Pferdeverkauf -wie ist die Rechtslage ?

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  • oldenburger dressurpferde
    • 28.03.2009
    • 2638

    #21
    shalom

    nein,das pferd war eindeutig zum reiten geeignet.der chip hätte ohne weiteres operiert werden können (war unfallchip!!!).hätte also keinen weiteren schaden angerichtet.
    zudem wurde vom tierarzt bescheinigt,das das pferd keine problme mit dem chip hat (also lehmheiten usw).
    das pferd sollte zum gelegentlichen wanderreiten eingestzt werden.
    ich denke eher,das die dame mit der stute nicht ganz so gut klarkam,wie sie es sich gedacht hat (pilottochter).

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    • Shalom
      • 28.05.2009
      • 839

      #22
      Obwohl ich keine Ahnung habe, was die Abstammung von Großpferden angeht, ist mir die Schwierigkeit mit Pilotkindern ein Begriff. Du könntest natürlich Recht haben mit deiner Vermutung

      Wenn das Gericht aber entschieden hat, dass mit diesem Chip-Befund das Pferd nicht als Reitpferd hätte verkauft werden können, wird es das doch sicherlich auf der Grundlage eines Sachverständigengutachten getan haben, oder?
      http://www.magazin-pferderecht.de

      Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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      • oldenburger dressurpferde
        • 28.03.2009
        • 2638

        #23
        hm,klar,aber mit gegengutachten

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        • Rowi
          • 09.09.2004
          • 1286

          #24
          So, mein Bekannter hat heute morgen ein Fax vom Käufer erhalten, worauf die Diagnose der TÄ stand: Kehlkopfpfeifen, Bronchialoskopie (hoffe, ich habe das richtig geschrieben ) . Der Käufer verlangt, dass sich der Verkäufer an den Kosten der Behandlung beteiligt, ansonsten müsste das Pferd zum Metzger, da man "nicht noch mehr Geld in den Sand setzen will".
          Außerdem verlangt Käufer, dass sich der TA meines Bekannten mit der TÄ vom Käufer in Verbindung setzt.
          Dies ist nun der aktuelle Stand der Dinge.
          Ich weiß ja nicht, wie schnell sich ein Pferd zum Kehlkopfpfeifer entwickelt, aber er hatte diesbezüglich in unserem Stall nie Probleme.
          Walt Disney I

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          • sascha
            • 03.10.2003
            • 188

            #25
            @subbyhoney, bevor du klagst, bitte deinen anwalt sich im vorfeld über die finanzielle situation des verkäufers zu informiere. wenn du pech hast, gewinnst du zwar einen prozess wirst aber nie geld sehen.

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            • andreaqhav
              • 25.02.2009
              • 75

              #26
              habe gerade einen fast 3 jährigen rechtsstreit (wegen eines fohlens) hinter mir.
              der inzwischen 3 jährige hengst wurde untergestellt und sämtliche kosten musste ich bis zum endgültigen ende des rechtsstreites tragen.
              ich würde das heute nicht mehr machen. man braucht schon einen langen atem um das durchzuhalten, auch nervlich gesehen.aber .... aus fehlern lernt man.
              ich hatte und habe zum glück rechtsschutz, die gegenseite nicht .

              Kommentar

              • living doll
                • 30.05.2005
                • 2180

                #27
                Kenne einen Fall, der hat sich genau 2 Jahre hingezogen.
                Es handelte sich um ein Freizeitpferd für 2000,- EUR.
                Käuferin hat gewonnen, Verkäufer hat die Finger gehoben.
                Käuferin ist auf ALLEN Kosten sitzengeblieben und hat das Pferd für den Schlachtpreis weggegeben.
                "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                Kommentar

                • Martina62
                  • 30.12.2004
                  • 1052

                  #28
                  Pferdeverkauf

                  Na da kann ich mich ja freuen.
                  Haben gerade eine Dreijährige gekauft, die hochkantig durch die AKU gefallen ist - Herzfehler 3.Grades.

                  Pferd wird jetzt nur noch auf die Koppel gestellt, da Arbeit uns zu gefährlich ist.
                  Bin mal gespannt, wie sich der ehemalige Besitzer dazu äußert, dass wir sie selbstverständlich nicht behalten wollen.
                  Er ist übrigens Tierarzt, zumindest dürfte da was zu holen sein.

