Benötige Hilfe für Kaufvertrag!!!

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  • Möppi
    • 14.02.2009
    • 94

    Benötige Hilfe für Kaufvertrag!!!

    Ich wußte nicht so recht, wo ich meine Frage "unterbringen" sollte, dachte hier wäre es vieleicht am passendsten?!

    Am Sonntag wird unser "Lütter" abgeholt und ich möchte im Kaufvertrag unbedingt ein "Vorkaufsrecht" vereinbaren. Gibt es da Forulierungen die Hieb- und Stichfest sind damit ich mich drauf verlassen kann im Falle eines Falles zumindest "informiert" zu werden? Ich gehe zwar mal davon aus, das er dort eine Lebensstellung bekommt, aber kein Mensch kann für solch eine lange Zeit im Voraus planen und da möchte ich zumindest die Chance haben, wenn es denn später passen sollte bzw. der Lütte zu alt ist zum reiten, das wir ihn dann wieder zurücknehmen/kaufen können. Ich habe leider mit Kaufverträgen überhaupt keine Ahnung.

    Ganz ganz lieben Dank für die Hilfe,

    Angie
  • Sunshine & Liberty
    • 23.11.2007
    • 901

    #2
    Der Frage schließe ich mich gerne an!

    Hat jemand da Erfahrung?

    Kommentar

    • Zanzarina
      • 15.03.2008
      • 1079

      #3
      Kann Euch da nur mit meinen "Hunde-"Vertraegen dienen.
      Habe dort einen Passus drin, dass ich und/oder mein Ehemann (kann ja sein, dass ich mal nicht da bin oder krank) informiert werden muss wenn der Hund verkauft wird beziehungsweise länger als 3 Monate in Fremde Hände "gegeben" wird.
      Danach habe ich zwei Wochen Zeit zu entscheiden ob ich den Hund zurückkaufe. Preis steht im Vertrag.
      Bei Nichteinhalten ist eine Vertragsstrafe von EUR 500 (kann beim Pferd ja durchaus mehr sein) fällig.

      Wichtig am Ende des Vertrages:
      Salvatorische Klausel:
      Wenn einzelne Passagen des Vertrages ungültig sind, bleiben die anderen Klauseln davon unberührt.

      Mir wurde gesagt es wäre so in Ordnung und würde im Falle eines Falles auch greifen.
      Gott sei Dank hatte ich den Fall allerdings noch nicht.

      Kommentar

      • Riesoll
        • 01.06.2008
        • 2249

        #4
        Der Gedanke einer solchen Klausel ist ja nicht schlecht, aber wie kann man denn in die Zukunft einen Preis festlegen?
        Da würde ich eher das Problem sehen, ansonsten kann man ja vereinbaren was man möchte (ob dann irgendwann ein Gericht entscheidet, dass diese oder jene Vereinbarungen "sittenwidrig" oder sonstirgendwie nicht tragbar sind, bleibe mal dahingestellt).

        Wenn das Pferd dann irgendwann 10 oder 12 ist S-Dressurgen/Springen gehen kann, dann ist doch der Wert wesentlich höher als bei einem rohen Pferd oder gar Fohlen, aber ob das Pferd diesen Ausbildungsstand erreicht und gesund bleibt, dass kann man ja nicht vorher "festlegen".
        Wie macht man denn solch einen Vertrag? Würde mich mal interessieren, denn bei so manchem Pferd, was wir verkauften, wäre mir so eine Regelung durchaus genehm gewesen....... man hängt ja auch an den Viechern

        Kommentar

        • Zanzarina
          • 15.03.2008
          • 1079

          #5
          Na klar, da tu ich mir mit den Hunden schon wesentlich leichter. Die Wahrscheinlichkeit, dass die mal eine "S" gehen wäre doch eher nicht gegeben.....
          Hatte bei einem meiner Pferde auch ein Vorkaufsrecht und wir haben es dann die Summe mit dem Alter fallend in zwei Jahresschritten angegeben. Sollte aber auch nur als Freizeitpferd geritten werden und nicht in den Sport.
          Wurde aber nie weiterverkauft.......

          Kommentar

          • Pony-Royal
            • 13.11.2008
            • 1413

            #6
            Also bei einem Haus oder Hof ist das glaube ich so, dass man z.B. bei Pacht ein Vorkaufsrecht vertraglich festlegen kann. Das bedeutet dann, das man bei einem evtl. späteren Verkauf das Vorkaufsrecht zu dem gleichen Preis hat, den ein anderer Interessent bereit ist zu zahlen. Wenn also ein anderer Interessent mehr Geld bietet, hat man Pech gehabt und das Vorkaufsrecht nützt einem dann nichts.
            Ponyfotografie: www.pony-royal.de

            Kommentar

            • Möppi
              • 14.02.2009
              • 94

              #7
              Zitat von Zanzarina Beitrag anzeigen
              Na klar, da tu ich mir mit den Hunden schon wesentlich leichter. Die Wahrscheinlichkeit, dass die mal eine "S" gehen wäre doch eher nicht gegeben.....
              Na ja, bei uns ist es ähnlich. Der Lütte ist ein "einfaches K-Pony" ohne Papiere und hat nur ein Stckm. von 125 cm. Der wird wohl auch nie eine "S" gehen und ist dazu bereits 11 (keine Alter für ein Pony) Jahre alt.

