Jemanden zum Stallmachen anstellen - worauf achten?

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  • Llewella
    • 07.05.2002
    • 13532

    Jemanden zum Stallmachen anstellen - worauf achten?

    Wir wollen uns das mal gedanklich durchspielen und -rechnen.

    Zum Stall:

    Privatstall, sechs Pferde.

    Eine große Laufbox mit ständigem Zugang zum (bislang) geschotterten Auslauf, von dort Zugang zur Koppel, die nur bei stabilem Wetter auf ist (dann aber natürlich auch abgeäppelt werden will). Zwei normale Boxen. Derzeit Eimertränke in den Boxen (5m Eimer schleppen) und die Bottiche draußen/Laufbox stehen direkt unter dem Wassergalgen.

    Arbeitsanfall: Laufbox und Boxen misten, Auslauf abäppeln, Koppel abäppeln, wenn offen. Einstreuen. Heu auffüllen, Wasser auffüllen. Ich habe heute einmal auf die Uhr gesehen: Wenn ich in aller Ruhe arbeite, brauche ich exkl. Koppel, denn die ist grad zu, zwei Stunden. bei täglichem Apäppeln kommen von der Koppel nicht mehr als zwei Gartenschubkarren Äppel.


    Nachdem ich rein gar keinen Plan vom Procedere habe, wollte ich mir hier mal ein wenig Input holen.

    Wie wird so ein Stallmensch abgerechnet?
    Was kommt an Versicherungen und Beiträgen dazu? Was muß man da überhaupt alles beachten, wo muß ich den anmelden?

    Derzeit sind wir als Nebengewerbereitschule angemeldet und Mitglied bei der BG Verkehr.

    Ich würde mich über Antworten freuen!
  • Lometas
    Gesperrt
    • 11.03.2012
    • 48

    #2
    In der Regel wären es also 14 Stunden pro Woche plus einige andere unregelmäßige zusätzliche Stunden. Wenn man also von einem 8,50 € Mindestlohn ausgeht, kommt es auf einen Monatslohn von guten 500 €,evt.sogar 600 €.

    Löhne in dieser Höhe sind voll versicherungspflichtig, mit allem drum und dran.

    Außer du stellst zwei Leute an , die jeweils höchstens 450 € bekommen, also insgesamt bis zu 106 Stunden pro Monat.

    Oft ist es aber so, daß Stallmenschen nur 7 €/ Std, bekommen, sind halt nur Stallmenschen, kaum mehr.
    Zuletzt geändert von Lometas; 02.11.2014, 23:36.

    Kommentar

    • silas
      • 13.01.2011
      • 4024

      #3
      Fragen zum Sozialversicherungsrecht bei Löhnen bis zu 450 Euro kannst Du mit der Bundeskbappschaft klären, die haben gute Informationen um Netz und auch per Infomaterial.

      Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich auch renten- und krankenvefsicherungspflichtig, kann aber hier unter Umständen befreit werden, dazu muss ein Antrag ausgefüllt werden.

      Auch ein Steuerberater Deines Vertrauens kann hierzu beraten und Dir die zusätzliche Belastung genau ausrechnen.
      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

      Kommentar

      • lescue
        • 08.10.2009
        • 49

        #4
        Bis 450 Euro kann man über die Minijob-Zentrale melden - wenn es als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, kann man den Lohn von der Steuer absetzen und kriegt damit die Nebenkosten wieder raus. Der Angestellte kann entscheiden, ob er sich renten- und krankenversichern will (wenn es ein Nebenjob ist, wird er da in der Regel eine Befreiung beantragen).

        Man muss einmalig völlig unkompliziert das Arbeitsverhältnis anzeigen und dann halbjährlich das Gehalt melden. Ist wirklich einfach.

        Egal, ob Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – hier erfahren Sie alles zum Thema Minijobs.

        Kommentar

        • Louisiana
          • 04.12.2012
          • 335

          #5
          Wir hatten bis vor zwei Jahren eine ähnliche Regelung - haben jemanden auf 400 Euro Basis (war vor der Minijoberhöhung auf 450 Euro) angestellt, für täglich 2 Stunden von Montag bis Freitag. So kamen wir dann auf 10 Stunden die Woche, also etwas 10 Euro Stundenlohn. Habe ich ganz easy über die Knappschaft angemeldet.

          Kommentar

          • Llewella
            • 07.05.2002
            • 13532

            #6
            Danke für eure Antworten. Könnt ihr mir noch mal verklickern, was die "Knappschaft" ist?

            Kommentar

            • aurusfarm
              • 25.07.2009
              • 2812

              #7
              Krankenversicherung bei der KNAPPSCHAFT ✓ Erfahren Sie alles zu Leistungen, Services & Angeboten ► Jetzt Mitglied bei der KNAPPSCHAFT werden!

              Kommentar

              • Llewella
                • 07.05.2002
                • 13532

                #8
                Jetzt blick ich gar nichts mehr. Das sieht für mich aus wie ne Krankenversicherung Was hat die mit nem 450€ Stallburschen zu tun?!?

