Falsche Angaben im Kaufvertrag ... Rücktritt

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  • Fidermark1
    • 05.02.2009
    • 310

    #21
    Nein, dann kam es leider falsch rüber.

    Mir fiel das ganze gestern bei der Nachforschung auf, daher meine Frage.

    Gekauft als reines Reitpferd, schnelle, unkomplizierte, reibungslose Abwicklung ... So wie es sich gehört

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    • Riesoll
      • 01.06.2008
      • 2249

      #22
      Wann hast Du denn die Stute gekauft? Wenn es schon länger her ist, dann hätte ja jemand (Vorbesitzer oder Du) auch einen Zuchtbeitrag für die Stute im entsprechenden Verband zahlen müssen, wenn sie in einem Zuchtbuch geführt wird. Hatte der Vorbesitzer sie denn überhaupt eintragen lassen und nun, aufgrund des Verkaufes, einfach nur abgemeldet?
      Es fragt sich ja nun überhaupt, ob die Stute bereits eingetragen ist, aber nicht zuchtaktiv oder ob sie noch gar nicht in irgendeinem Verband eingetragen wurde? Das würde ich dann auch als falsche Angabe sehen. Und so ganz ohne was den Preis angeht, ist das ja auch nicht. Da würde ich mich auch ganz schön vera..... fühlen, schließlich macht das Eintragen mit Vorbereitung etc. ja auch noch kosten und was ist, wenn der Verband, wo Du sie eintragen willst, da auch noch "querschießt" und die Stute nicht so gut bewertet und sie nicht ins Hauptstutbuch kommt oder es mit dem Papier Probleme gibt etc.

      Ich finde das vom Verkäufer ziemlich dreist, sowas zu behaupten, wenns nicht stimmt. Wäre da auch stocksauer, denn wenn man mir sowas sagt, würde ich da auch nicht als nächstes zum Telefon greifen und beim Verband anrufen, ob das stimmt....... aber offensichtlich muß man das auch noch heutzutage machen...... man, man wo führt das noch hin

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      • Fidermark1
        • 05.02.2009
        • 310

        #23
        Was ist daran schlimm beim Verband anzurufen?
        Eine Auskunft darüber, ob die Stute nun eingetragen ist oder nicht - in diesem Fall nein - und die weitere Vorgehensweise bezüglich Besamung und Eintragung abklären, was ist daran verkehrt?

        Die Kosten die dabei entstehen sind mir doch erstmal egal, verarscht fühle ich mich auch nicht.
        Ist eben aufgefallen das diese Angaben nicht stimmen.

        Nur angenommen ich verkaufe das Pferd in dem Wissen weiter das es eingetragen sein soll, führe das auch im Kaufvertrag so an ... Dann bin ich doch letztlich derjenige, der dafür haftet.

        Das Pferd soll auf keinen Fall zurück zum Verkäufer und auch nicht weiterverkauft werden, aber nachfragen darf man doch wohl noch was denn nun rechtmäßig ist.

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        • Riesoll
          • 01.06.2008
          • 2249

          #24
          Ob da eine Rückgabe theoretisch möglich wäre, ich glaube, da mußt Du dann wirklich einen Rechtsanwalt befragen, aber das würde auch nicht heissen, dass im Falle eines Falles, ein Richter da anderes entscheiden würde. Wozu macht man den einen Vertrag? Um darin unrichtige Angaben zu machen bestimmt doch nicht.
          Und beim Verband anrufen ist nicht schlimm, klar. Aber wie gesagt, ich finde es vom Verkäufer ungeheuerlich da was anzugeben was nicht stimmt und für mich als Züchter und Nichtreiter wäre diese Angabe schon von einer gewissen Erheblichkeit.

