Es ist verständlich, dass derzeit eine gewisse Empörung in der Öffentlichkeit herrscht, da sich immer mehr herauskristallisiert, welche Auswirkungen die Neufassung der GOT auf die tierhaltende Gesellschaft haben.
Ich könnte hier eine Menge darüber schreiben, aber vieles davon wurde bereits in verschiedenen Foren diskutiert. Es gibt Teile, die richtig sind, aber auch viele, die von falschem Halbwissen zeugen. Aber um es so auszudrücken: die Mehrheit der TÄ sind nicht glücklich darüber. Bedauerlicherweise fehlt es mir an Zeit, um auf alles einzugehen.
Kurz nur: wenn ich "Nur" 8.000,- € im Monat verdiene, dann würde ich den Job nicht mehr machen; ich liebe meine Arbeit und ich verzichte auf vieles, aber das wäre bei weitem zu wenig (für mich).
Ich habe in den als 25 Berufsjahren viele Tätigkeiten optimiert und effizienter gestaltet. Ich habe meine Kunden so "erzogen", dass ich bei Impfungen mindestens 10 Pferde impfen kann, in manchen Ställen sind es bis zu 30. Das spart mir Zeit und meinen Kunden Geld! Eine AKU (TÜV) dauert bei mir keine Stunde, meist liege ich mit Sedation bei unter 45 min. Röntgengeräte habe ich nach max. 3 Jahren abgeschrieben und eigentlich habe ich alle 2 Jahre den "neuesten Scheiß". Es braucht zum röntgen und zum Impfen heute keinen Tierarzt mehr, warum auch? Ich habe den Praktikanten innerhalb zweier Wochen beigebracht, wie man röngt - die machen das nach 3 Monaten besser als viele "alten Hasen" mit Ihren Plattengeräten.
Über die Sinnhaftigkeit der GOT läßt sich trefflich streiten, ich bin z.B. der Auffassung, dass diese in meine Berufsfreiheit eingreift, da sie durch eine Verordnung im Sinne des Gesetzes erlassen wurde und Gesetzescharakter hat. Ich bin als Praxisinhaber seit der Gültigkeit der Neufassung der GOT bereits zweimal von Kollegen oder der BTK verklagt oder angezeigt worde, aber die Gerichte lassen mittlerweile solche Klagen nicht mehr zu. Ich berechne keine Hausbesuchsgebühr, da ich das für eine absurde Idee halte, die von Funktionären der BTK ersonnen wurde. Die meisten von ihnen sind Ärzte, die seit Jahren keine OP mehr von innen gesehen haben. Und, nur als kleine aber doch sehr erhellende Hinweise: die GOT trat erstmalig 1940 in Kraft! Zudem hat die BTK Ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Lobbyisten (siehe Lobbyregister BTK).
Um es einmal verständlich zu machen: die GOT gibt einen Gebührenrahmen vor, es sind also keine Festpreise. Die genaue Höhe kann sich je nach Fall und Umständen unterscheiden, z.B. höher in spezialisierten Kliniken als in einfachen Praxen auf dem Land. Gründe für höhere Gebühren können medizinische Faktoren, Zeitaufwand oder besondere Umstände (wie Notdienst) sein. Man kann also sehr wohl abweichen, nach oben, aber auch nach unten - es sind ja keine Festpreise.
Es gibt viele Wege für uns Tierärzte, die GOT zu umgehen. Einige bietet die (sehr lückenhafte) GOT schon selbst, andere ist die die Vertragsfreiheit! Ein sehr schönes Grundprinzip des Rechts, das besagt, dass jede Person frei ist, Verträge mit anderen Parteien zu schließen, ohne dass die Regierung oder eine andere Stelle eingreifen kann. Es garantiert, dass Menschen ihre eigenen ökonomischen Interessen frei wählen und vertreten können, indem sie Vereinbarungen über Waren, Dienstleistungen und andere Ressourcen treffen. Ich schließe grundsätzlich Beutreuungsverträge mit keinen Kunden ab und bisher haten zwei gerichtliche Instanzen die Enwände der Gegenseite pulverisiert.
Viele TÄ halten die BTK für eine veraltete und unnötige Institution, die nur Arbeit und Ärger macht. Im Gegenteil hilft sie bei der Vernichtung unseres Berufstandes durch die Übernahme vieler Praxen durch sogenennte Heuschrecken. Warum kann man die Preise nicht dem freien Markt überlassen? Fakt ist: es braucht keinen Tierarzt um eine simple AKU zu machen, noch um ein Tier zu Impfen. Dafür reichen angelernter Personen aus mit Sachkundenachweis. Wenn während Corona Apotheker Menschen impfen durften, kann es kein Gericht der Welt verbieten, dass Landwirte Ihren eigenen Bestand selbst impfen. Diese kennen den Zustanf Ihrer Tiere viel besser als der Tierarzt auch nach dem kurzen Check.
Denn: Laut dem Tierschutzgesetz in Deutschland dürfen nur Personen, die über die erforderliche Fachkunde und Sachkunde verfügen, Tiere impfen. Dies umfasst in der Regel Tierärzte und Tierärztinnen, aber auch andere Personen mit entsprechender Ausbildung, wie z.B. Tierpfleger, -pflegerinnen und Tiermedizinische Fachangestellte. Und diese Personen unterliegen nicht der GOT!
Meine Zeit ist begrenzt, ich hatte ST.-Georg ein Angebot gemacht, dort weiter in den Kommentaren zu schreiben, leider werde ich dort zenziert. Ich versuche hier in Abständen zu weiter zu posten. Habt Hoffnung, Klagen sind Vorbereitung, die jetzige GOT wird nicht bestand haben! Aber wenigstens wurde in dieser schön gegendert!