                Kommentar

                • aurusfarm
                  • 25.07.2009
                  • 2812

                  #9
                  Zitat von Llewella Beitrag anzeigen
                  Jetzt blick ich gar nichts mehr. Das sieht für mich aus wie ne Krankenversicherung Was hat die mit nem 450€ Stallburschen zu tun?!?
                  Wenn dieser besagter Stallbursche nicht woanders krankenversichert ist, musst Du es als Arbeitgeber übernehmen. Das ist ja der kleiner "Zugabe" bei der Geschichte 400/450-eurojob... es kann unter Umständen teurer sein.

                  Kommentar

                  • Llewella
                    • 07.05.2002
                    • 13532

                    #10
                    Ah, jetzt. Ich sag ja, ich bin da total unbeleckt. Danke.

                    Kommentar

                    • Mona88
                      • 01.01.2004
                      • 508

                      #11
                      Spontane Idee wenn ich das so lese: Ihr kratzt ja arg an der 450€-Grenze + ihr benötigt wahrscheinlich immer jemanden? Wie wäre es da mit einem Betriebshelfer? Da bekommt ihr von dem Lohnunternehmen "lediglich" eine Rechnung und der kümmert sich nicht nur um das Thema Versicherungen etc. sondern eben auch notfalls um Ersatz.

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                      • diealtekitti
                        • 04.07.2007
                        • 541

                        #12
                        Oh Gott, die Krankenversicherung bei der Bundesknappschaft ist keine Krankenversicherung wie bei einer anderen Krankenkasse. Diese Beiträge zahlt der Arbeitgeber bei so eine geringfügigen Beschäftigung mit 13%pauschal an die Knappschaft. Auch den Beitrag zur Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber mit pauschal 15% zahlt allein. Ebenso zahlt er 2% Pauschalsteuer, die auch an die Knappschaft abgeführt wird. Verzichten kann NUR der Arbeitnehmer auf seinen Anteil zur Rentenversicherung, so 3,9%. Der Arbeitgeber zahlt seine Beiträge immer. Abwälzen kann der Arbeitgeber lediglich die 2% Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer. Du hast also bei einem geringfügigen Arbeitnehmer Kosten in Höhe von mindestens 28% zusätzlich zum Lohn. Auch darfst Du geringfügig beschäftigte ab 2015 auf Grund des Mindestlohnes nur noch 12 Stunden die Woche beschäftigen....mehr geht dann nicht bis zur Grenze von €450. Eventuell findest Du einen Rentner, den zahlst Du dann €451, hast ein soz.vers.pflichtiges Arbeitsverhältnis und nur 20% Arbeitgeberanteile abzuführen.
                        Mehr findest Du unter www.minijob-zentrale.de

                        Kommentar

                        • diealtekitti
                          • 04.07.2007
                          • 541

                          #13
                          Achso....www.knappschaft.de ist nicht zuständig für geringfügig Beschäftigte!!!

                          Kommentar

                          • Lometas
                            Gesperrt
                            • 11.03.2012
                            • 48

                            #14
                            Es gibt auch Leute die sozusagen freiberuflich arbeiten, also ein Gewerbe angemeldet haben, unterschiedliche Vertretungs, und Aushilfstätigkeiten in diversen Ställen machen, die auch andere haushaltsnahe/landwirtschaftliche Dienstleistungen anbieten.

                            Und falls du künftig einen Rentner/ eine Rentnerin beschäftigen würdest, achte bitte darauf, daß es kein Rentner in Grundsicherung ist, /weil diese Leute monatlich nur höchstens 160 € erarbeiten dürfen, ebenso wie die Alg II Empfänger. Besser einen Studenten einstellen, der darf neben dem Bafög ca.5000 €/Jahr verdienen.

                            Kommentar

                            • diealtekitti
                              • 04.07.2007
                              • 541

                              #15
                              @Lometas Ergänzend kann nan auch noch sagen, dass man nur Altersvollrentner beschäftigt. Die dürfen nämlich ohne Grenze dazuverdienen. Alle Nicht-Altersvollrentner müssen sich ihren Nebenverdienst auf due Rente anrechnen lassen.

                              Der Tipp mit den Horsesittern ist auch gut. Angebote lese ich immer öfter bei uns in der Region.

                              Kommentar

                              • Oppenheim
                                • 27.01.2003
                                • 3240

                                #16
                                Wir haben auch einen Rentner auf 450 EUR Basis angestellt. Der kommt täglich 2 Std. oder eben wie wir ihn brauchen. Das klappt prima. Ab 450 EUR versichern wir ihn bei der Bundesknappschaft, unter dem muss er sich selber versichern.
                                Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

                                Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

                                Kommentar

                                • Llewella
                                  • 07.05.2002
                                  • 13532

                                  #17
                                  Danke für eure Tips.

                                  Kommentar

                                  • diealtekitti
                                    • 04.07.2007
                                    • 541

                                    #18
                                    @Oppenheim...umgekehrt wirdein Schuh drauss. Bis 450€ ist die Bundesknappschaft, sprich Minijob-Zentrale, zuständig. Darüber dann die Krankenkasse des Rentners.

                                    Kommentar

                                    • Oppenheim
                                      • 27.01.2003
                                      • 3240

                                      #19
                                      Stimmt...Vermuddelt
                                      Avatar: Elfentanz v. Polarpunkt - Kondor II - Opal (Trak.)

                                      Es ist immer ein gutes Gefühl mit jemanden unterwegs zu sein, der das gleiche Ziel vor Augen hat!

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