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  • #21
    lovely,

    mail ist beantwortet.

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    • #22
      lovely,

      habe gerade "Züchter in Niedersachsen" entdeckt. (also vermutlich deutsches Recht).
      Falls du einen deutschen Anwalt brauchst noch mal melden.

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      • lovely
        • 02.01.2009
        • 49

        #23
        Gibt es eine Frist bis wann er es dem Verband melden muss? Ich habe gelesen innerhalb von 7 Tagen, ist das richtig?

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        • #24
          Hast Du das Fohlen schon voll bezahlt?

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          • living doll
            • 30.05.2005
            • 2180

            #25
            Es kam ja die Idee auf, dass das Fohlen ins Ausland gegangen sein könnte.
            Ihr könntet Euch beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob für das Fohlen ein Gesundheitszeugnis oder Ausreise-Papiere erstellt worden sind.
            Die müssen auf jeden Fall die Lebensnummer in die entsprechenden Papiere eintragen und werden auch den Chip bei der Abfertigung auslesen.
            "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
            Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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            • lovely
              • 02.01.2009
              • 49

              #26
              Hab das Fohlen bereits im Juni voll bezahlt.
              Eine Bekannte von mir hat ein Fohlen nach Österreich verkauft und es wurde persönlich abgeholt. Da wurde gar nichts gemacht mit einem Tierarzt. Nur die Papiere übergeben. Das gilt nur, falls es mit einer Spedition transport wird.
              Ich hab schon beim Verband angerufen, aber da war das Fohlen noch nicht als Tod gemeldet. Und sonst müssen keine Eigentumswechsel oder dergleichen angegeben werden.

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              • Suomi
                • 04.12.2009
                • 4285

                #27
                die genaue Abstammung des Fohlens weißt du? Dann stell die doch bei Paardenfokken ein, und anschließend hier im Forum inkl. Lebensnummer. Vielleicht kann der eine oder andere mit der Abstammung was anfangen und kann was zum Verbleib des Fohlens sagen?

                ich denke schon, daß das legitim ist, sofern du den Namen des Züchters nicht erwähnst.

                Kommentar


                • #28
                  Solange Sie (nur) die Geschichte wiedergibt, die der Züchter selbst erzählt hat, kann Sie auch den Züchter beim Namen nennen.

                  Sie könnte schreiben: " Züchter YXZ hat mir ein Fohlen (Abstammung, Aussehen ect.) verkauft, dass nach seinen eigenen Angaben inzwischen verstorben ist. Wer kann etwas zu den Umständen des Todes sagen? Wann wurde das Fohlen zuletzt gesehen o.ä."

                  Warum soll der Züchter nicht öffentlich benannt werden? Er kann doch zu seiner Version der Dinge stehen oder? Soweit der wahre Inhalt der Gespräche wiedergegeben wird, stellt dies keine Verleumdung o.ä. dar.

                  Kommentar

                  • living doll
                    • 30.05.2005
                    • 2180

                    #29
                    Zitat von lovely Beitrag anzeigen
                    Eine Bekannte von mir hat ein Fohlen nach Österreich verkauft und es wurde persönlich abgeholt. Da wurde gar nichts gemacht mit einem Tierarzt. Nur die Papiere übergeben. Das gilt nur, falls es mit einer Spedition transport wird.
                    .
                    Nein, bei jedem Verbringen über eine Grenze müssen Papiere gemacht werden.
                    Es ist möglich, auch ohne Veterinärpapiere ein Pferd über eine Grenze zu bringen, aber es ist nicht erlaubt.
                    Von daher - frag ruhig nach!
                    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
                    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

                    Kommentar

                    • lovely
                      • 02.01.2009
                      • 49

                      #30
                      Anscheinend Freitag Nacht. Am Montag habe ich mit dem Zuchtverband telefoniert. Darum wäre es interessant in welchem Zeitraum er das melden müsste. Ich glaube gelesen zu haben, innerhalb einer Woche. Kann mich aber auch täuschen. Darum ist es ja noch nicht ein eindeutiger Beweis.

                      Kommentar


                      • #31
                        Vielleicht auch noch bei der Tierkörperbeseitigung nachfragen, ob bei dieser Adresse ein totes Fohlen abgeholt wurde. Tote Fohlen holen die bestimmt nicht jeden Tag ab, die Fahrer haben doch bestimmt Auftragsbücher.

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                        • #32
                          Zitat von Traumstern
                          im Equidenpass muss die Abholung des Kadavers bescheinigt werden. .
                          Der Fahrer verlangte keinen Pass, als mein totes Pferd abgeholt wurde.

                          Kommentar

                          • Kuddel
                            Gesperrt
                            • 26.06.2008
                            • 1353

                            #33
                            Wenn ein Pferd ins Ausland geht braucht man eine Bescheiniung das ,das Pferd aus einem Seuchenfreien Bezirk kommt .Dazu benötigt der Amtsvet . die Lebensnummer . Es muss komplett durchgeimpft sein . Und ein Ta Attest vorliegen das es Gesund ist .Tiertransporte werden an der Grenze Kontrolliert . Es sind einige Papiere Notwendig .
                            Musste mich damit erst auseinandersetzen ,wegen einen Transport nach Italien .
                            Weiss von eine Pferd ,das an der Grenze zu Schweden ,die Rückreise antreten durfte wegen - vor 4 Wochen -abgelaufender Tollwut impfung .

