Haftung bei Abtretungserklärung an Dritte?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • MÄXI01
    • 08.02.2010
    • 562

    Haftung bei Abtretungserklärung an Dritte?

    Habe den Wortlaut mal kopiert
    ZITAT: Gerichtlich musste ich ein verkauftes Pferd zurück nehmen , bei Ankaufuntersuchung mit 12 Bildern alles OK .Die Käuferin hat nach 4 Monaten weiter verkauft und die zweite Käuferin hat mich dann verklagt Nachbesserung ,Rücknahme





    Obwohl gar nicht ihr Vertragspartner? Durch eine Abtretungserklärung der ersten Käuferin an die Dritte

    würde mich mal interressieren










  • satania
    • 11.05.2010
    • 6295

    #2
    Das ist jetzt hoffentlich nicht Dein Ernst.

    Kommentar

    • MÄXI01
      • 08.02.2010
      • 562

      #3
      Ich befürchte doch,deswegen diese Frage hier nach ähnlichen Erfahrungen habe sie aus einem "Pferderechtsforum." hier herein zitiert.Vermute mal ist ähnlich wenn man etwas mit Restgarantie erwirbt hat dann ja auch der nächste Besitzer alle Rechte mitgekauft , wäre meine Theorie.
      Wenn dem so ist muss man sich die Käufer noch genauer anschauen oder den Vertrag entsprechend gestalten.Denke an Vorkaufsrecht oder ähnliches.

      Kommentar

      • Bananenmopsi
        • 11.07.2012
        • 288

        #4
        Wieso sollte das nicht gehen? Wenn Person A das Recht auf einen ggf. Regressanspruch gegen Person B an eine dritte Person C abtritt, kann Person C gegen B klagen. Ist ja nichts anderes, als würde A gegen B klagen und dann C das Geld weitergeben (davor müsste C ihre Ansprüche gegenüber A aber auch geltend machen). Kann natürlich auch ein geschickter Schachzug eines Anwalts sein, wenn er einen Zeugen generieren will, wo eigentlich keiner da wäre

        Ob ich jetzt vom Käufer oder jemand anderen wegen der gleichen Sache verklagt werde, ändert ja am Fall an sich nichts. Wer wem welche Rechte abtritt spielt dabei mE keine Rolle (solange das alles so geschehen ist, dass es vor Gericht auch Stand hält).

        Bei Forderungsangelegenheiten ist es z.B. üblich, dass vollstreckbare (aber bislang nicht eintreibbare) Titel von irgendwelchen Inkassofirmen oä aufgekauft werden und die dann ihrerseits auf ihre Kosten gegen die Schuldner vorgehen und das evtl. vollstreckte Geld dann auch behalten. mE alles rechtens bzw. war schon immer so (zumindest seit ich mich erinnere).
        Zuletzt geändert von Bananenmopsi; 29.06.2017, 06:33.

        Kommentar

        • satania
          • 11.05.2010
          • 6295

          #5
          Hoffentlich muß ich nie wieder ein Pferd verkaufen.

          Kommentar

          Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

          Einklappen

          Themen Statistiken Letzter Beitrag
          Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
          20 Antworten
          460 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Ramzes
          von Ramzes
           
          Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
          11 Antworten
          6.007 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Marie_Mfr
          von Marie_Mfr
           
          Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
          7 Antworten
          545 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag max-und-moritz  
          Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
          75 Antworten
          29.760 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Roullier
          von Roullier
           
          Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
          56 Antworten
          29.030 Hits
          0 Likes
          Letzter Beitrag Tante
          von Tante
           
          Lädt...
          X