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          • lupicor
            • 21.02.2007
            • 1581

            #25
            Zitat von Fidermark1 Beitrag anzeigen
            Die Stute wurde ausschließlich als Reitpferd gekauft, Zuchtambitionen waren bis dato eigentlich nie da.
            Da du die Stute ausschließlich als Reitpferd gekauft hast, stellt die fehlende Eintragung der Stute erstmal auch keinen Sachmangel da.
            Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Angabe im Kaufvertrag eine Zusicherung einer Eigenschaft, nämlich die Tauglichkeit als Zuchtpferd, darstellt. Dies ist Auslegungssache - und wie du siehst, legen bereits hier im Forum viele User es unterschiedlich aus - so also auch die Richter...
            Um dies jedoch abschließend klären zu können, bedarf man mehr Informationen, als die hier angegebenen. Daraus würde sich dann eventuell, unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, ein Rücktritt rechtfertigen.
            Bei meinem jetzigen Wissenstand würde ich dies jedoch aus oben genannten Gründen (Kauf eines Reitpferdes) verneinen.

            Wenn du die Stute nun weiterveräußern würdest, würdest du ja einen neuen Vertrag aufsetzen und dem Kunden sagen, dass die Stute nicht eingetragen ist. Ansonsten würdest du falsche Angaben wider besseren Wissens machen und damit arglistig täuschen.
            Außerdem machst du doch bei einer Weiterveräußerung nicht deinen ehemaligen Kaufvertrag zur Grundlage des neuen Geschäftes!?
            Kurz: Wenn du etwas verschweigst, dann haftest du - egal, ob zuvor jemand dir etwas verschwiegen hat und du es nachträglich herausgefunden hast!

            Nur rein theoretisch!
            "Ich sag es mal ganz wertneutral: Ich mag ihn nicht!"

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            • Fidermark1
              • 05.02.2009
              • 310

              #26
              Zitat von lupicor Beitrag anzeigen
              Da du die Stute ausschließlich als Reitpferd gekauft hast, stellt die fehlende Eintragung der Stute erstmal auch keinen Sachmangel da ....
              Bei meinem jetzigen Wissenstand würde ich dies jedoch aus oben genannten Gründen (Kauf eines Reitpferdes) verneinen.
              Dankeschön, sachlich und absolut logisch formuliert

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              • lupicor
                • 21.02.2007
                • 1581

                #27
                Gern geschehen!
                "Ich sag es mal ganz wertneutral: Ich mag ihn nicht!"

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                • living doll
                  • 30.05.2005
                  • 2180

                  #28
                  Eine Aufnahme ins Stammbuch wird doch im Papier der Stute eingetragen.
                  Da bedarf es doch gar keiner Auskunft seitens des Verkäufers.
                  "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                  Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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                  • CoFan
                    • 02.03.2008
                    • 15252

                    #29
                    Fidermark, Du musst die Tatsache, dass Du falsch verstanden wurdest auch ein bisschen entschuldigen. Es gab schon oft ähnliche Themen hier, aber da zielte eine solche Frage meist auf entweder Erstattung eines Teil des Kaufpreises oder sogar auf eine Rückgabe des Pferdes. Die Threadersteller haben dann eher hier nach weiteren Argumenten mindestens aber nach Bestätigung gesucht.

                    Kommentar

                    • GipsyRoyal
                      • 19.08.2008
                      • 517

                      #30
                      Hast Du den Verkäufer denn mal gefragt bei welchem Zuchtverband die Stute eingetragen ist?
                      Gruß

                      Tine

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                      • Fidermark1
                        • 05.02.2009
                        • 310

                        #31
                        Zitat von living doll Beitrag anzeigen
                        Eine Aufnahme ins Stammbuch wird doch im Papier der Stute eingetragen.
                        Da bedarf es doch gar keiner Auskunft seitens des Verkäufers.
                        Im Papier steht eben rein gar nichts.

