Kann ein Stallbetreiber haftbar gemacht werden, wenn er trotz (mündlicher) Vereinbarung einer zweimal täglichen Kontrolle auf größere Verletzungen eine 9x6 cm messende Wunde übersieht und aus der nicht rechtzeitig eingeleiteten Behandlung ein über 1wöchiger Klinikaufenthalt (=mordsmäßige Phlegmone, Wundversorgung nicht mehr per 'einfacher' Naht/Klammern möglich, sondern chirurgisch mit Abtragung von Gewebe etc. pp.) mit allem drum und dran resultiert?
Gibt's dazu Präzedenzfälle und/oder Paragraphen? Grobe Fahrlässigkeit?
Ich habe eigentlich keine Lust auf einen Rechtsstreit, aber ich würde dem SB gerne mitsamt meiner Kündigung noch eine detaillierte Kostenaufstellung incl. Rechtsvorschriften auf den Tisch legen...
Gibt's dazu Präzedenzfälle und/oder Paragraphen? Grobe Fahrlässigkeit?
Ich habe eigentlich keine Lust auf einen Rechtsstreit, aber ich würde dem SB gerne mitsamt meiner Kündigung noch eine detaillierte Kostenaufstellung incl. Rechtsvorschriften auf den Tisch legen...
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