Steuern&co rund um die Arbeit mit Pferden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Angel172005
    • 09.11.2007
    • 2677

    Steuern&co rund um die Arbeit mit Pferden

    Mich würde einfach mal interessieren was wo wie an den Staat abgeht

    Wenn ich z.B.....

    .... Einsteller nehme.. was muss ich davon abdrücken?
    .... Beritt anbiete
    .... ein Pferd verkaufe (da müssten es ja 19% MWSt sein, oder?)
    .... Reitunterricht oder andere Kurse/Seminare gebe


    wie wird sowas denn berechnet?
    Zählt das alles unterschiedlich? Oder wird einfach am Jahresende geschaut was ich insgesamt verdient habe und je nachdem wie viel das ist, wird abgerechnet?



    Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus wie man merkt, aber es würde mich halt mal interessieren
    Also nicht über meine Fragen lachen
    https://www.facebook.com/hltponys & https://www.facebook.com/hltfotografie
  • cosinusB
    • 02.07.2012
    • 248

    #2
    MwSt pfichtig (19%) ist man nur, wenn man entweder Gewerbebetrieb hat oder über einen bestimmten Jahresumsatz drüber ist. In dem Fall ist man allerdings auch Vorsteuer-Abzugsberechtigt (also alle Ausgaben mit MwSt kann man geltend machen).
    Bei Reitunterricht müsste man die Einnahmen bei der Einkommens-Jahreserklärung angeben. Aufwände die mit dieser Tätigkeit entstehen (zB. Fahrt zum Stall), Equipment, Weiterbildung, usw. kann man in diesem Fall ebenfalls geltend machen. Das was übrig bleibt (Einnahmen minus Aufwände) wäre zu versteuern. Wobei es hier bestimmte Freibeträge gibt.

    Kommentar

    • silas
      • 13.01.2011
      • 4024

      #3
      Da sehr viele einzelne Komponenten der Meldungen, ob an Berufsgenossenschaften, Finanzamt, etc. von Deinen persönlichen Gesamtumständen abhängen, kann man hier nur sehr pauschal antworten.

      Investiere doch mal in eine Beratung beim Landvolk, die haben sehr gute Steuerfachkräfte auch für den Pferdebereich, oder nimm die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch, der ebenfalls Landwirtschaft bearbeitet. Gerade bei den landwirtschaftlichen Einkünften gibt es viele Sonderregelungen, deshalb wird es in diesem Berufsbild immer noch gesondert / zusätzlich abgeprüft und nicht jeder Steuerberater ist in dieser Thematik firm.

      Notfalls benennt Dir die Steuerberaterkammer jemanden, Kontaktadresse findest Du im Telefonbuch oder I-net.

      Es gibt nämlich durchaus auch die Variante der "Liebhaberei", was steuerlich bedeutet, es ist dermaßen bedeutungslos und ohne jegliche steuerliche Gewinnerzielung, dass Du überhaupt nichts anzugeben brauchst. Allein für diese Variante, wäre eine fachliche Beratung notwendig.
      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

      Kommentar

      Andere Threads aus dieser Foren-Kategorie:

      Einklappen

      Themen Statistiken Letzter Beitrag
      Erstellt von Limette, 24.04.2025, 09:13
      20 Antworten
      456 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Ramzes
      von Ramzes
       
      Erstellt von Moonlight69, 20.05.2011, 10:48
      11 Antworten
      6.004 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Marie_Mfr
      von Marie_Mfr
       
      Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
      7 Antworten
      544 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag max-und-moritz  
      Erstellt von leifchen23, 02.01.2011, 16:40
      75 Antworten
      29.758 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Roullier
      von Roullier
       
      Erstellt von Moonlight69, 31.10.2013, 13:25
      56 Antworten
      29.025 Hits
      0 Likes
      Letzter Beitrag Tante
      von Tante
       
      Lädt...
      X