                        Ist ja auch wurscht, das Pferde wurde nicht mit Zuchtgedanken gekauft.
                        Das die Papiere gut sind, ist nur ein schöner Nebeneffekt den man ja nutzen kann

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                        • alexandraF

                          #32
                          Zitat von Riesoll Beitrag anzeigen
                          [...]
                          Und beim Verband anrufen ist nicht schlimm, klar. Aber wie gesagt, ich finde es vom Verkäufer ungeheuerlich da was anzugeben was nicht stimmt und für mich als Züchter und Nichtreiter wäre diese Angabe schon von einer gewissen Erheblichkeit.
                          oooch da gibt es noch ganz andere Dinge: ich weiss von einer Dame, die hat entweder die SLP oder Eintragungsnoten einer Stute gefälscht Dafür ist sie zumindest zeitweise aus dem entsprechendem Zuchtverband herausgeflogen.

                          Kommentar


                          • #33
                            Unabhängig davon ob man das Pferd behalten möchte oder nicht - es wurden Eigenschaften zugesichert die nachweislich nicht vorhanden sind und in diesem Fall kann das auch nicht am fehlenden Wissen des Verkäufers liegen, somit liegt arglistige Täuschung vor.

                            Wenn da jemand sich auf den Schlips getreten fühlt und einen Minderwert geltend machen wollte so ist das sein gutes Recht. Es kann ja nicht angehen dass der Käufer der Böse ist wenn er sich wehren möchte weil ihn jemand übers Ohr hauen wollte.

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                            • Kuddel
                              Gesperrt
                              • 26.06.2008
                              • 1353

                              #34
                              Zitat von alexandraF Beitrag anzeigen
                              oooch da gibt es noch ganz andere Dinge: ich weiss von einer Dame, die hat entweder die SLP oder Eintragungsnoten einer Stute gefälscht Dafür ist sie zumindest zeitweise aus dem entsprechendem Zuchtverband herausgeflogen.


                              Ich habe schon erlebt das ein Reitverein , zwei Pferde kaufte . Und plötzlich gabs Post vom Finanzamt.
                              Die Herrschaften hatten den Vertrag so manipuliert , das plötzlich MWST ausgewiesen wurde beim Verkaufspreis . Obwohl schon vorher gesagt wurde das wir nicht MWST Pflichtig sind .
                              Was raus geworden ist kann ich nicht sagen . Wir mussten zumindest
                              keine Steuern nachzahlen .

                              Habe gerade nen 3.J.Hengst verkauft , den will der Käufer als Wallach abholen .Eigentlich kein Problem dachte ich . Vertrag vom Hanno. Verband . Den zum Runterladen.Verbraucher an Verbraucher .
                              Nun hat der am Vertrag was auszusetzen , von wegen da kommt ja nur der Verkäufer Gut weg . Verkürzte Garantiezeit von 2 Jahren auf 8 Wochen reduziert . USW.
                              Das Pferd ist Roh !!
                              Was passiert wenn der Den beim anreiten schon "Schrottet"
                              Große AKu wurde gemacht . Röntgenkl. I . Also alles OK ,bisher .
                              Beim anreiten kann man ja ne Menge Falsch machen .
                              Und der Reiter trägt zum Erfolg des Pferdes ja ein erhebliches Stück bei .
                              Man muss ja schon aufpassen nicht zu sagen der hat Vermögen zum Großen Sport . Ist ja eine Zusage.
                              Dann könnte der Käufer das Pferdchen auch auf ne Weide , 23 Monate stellen, Ohne ordentlichen Beritt und ihn dann zurück geben .

                              Welche Verträge nutz ihr ?
                              Zuletzt geändert von Kuddel; 10.04.2009, 12:18.

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                              • living doll
                                • 30.05.2005
                                • 2180

                                #35
                                Kuddel, Du schreibst in Rätseln.
                                Ich verstehe weder das Problem bei den Reitverein-Pferden, noch das mit dem Kaufvertrag.
                                "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                Kommentar

                                • Kuddel
                                  Gesperrt
                                  • 26.06.2008
                                  • 1353

                                  #36
                                  Zitat von living doll Beitrag anzeigen
                                  Kuddel, Du schreibst in Rätseln.
                                  Ich verstehe weder das Problem bei den Reitverein-Pferden, noch das mit dem Kaufvertrag.
                                  Der Reitverein hat den Vertrag nach dem Kauf verändert . Beim Finanzamt eingereicht um die MWST zurück zubekommen . Ich als Muckelzüchter als reines Hobby ,bin ja nicht MWSt Steuer pflichtig.Der Reitverein vermutlich schon . Zumindest bei Schulpferden sprich Reitstunden . Und die wollten eben vom Fiskus die Merhwertsteuer zurück .