Ich könnte hier eine Menge darüber schreiben, aber vieles davon wurde bereits in verschiedenen Foren diskutiert. Es gibt Teile, die richtig sind, aber auch viele, die von falschem Halbwissen zeugen. Aber um es so auszudrücken: die Mehrheit der TÄ sind nicht glücklich darüber. Bedauerlicherweise fehlt es mir an Zeit, um auf alles einzugehen.
Kurz nur: wenn ich "Nur" 8.000,- € im Monat verdiene, dann würde ich den Job nicht mehr machen; ich liebe meine Arbeit und ich verzichte auf vieles, aber das wäre bei weitem zu wenig (für mich).
Ich habe in den als 25 Berufsjahren viele Tätigkeiten optimiert und effizienter gestaltet. Ich habe meine Kunden so "erzogen", dass ich bei Impfungen mindestens 10 Pferde impfen kann, in manchen Ställen sind es bis zu 30. Das spart mir Zeit und meinen Kunden Geld! Eine AKU (TÜV) dauert bei mir keine Stunde, meist liege ich mit Sedation bei unter 45 min. Röntgengeräte habe ich nach max. 3 Jahren abgeschrieben und eigentlich habe ich alle 2 Jahre den "neuesten Scheiß". Es braucht zum röntgen und zum Impfen heute keinen Tierarzt mehr, warum auch? Ich habe den Praktikanten innerhalb zweier Wochen beigebracht, wie man röngt - die machen das nach 3 Monaten besser als viele "alten Hasen" mit Ihren Plattengeräten.
Über die Sinnhaftigkeit der GOT läßt sich trefflich streiten, ich bin z.B. der Auffassung, dass diese in meine Berufsfreiheit eingreift, da sie durch eine Verordnung im Sinne des Gesetzes erlassen wurde und Gesetzescharakter hat. Ich bin als Praxisinhaber seit der Gültigkeit der Neufassung der GOT bereits zweimal von Kollegen oder der BTK verklagt oder angezeigt worde, aber die Gerichte lassen mittlerweile solche Klagen nicht mehr zu. Ich berechne keine Hausbesuchsgebühr, da ich das für eine absurde Idee halte, die von Funktionären der BTK ersonnen wurde. Die meisten von ihnen sind Ärzte, die seit Jahren keine OP mehr von innen gesehen haben. Und, nur als kleine aber doch sehr erhellende Hinweise: die GOT trat erstmalig 1940 in Kraft! Zudem hat die BTK Ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Lobbyisten (siehe Lobbyregister BTK).
Um es einmal verständlich zu machen: die GOT gibt einen Gebührenrahmen vor, es sind also keine Festpreise. Die genaue Höhe kann sich je nach Fall und Umständen unterscheiden, z.B. höher in spezialisierten Kliniken als in einfachen Praxen auf dem Land. Gründe für höhere Gebühren können medizinische Faktoren, Zeitaufwand oder besondere Umstände (wie Notdienst) sein. Man kann also sehr wohl abweichen, nach oben, aber auch nach unten - es sind ja keine Festpreise.
Es gibt viele Wege für uns Tierärzte, die GOT zu umgehen. Einige bietet die (sehr lückenhafte) GOT schon selbst, andere ist die die Vertragsfreiheit! Ein sehr schönes Grundprinzip des Rechts, das besagt, dass jede Person frei ist, Verträge mit anderen Parteien zu schließen, ohne dass die Regierung oder eine andere Stelle eingreifen kann. Es garantiert, dass Menschen ihre eigenen ökonomischen Interessen frei wählen und vertreten können, indem sie Vereinbarungen über Waren, Dienstleistungen und andere Ressourcen treffen. Ich schließe grundsätzlich Beutreuungsverträge mit keinen Kunden ab und bisher haten zwei gerichtliche Instanzen die Enwände der Gegenseite pulverisiert.
Viele TÄ halten die BTK für eine veraltete und unnötige Institution, die nur Arbeit und Ärger macht. Im Gegenteil hilft sie bei der Vernichtung unseres Berufstandes durch die Übernahme vieler Praxen durch sogenennte Heuschrecken. Warum kann man die Preise nicht dem freien Markt überlassen? Fakt ist: es braucht keinen Tierarzt um eine simple AKU zu machen, noch um ein Tier zu Impfen. Dafür reichen angelernter Personen aus mit Sachkundenachweis. Wenn während Corona Apotheker Menschen impfen durften, kann es kein Gericht der Welt verbieten, dass Landwirte Ihren eigenen Bestand selbst impfen. Diese kennen den Zustanf Ihrer Tiere viel besser als der Tierarzt auch nach dem kurzen Check.
Denn: Laut dem Tierschutzgesetz in Deutschland dürfen nur Personen, die über die erforderliche Fachkunde und Sachkunde verfügen, Tiere impfen. Dies umfasst in der Regel Tierärzte und Tierärztinnen, aber auch andere Personen mit entsprechender Ausbildung, wie z.B. Tierpfleger, -pflegerinnen und Tiermedizinische Fachangestellte. Und diese Personen unterliegen nicht der GOT!
Meine Zeit ist begrenzt, ich hatte ST.-Georg ein Angebot gemacht, dort weiter in den Kommentaren zu schreiben, leider werde ich dort zenziert. Ich versuche hier in Abständen zu weiter zu posten. Habt Hoffnung, Klagen sind Vorbereitung, die jetzige GOT wird nicht bestand haben! Aber wenigstens wurde in dieser schön gegendert!
Kommentar