Habe gestern noch mal mit einen Befreundeten Rae gesprochen . Fakt ist nach dem Gesetz ,jeder der ein Fohlen gezogen hat und diesen Verkauft egal ob als Fohlen oder erst später als Reitpferd Unternehmer ist. Dabei ist unerheblich wieviele Pferde / Fohlen es sind . Das hat nichts mit der Steuerpflicht zutun . Obwohl eigentlich jeder der Einnahmen hat , Steurpflichtig ist !
Es wird in keinen anderen Bereich soviel geklagt wie im Bereich der Pferde . Jeder der ein Fohlen gezogen hat und verkauft hat , steht eigentlich schon mit einen Fuss im Rechtsstreit / ganz krass zusagen im Knast.
Ich habe nun also den Vertrag vom Hannoveraner Verband umgeändert in den Vordruck Unternehmer an Verbraucher .
Laut Vertragsvordruck ist es so :
So will der Käufer es haben :
In 12 Monaten kann viel Passieren.
Bisher hat er sich keine Hobbys zuglegt . Wenn ich allerdings Höre das er ja nur 2 stunden Täglich mit dem Pferd verbringt (Putzen & Reiten ) und er dann evtl noch mal 2 Stunden auf Weide geht .
Da findet ich, kann sich auch ein Pferd Hobbys suchen ,aufgrund Langerweile .
Das ich als "Unternehmer " nachweisen muss das das Pferd bei Übergabe Mangelfrei war ist Klar. Deshalb ja auch die Große AKU .
Bin aber nun am überlegen ,
so wie es in einen Artikel des aktuellen
" Züchterforum " steht eine Expertiese über das Pferd anfertigen zulassen . www.equitax.de
Steht im Vertrag der FN etwas anderes ?
Es wird in keinen anderen Bereich soviel geklagt wie im Bereich der Pferde . Jeder der ein Fohlen gezogen hat und verkauft hat , steht eigentlich schon mit einen Fuss im Rechtsstreit / ganz krass zusagen im Knast.
Ich habe nun also den Vertrag vom Hannoveraner Verband umgeändert in den Vordruck Unternehmer an Verbraucher .
Laut Vertragsvordruck ist es so :
Sachmängel hat der Käufer spätestens 6 Wochen seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen. Die Mängel „Koppen“ und„Weben“ sind spätestens 2 Wochen seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass das Pferd bei Gefahrübergang frei von Mängeln warSo will der Käufer es haben :
Sachmängel hat der Käufer spätestens 12 Monate seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen. Die Mängel „Koppen“ und „Weben“ sind spätestens 12 Monate seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen.
Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass das Pferd bei Gefahrübergang frei von Mängeln war. In 12 Monaten kann viel Passieren.
Bisher hat er sich keine Hobbys zuglegt . Wenn ich allerdings Höre das er ja nur 2 stunden Täglich mit dem Pferd verbringt (Putzen & Reiten ) und er dann evtl noch mal 2 Stunden auf Weide geht .
Da findet ich, kann sich auch ein Pferd Hobbys suchen ,aufgrund Langerweile .
Das ich als "Unternehmer " nachweisen muss das das Pferd bei Übergabe Mangelfrei war ist Klar. Deshalb ja auch die Große AKU .
Bin aber nun am überlegen ,

" Züchterforum " steht eine Expertiese über das Pferd anfertigen zulassen . www.equitax.de
Steht im Vertrag der FN etwas anderes ?
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