                  Kommentar

                  • Rowi
                    • 09.09.2004
                    • 1286

                    #29
                    @Martina
                    Das versteh ich jetzt aber nicht ganz. Bei der AKU durchgefallen ? Na dann hat sich der Kauf doch von vornherein erledigt , oder ?
                    Walt Disney I

                    Kommentar

                    • Moonlight69
                      • 23.09.2006
                      • 1860

                      #30
                      Eben, denn die AKU wird ja VOR dem Kauf gemacht.
                      www.bunte-windspiele.de.tl
                      www.langhaar-whippet.eu

                      Kommentar

                      • subbyhoney
                        • 27.08.2009
                        • 31

                        #31
                        Zitat von Moonlight69 Beitrag anzeigen
                        Eben, denn die AKU wird ja VOR dem Kauf gemacht.
                        Man kann auch 14 Tage auf Probe kaufen, wo dann in dieser Zeit die AKU gemacht wird. Dann hat man aber das Problem, daß man das Pferd nicht wieder los wird, wenn der Verkäufer sich weigert es zurückzunehmen, obwohl es vertraglich so vereinbart ist. So auch fast in meinem Fall.

                        Ich habe mich jetzt übrigens entscheiden die Dicke zu behalten und finde meine Ruhe, dafür klage ich auf Minderung. Das hat Zeit und kann laufen, habe ja Rechtsschutz und bin ganz guter Dinge wenn ich gewinne auch was von dem Geld zu sehen. Da ist glaub ich zu viel Geld beim Verkäufer (Eigenheim, weitere Pferde, größere Autos etc.) als daß ich auf meiner Forderung dann sitzen bleibe. Immer optimistisch bleiben

                        Kommentar

                        • Martina62
                          • 30.12.2004
                          • 1052

                          #32
                          Pferdeverkauf

                          Rowi, stimmt so nicht!

                          Das Pferd stand in Niedersachsen, wir wohnen in Hessen, wo auch die Untersuchung stattfand.
                          Geldübergabe war bei Abholung.

                          Übrigens wird bei verdeckten Mängeln (Herzfehler gehört dazu) innerhalb 6 Monaten immer angenommen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorlag.
                          Dann muss man auf Nachbesserung oder Ersatz gehen.
                          Da ein Herzfehler nicht heilbar ist und Ersatz auch nicht möglich, da kein adäquater Ersatz, hat man dann die Möglichkeit der Wandlung.

                          Nur an mein Geld muss ich jetzt wieder rankommen.

                          Kommentar

                          • subbyhoney
                            • 27.08.2009
                            • 31

                            #33
                            Zitat von Martina62 Beitrag anzeigen
                            Rowi, stimmt so nicht!

                            Das Pferd stand in Niedersachsen, wir wohnen in Hessen, wo auch die Untersuchung stattfand.
                            Geldübergabe war bei Abholung.

                            Übrigens wird bei verdeckten Mängeln (Herzfehler gehört dazu) innerhalb 6 Monaten immer angenommen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorlag.
                            Dann muss man auf Nachbesserung oder Ersatz gehen.
                            Da ein Herzfehler nicht heilbar ist und Ersatz auch nicht möglich, da kein adäquater Ersatz, hat man dann die Möglichkeit der Wandlung.

                            Nur an mein Geld muss ich jetzt wieder rankommen.
                            Na dann drücke ich mal die Daumen, daß Dein Verkäufer mehr Ahnung hat vom Pferderecht, als meiner. Bei meinem scheint das alles absolute Unwissenheit gewesen zu sein und jetzt brauche ich viel Zeit und Geduld, um zu meinem Recht zu kommen. Wenn Dein Verkäufer die Rechtslage kennt, könnte es ja sein, daß er das Pferd dann ja doch ziemlich schnell Zug um Zug gegen Geld zurücknimmt. Er müßte es ja eigentlich jetzt auch auf eigene Kosten abholen und alle Tierarztkosten und Einstallkosten etc. bezahlen. Geht aber ja nur bei Wandlung

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