Eine Auflastung durch den TÜV geht nach Fahrzeuggewicht. Die Regel heisst, dein Fahrzeug darf das 1,3 fache seines Gewichtes ziehen. Willst du eine 100er Zulassung dann nur noch das 1,1 fache und ABS muss bei Zugfahrzeug vorhanden sein.
Der Durchschnittshalbpolyhänger(Beispiel Böckmann Duo) wiegt über 800 Kg(mal im Landhandel auf die Waage fahren), das Durchschnittspferd mehr als 550 Kg, also sind 2,0 Tonnen schnell erreicht.
Bei mir hieß die Rechnung
Hänger 879 Kg
1Pferd 660 Kg
1Pferd 600 Kg
und so habe ich meinen Hänger umschreiben lassen(zulässiges Gesamtgewicht jetzt 2,3 Tonnen) und darf ihn jetzt mit meiner E Klasse 80 fahren und mit dem Explorer 100)
Der Durchschnittshalbpolyhänger(Beispiel Böckmann Duo) wiegt über 800 Kg(mal im Landhandel auf die Waage fahren), das Durchschnittspferd mehr als 550 Kg, also sind 2,0 Tonnen schnell erreicht.
Bei mir hieß die Rechnung
Hänger 879 Kg
1Pferd 660 Kg
1Pferd 600 Kg
und so habe ich meinen Hänger umschreiben lassen(zulässiges Gesamtgewicht jetzt 2,3 Tonnen) und darf ihn jetzt mit meiner E Klasse 80 fahren und mit dem Explorer 100)
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