Sorgfaltspflicht des Stallbetreibers

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    Kann ein Stallbetreiber haftbar gemacht werden, wenn er trotz (mündlicher) Vereinbarung einer zweimal täglichen Kontrolle auf größere Verletzungen eine 9x6 cm messende Wunde übersieht und aus der nicht rechtzeitig eingeleiteten Behandlung ein über 1wöchiger Klinikaufenthalt (=mordsmäßige Phlegmone, Wundversorgung nicht mehr per 'einfacher' Naht/Klammern möglich, sondern chirurgisch mit Abtragung von Gewebe etc. pp.) mit allem drum und dran resultiert?
    Gibt's dazu Präzedenzfälle und/oder Paragraphen? Grobe Fahrlässigkeit?

    Ich habe eigentlich keine Lust auf einen Rechtsstreit, aber ich würde dem SB gerne mitsamt meiner Kündigung noch eine detaillierte Kostenaufstellung incl. Rechtsvorschriften auf den Tisch legen...
  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    #2
    Vergiss es...
    Du musst ihm eine Absicht nachweisen können...

    Kommentar

    • horsm
      • 08.02.2005
      • 2561

      #3
      Vielleicht kann man bei der Ursache für die Verletzung ansetzen, wenn z.B. ein nagel aus der Boxenwand heraus steht oder die Zaunkonstruktion Verletzungen herauf beschwört oder so.
      Allein das übersehen einer Wunde...nungut. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Stallbetreiber zweimal täglich alle Pferde auf neue Verletzungen kontrollieren soll.



      Kommentar


      • #4
        horsmän, da ist nix zu wollen, das war Dappigkeit des Pferdes (offensichtlich beim Spielen mit dem Kumpel gestiegen und mit dem Bein an der Raufenkante runtergerutscht - hat's Pferd nicht gesehen, da links blind).
        Punkt ist halt eher der, daß mit dem SB ausdrücklich abgesprochen war, daß er während meiner 1wöchigen Abwesenheit das Pferd bitte beim Rein- und Rausbringen auf größere Verletzungen kontrollieren (+ ggf. TA informieren) möge.

        Ich mach' ihm echt keinen Vorwurf, DASS das Pferd sich verletzt hat, aber daß die Vereinbarung über die Kontrolle auf größere Wunden (Kratzer wären mir ja egal gewesen, Herr Pferd neigt nicht zu Phlegmonen und sonstigen Wundinfektionen) nicht eingehalten wurde und mein Pferd an der daraus folgenden superheftigen Phlegmone + beginnenden Sepsis fast krepiert wäre (Pferd hat nach meiner Rechnung mindestens 15 bis zu 20 Stunden mit der Verletzung rumgestanden...), DAS nehme ich ihm persönlich übel. Das linke Röhrbein war bis zum Vfw-Gelenk bis auf den Knochen abgeschält. War Glück im Unglück, daß weder Knochen noch Gelenk Schaden genommen haben. Mal eine Woche lang morgens und abends je eine Minute in einen kurzen Check zu investieren finde ich eigentlich nicht zu viel verlangt.

        Aber ich hatte schon angenommen, daß es wohl leider so ist, wie von FF geschrieben...



        Kommentar


        • #5
          Was steht denn im Vertrag bzgl. Haftung? Normalerweise haben die Stallbetreiber da so eine Klausel drin, dass Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird. Es wird auch sicher schwierig werden, zu beweisen, dass die Komplikationen (Phlegmone, sek. Wundheilung usw.) nicht eingetreten wären, wenn die Behandlung eher eingesetzt hätte. Ich vermute mal, dass es sich um eine Verletzung an der Gliedmaße handelt. Da halten selbst unter sterilen Kautelen (wie intra operationem) angebrachte Nähte sehr häufig nicht wegen der dem Gebiet eigenen Gegebenheiten. Es ist zwar gut denkbar, dass der Behandlungsaufwand bei früherem Therapiebeginn geringer gewesen wäre, aber per se davon ausgehen kann man denke ich nicht, da eine Unfallverletzung schon mal grundsätzlich als infizierte Wunde anzusehen ist und demnach der Wundverschluss per Naht sehr häufig auch bei besten Voraussetzungen (sofortiges Auffallen der Verletzung und unverzügliche Naht) scheitert. Solche Nähte halten oft die ersten paar Tage und danach macht die Schwellung alles wieder zunichte so dass die Wunde dann doch 'zugepflegt' werden muss.
          Du kannst aber vielleicht mal einen Gutachter befragen. Der will natürlich Mücken sehen. Wenn es mein Pferd wäre, würde ich sicherlich unter geringem Murren zahlen und den Stallbesitzer darauf hinweisen, dass man sich eigentlich schon eine engmaschigere Kontrolle vorgestellt hatte.
          Ich finde, wenn die Tiere 24/7 draußen sind, kann man bei diesem Wetter (kurzes Tageslicht, langer Pelz usw.) durchaus mal eine kleinere Verletzung übersehen aber in dieser Größe? Spätestens wenn irgendwo Schwellung auftaucht sieht man es doch auch auf die Entfernung.
          So wie Du den Fall darstellst, ist das Pferd aber ja sogar zwei mal täglich am Halfter (rein/raus) geführt worden. Da finde ich das dann schon merkwürdig, dass die Verletzung nicht aufgefallen ist.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von [b
            Zitat[/b] ]So wie Du den Fall darstellst, ist das Pferd aber ja sogar zwei mal täglich am Halfter (rein/raus) geführt worden. Da finde ich das dann schon merkwürdig, dass die Verletzung nicht aufgefallen ist.
            Japp, eben deshalb.
            Er ist tagsüber mit Kumpel auf unserem unteren Paddock und hat nachts seinen eigenen Offenstall 'oben', d. h. aufhalftern und führen.

            Mir geht's wie gesagt nicht darum, jetzt echt einen Rechtsstreit anzufangen, das würde sich auch finanziell wohl kaum lohnen. Mir wär's eher darum zu tun, noch irgendwas zu finden, um die Kündigungsfrist gen 0 zu drücken, damit ich nicht noch doppelt zahlen muß, wenn ich einen neuen Stall habe.

            Ach ja... falls jemand einen allergikertauglichen Stall mit richtig viel Auslauf im Raum Karlsruhe weiß... ich nehme gerne Tips entgegen.

            P.S.: Vergessen - im Vertrag muß ich noch nachgucken, bin ja gerade erst zurück aus dem Urlaub und hatte mit dem Pferd jetzt so viel um die Ohren, daß ich noch gar nicht dazu gekommen bin, nachzugucken.



            Kommentar

            • hike
              • 03.12.2002
              • 6721

              #7
              Da wirst du ziemlich sicher den Kürzeren ziehen. Den Vorsatz kannst du nicht beweisen und die Kündigungsfrist ist andersweitig geregelt!

              LG HIke
              Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

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