine (möglicherweise außerordentliche) Kündigung erforderlich werden, um das Recht zum Besitz zum Erlöschen zu bringen. Aber da wird der von Dir hinzugezogene Anwalt auch Bescheid wissen!
Toi toi toi und bloß nicht einschüchtern lassen.
Daher: Hinfahren, abholen, im Zweifelsfall die Polizei rufen und als Eigentümerin Herausgabe verlangen.
Auf was anderes würde ich mich keinesfalls einlassen.
Evtl. behauptete Pfandrechte, z.B. als Vermieter unter der Boxenmiete können nämlich vom Nichtberechtigten z.B. in der Regel nicht gutgläubig erworben werden, das wirst Du Dir nicht entgegen halten lassen müssen. Und wegen vermeintlicher Ansprüche cool bleiben. Die müßten die dann im Zweifelsfall gerichtlich gegen Dich geltend machen, was im Rahmen des von Dir geschilderten Sachverhalts (wenn zutreffend!) kaum Erfolgsaussichten haben dürfte.
Je nachdem, wie euer Vertragsverhältnis mit der Nutzerin des Pferdes über die Überlassung aussieht, könnte eine (möglicherweise außerordentliche) Kündigung erforderlich werden, um das Recht zum Besitz zum Erlöschen zu bringen. Aber da wird der von Dir hinzugezogene Anwalt auch Bescheid wissen!
Toi toi toi und bloß nicht einschüchtern lassen.
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