@carolinen
ich bin jetzt zwar nicht in der buchhaltung tätig, aber soweit ich das immer mitbekomme, zahlt das AA bei harz IV empfängern direkt an den vermieter.
teilweise gibts da ganze "traurige" wohnblöcke, wo die wohnungen fast alle direkt vom AA bezahlt werden.
Kannste ja aber nicht, wenn er sonst auf der Straße steht und der Geldeingang nun gesichert ist.
Da macht der Gerichtsvollzieher gar nichts mehr!
Bei ner Zwangsräumung bist Du als Vermieter sogar noch verpflichtet, die Wohnungseinrichtung auf eigene Kosten irgendwo zwischenzulagern.
Kannst das Zeug ja nicht einfach auf der Straße stehn lassen...
ich bin jetzt zwar nicht in der buchhaltung tätig, aber soweit ich das immer mitbekomme, zahlt das AA bei harz IV empfängern direkt an den vermieter.
teilweise gibts da ganze "traurige" wohnblöcke, wo die wohnungen fast alle direkt vom AA bezahlt werden.
Den würde ich also in jedem Falle rauswerfen.
Da macht der Gerichtsvollzieher gar nichts mehr!
Bei ner Zwangsräumung bist Du als Vermieter sogar noch verpflichtet, die Wohnungseinrichtung auf eigene Kosten irgendwo zwischenzulagern.
Kannst das Zeug ja nicht einfach auf der Straße stehn lassen...
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