                                  Und bei Kaufvertrag nehem ich ´ja die Vordrucke in dennen steht wörtlich
                                  § 5
                                  Anzeigefrist und Verjährung
                                  1. Sachmängel hat der Käufer spätestens 6 Wochen seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen. Die Mängel „Koppen“ und
                                  „Weben“ sind spätestens 2 Wochen seit Übergabe dem Verkäufer anzuzeigen.
                                  Nach Ablauf dieser Frist wird vermutet, dass das Pferd bei Gefahrübergang frei von Mängeln war.
                                  I. Vertragsmuster für Unternehmer an Verbraucher:
                                  2. Die Ansprüche des Käufers verjähren 1 Jahr ab Übergabe des Pferdes.
                                  II. Vertragsmuster für Unternehmer an Unternehmer, Verbraucher an Unternehmer und Verbraucher an Verbraucher
                                  2. Die Ansprüche des Käufers verjähren abweichend von den gesetzlichen Regelungen innerhalb von 8 Wochen ab Übergabe
                                  des Pferdes.


                                  Ich bin ja nun Kein Unternehmer . Der Käufer will aber auf ein ungerittendes Pferd ,2 Jahre Garantie . Habe ich noch nie gegeben und es wurde noch nie verlangt .
                                  Dann müsste man ja bei jeden Pferdeverkauf ,den Kaufpreis , zwei Jahre auf ein Sparbuch legen . Für den Fall der Fälle . Ein paar Tausend kriegt man evtl. schnell mal zusammen. Aber einen Größeren Betrag ?
                                  Es haben hier doch schon einige User, Junge Pferde verkauft . Kam da mal so etwas vor ?

                                  Frage : Wieviele Jahre gibt der einzelne Garantie auf ein Junges Pferd ?

                                  Kommentar

                                  • living doll
                                    • 30.05.2005
                                    • 2180

                                    #37
                                    Zu 1)
                                    Das ist eindeutig Urkundenfälschung und Betrug.
                                    Einen Vertrag, nachträglich in einem Exemplar zu ändern.
                                    Ich nehme an, das Finanzamt wird da schon was unternommen haben!

                                    Zu 2)
                                    Zwei Jahre sind einfach der gesetzliche Rahmen.
                                    Als gewerblicher Verkäufer kommst Du da nicht raus.
                                    Und Du rutschst mit einer regelmäßigen Verkaufstätigkeit in die Gewerblichkeit.
                                    Mir wurde gesagt, dass ein Pferd im Jahr über drei Jahre hinweg dafür reichen würde.

                                    Du hast immer Probleme beim Verkauf, oder?
                                    An Deiner Stelle würde ich das Züchten drangeben (wir haben es auch gemacht). :-)
                                    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                                    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                                    Kommentar

                                    • monti
                                      • 13.10.2003
                                      • 11758

                                      #38
                                      @living doll
                                      ....und genau das machen immer mehr Züchter, die sich das nicht mehr antun wollen....

                                      sollen doch die Pferde-Käufer, die teilweise hier im Forum schon jahrelang günstige und gute Pferde suchen - sich selber eine Stute kaufen und mit der züchten....das 1. Jahr nimmt die Stute nicht auf - das 2. Jahr gibt es nur ein normales Pferd und nicht den gewünschten Dressurkracher....das 3. Jahr hat das Fohlen mords Gang - bleibt aber zu klein....das 4. Jahr gibt es ein Riesentier - aber trampelig.....das 5. Jahr gibt es einen hochveranlagten aber schwierig/heißen.....das 6. Jahr gibt es wieder einen hochveranlagten - aber er koppt.....das 7. Jahr......
                                      Der Optimist irrt sich genauso oft wie der Pessimist. Aber er hat viel mehr Spass dabei!