                            Selbst wenn es Tot ist , muss ein Beleg der Tierkörperbeseitigung vorhanden sein . Die nehmen eigentlich den Pass mit . Und der kommt zum Verband. Machen aber die wenigsten .Steht auch drin , der Pass gehört zum Pferd und muss unverzüglich den Verband zurück gegeben werden . Der Abdecker und auch Der Ta müssen schon Kontrollieren ,ob die das passende Pferd zum Pass vor sich haben . Wenn du die Lebensnummer (ist im Chip intigriert) hast , kannst du beim Kreisvet. anfragen und auch beim Verband .
                            Hat der Züchter , dir denn den Kaufpreis zurückerstattet ?

                            Schreibt doch mal ne Pm oder an ginger261@web.de . Mit der Züchternamen und Anschrift . Kann ja mal in Katalog gucken ob das Fohlen über die Auktion ging. Vorrausgesetz es ist ein Hanno. Fohlen .

                            Und gib hier mal die Abstammung und Lebensnummer an . Vielleicht kommt ja dann etwas Licht ins Dunkle.
                            Dein Anwalt sollte mal ein wenig Gas geben .
                            Zuletzt geändert von Kuddel; 01.12.2011, 12:54.

                            Kommentar


                            • #34
                              Zitat von Suomi Beitrag anzeigen
                              die genaue Abstammung des Fohlens weißt du? Dann stell die doch bei Paardenfokken ein, und anschließend hier im Forum inkl. Lebensnummer. Vielleicht kann der eine oder andere mit der Abstammung was anfangen und kann was zum Verbleib des Fohlens sagen?

                              ich denke schon, daß das legitim ist, sofern du den Namen des Züchters nicht erwähnst.
                              Vielleicht hast Du auch ein Photo zum einstellen.

                              Kommentar


                              • #35
                                lovely,


                                nenne die Abstammung und das Geburtsdatum des Fohlen, so wird sich vielleicht etwas Hilfreiches für den Zivilprozess finden lassen. Alles andere habe ich dir per Email geschrieben.

                                Kommentar

                                • Gluecksgraf
                                  • 12.05.2010
                                  • 2069

                                  #36
                                  @lovely: Gebe im Moment bitte keine Daten an, sonst wírd das hier zur Hetzjagd und dies würde dir sicher nicht helfen!

                                  Kommentar


                                  • #37
                                    Zitat von Gluecksgraf Beitrag anzeigen
                                    @lovely: Gebe im Moment bitte keine Daten an, sonst wírd das hier zur Hetzjagd und dies würde dir sicher nicht helfen!
                                    Wer will hier eine Hetzjagd veranstalten? So wie ich alle Beiträge gelesen habe, wollen alle nur irgendwie versuchen ihr zu helfen bei der Suche nach dem Fohlen.

                                    Ich persönlich würde sofort dort hinfahren, die Angelegenheit vor Ort klären. Und so lange bei dem Züchter vor der Türe bleiben, bis er das Fohlen rausrückt oder das Geld zurückerstattet.

                                    Kommentar

                                    • Gluecksgraf
                                      • 12.05.2010
                                      • 2069

                                      #38
                                      Zitat von Annemarie Beitrag anzeigen
                                      Wer will hier eine Hetzjagd veranstalten? So wie ich alle Beiträge gelesen habe, wollen alle nur irgendwie versuchen ihr zu helfen bei der Suche nach dem Fohlen.
                                      Die Hilfe ist gut und ja auch schon angekommen!
                                      Was würde aber hier im Netz den nun passieren, wenn hier Namen genannt werden? Einige User würden gleich das Netz durchforsten und Daten einstellen die nicht immer richtig oder fundiert sind. Was würde denn passieren wenn jemand das Fohlen finden würde?
                                      Hat hier jemand an den neuen Besitzer (ich hoffe es gibt keinen) gedacht?

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                                      • SuzieQuattro
                                        • 01.12.2011
                                        • 6

                                        #39
                                        Annemarie, das Problem ist aber Folgendes: selbst wenn wir (Lovely und ich) da hinfahren - der Züchter muss uns die Stalltüren nicht öffnen. Wir wollen in erster Linie auch das Fohlen haben und nicht das Geld, das es wert ist! Darum haben wir ja erst zum Nachforschen angefangen...

                                        Wir sind aber wirklich begeistert von der regen Anteilnahme und freuen uns, dass in so einer Situation die "wahren" Pferdefreunde zusammenhalten!! Wirklich toll!

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                                        • SuzieQuattro
                                          • 01.12.2011
                                          • 6

                                          #40
                                          Abgesehen davon gilt bis zur Beweisung des Gegenteils die Unschuldsvermutung... sollten wir uns wirklich alle irren, würden wir dem Züchter wahrscheinlich mit Nennung des Namens großen Schaden zufügen - das wollen wir nicht!!!

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