                                      Kommentar

                                      • Kuddel
                                        Gesperrt
                                        • 26.06.2008
                                        • 1353

                                        #39
                                        Zitat von living doll Beitrag anzeigen
                                        Zu 1)
                                        Das ist eindeutig Urkundenfälschung und Betrug.
                                        Einen Vertrag, nachträglich in einem Exemplar zu ändern.
                                        Ich nehme an, das Finanzamt wird da schon was unternommen haben!

                                        Zu 2)
                                        Zwei Jahre sind einfach der gesetzliche Rahmen.
                                        Als gewerblicher Verkäufer kommst Du da nicht raus.
                                        Und Du rutschst mit einer regelmäßigen Verkaufstätigkeit in die Gewerblichkeit.
                                        Mir wurde gesagt, dass ein Pferd im Jahr über drei Jahre hinweg dafür reichen würde.

                                        Du hast immer Probleme beim Verkauf, oder?
                                        An Deiner Stelle würde ich das Züchten drangeben (wir haben es auch gemacht). :-)

                                        Habe mehr ohne Probleme verkauft .
                                        Manchmal frage ich mich nur, warum ein Käufer genau diesses Pferd will , wenn es doch sooooo viele Mängel hat.
                                        Also ,ich wollte solch ein Tier dann nicht kaufen wenn es meinen Vorstellungen nicht genügt . Würde mir dann auch dem Preispocker & das ganze Drumherum sparen .

                                        Einen PKW darf ich Jährlich verkaufen ohne ein Gewerbe zuhaben . Wenn ein Pferd ,schon einem Auto gleich gestellt ist, in der Garantie, dann doch bitte auch bei den Steuerlichen Sachen .
                                        Frau Kühnast hat bei ihrem Gesetz nicht bedacht das es sich um ein Lebewesen handelt . Und die FN war bei dem Gesetz auch überfordert !
                                        Haben die zufällig am 31.12, erst von der Gesetzänderung per Fax erfahren ?

                                        Kann mir doch auch drei PKW´ s im Jahr kaufen und wieder verkaufen . Aber ein Pferd darf ich nur alle Drei Jahre weiter verkaufen ?

                                        @monti : Du sprichst mir aus der Seele

                                        Kommentar

                                        • newbie
                                          • 27.02.2008
                                          • 2981

                                          #40
                                          Zitat von monti Beitrag anzeigen
                                          @living doll
                                          ....und genau das machen immer mehr Züchter, die sich das nicht mehr antun wollen....

                                          sollen doch die Pferde-Käufer, die teilweise hier im Forum schon jahrelang günstige und gute Pferde suchen - sich selber eine Stute kaufen und mit der züchten....das 1. Jahr nimmt die Stute nicht auf - das 2. Jahr gibt es nur ein normales Pferd und nicht den gewünschten Dressurkracher....das 3. Jahr hat das Fohlen mords Gang - bleibt aber zu klein....das 4. Jahr gibt es ein Riesentier - aber trampelig.....das 5. Jahr gibt es einen hochveranlagten aber schwierig/heißen.....das 6. Jahr gibt es wieder einen hochveranlagten - aber er koppt.....das 7. Jahr......
                                          Ich persönlich finde einfach, ein Pferd sollte nach Qualität verkauft werden. Das ists klar, dass ein Hochveranlagtes teurer ist als ein normales ohne DIE Ausstrahlung und ohne DEN Go.

                                          Viele Züchter wollen einem ein Pferd auch toller reden als es ist.
                                          Auch wenn die Abstammung gut ist, das Pferd aber einfach nur normal ohne besonderem Gang oder so, dann bringt mir das gerade bei einem Wallach mal gar nichts.

                                          Klar, es gibt natürlich auch die Käufer, die ein Klassepferd für billig Geld wollen ...
                                          Avatar: Evil Kid v. Elimcalxx a.d. Mona v. Mariner/Woerlin

                                          Kommentar

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