              Mir geht es auch gar nicht soooo sehr um den Preis, wichtig wäre mir nur, das ich die Chance bekomme ihn zurücknehmen zu können. Ich habe schon den Eindruck das die Käufer mich informieren würden, aber ich fühle mich einfach besser, wenn man irgendwas "festmachen" kann. Ist so schon schwer genug, ihn hergeben zu müssen.

              Kommentar

              • alexandraF

                #8
                Ob Du das reinschriebest oder nicht - mir wurde mehrfach gesagt, dass so ein Vorkaufsrecht eh nicht gültig ist...

                Kommentar

                • Timo
                  Gesperrt
                  • 01.04.2008
                  • 2160

                  #9
                  Zitat von alexandraF Beitrag anzeigen
                  Ob Du das reinschriebest oder nicht - mir wurde mehrfach gesagt, dass so ein Vorkaufsrecht eh nicht gültig ist...
                  Warum nicht Alexandra ?

                  Kommentar

                  • alexandraF

                    #10
                    Damit kommt man wohl bei Gericht nicht durch als Verkäufer wenn denn das Kind schon in den Brunnen gefallen und das Pferd anderweitig verkauft wurde.

                    Such hier einfach mal, es wurde auch meine ich auch schon mehrfach erwähnt.
                    Ich bin kein Anwalt, aber mir wurde von so einer Idee schon abgeraten.

                    Aber wenn man es genau wissen möchte, sollte man sich so einen Kaufvertrag sowieso individuell von einem im Pferderecht spezialisierten Anwalt aufsetzen lassen.

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                    • Riesoll
                      • 01.06.2008
                      • 2249

                      #11
                      Also geht das Praktisch nicht, wenn der Käufer zwar zustimmt, sich aber dann nicht daran halten möchte. Es sei denn man vereinbart vorab eine Summe x, die dann gezahlt werden kann.

                      Kommentar

                      • Zanzarina
                        • 15.03.2008
                        • 1079

                        #12
                        @pony-royal: Da kann ich Dich beruhigen. DAS weiss ich nämlich genau.

                        Wenn Du das Vorkaufsrecht auf eine Immobilie hast, dann muss Dir der Verkäufer die Möglichkeit geben die Immobilie zu dem Preis anbieten die auch ein potentieller anderer Käufer bereit ist zu zahlen.
                        Wenn der andere mehr bietet, bekommst Du auch die Möglichkeit zu diesem Preis zuzuschlagen.
                        Vorher macht kein Notar die Sache fest. Ist halt nur schlecht, wenn ein potentieller Käufer den Preis so hochschraubt, dass man selbst nicht mehr zuschlagen kann oder will.
                        Aber der potentielle Käufer MUSS dann auch den gebotenen Preis bezahlen.
                        In so einem Fall haben wir uns rechtlich beraten lassen, da wir auch das Vorkaufsrecht auf die Immobilie neben unserer haben.

                        Kommentar

                        • Pony-Royal
                          • 13.11.2008
                          • 1413

                          #13
                          Zitat von Zanzarina Beitrag anzeigen
                          Ist halt nur schlecht, wenn ein potentieller Käufer den Preis so hochschraubt, dass man selbst nicht mehr zuschlagen kann oder will.
                          genau das meinte ich!
                          Ponyfotografie: www.pony-royal.de

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Pony-Royal Beitrag anzeigen
                            Das bedeutet dann, das man bei einem evtl. späteren Verkauf das Vorkaufsrecht zu dem gleichen Preis hat, den ein anderer Interessent bereit ist zu zahlen. Wenn also ein anderer Interessent mehr Geld bietet, hat man Pech gehabt und das Vorkaufsrecht nützt einem dann nichts.
                            Richtig.

                            Du könntest schreiben:

                            "Der Verkäufer hat das Vorkaufsrecht. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer vor einem etwaigen Verkauf des Pferdes schriftlich zu informieren und ihm ab Zugang des Schreibens eine Bedenkzeit von 5 Tagen einzuräumen. Macht der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist kein angemessenes Angebot, darf das Pferd anderweitig verkauft werden."

                            Geht man als Vorkaufsberechtigter dann unbedarft darauf ein und nimmt das Pferd dann nicht rechtzeitig und nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zurück, macht man sich u.U. schadensersatzpflichtig.

                            Einen Preis kann man vorher nicht rechtswirksam festlegen, da er eventuell nicht mehr gerechtfertigt wäre. Man stelle sich vor, es wird ein Grand Prix Pferdchen aus einem vorher unscheinbaren Tier und an dem besteht ein Vorkaufsrecht iHv 5000 €!!!

                            Vorsicht mit Vertragsstrafen! Legt man diese zu hoch an, sind sie ganz schnell unwirksam. Insbesondere wenn man AGB, also vorformulierte Verträge, die man als Gewerblicher für alle Pferdeverkäufe verwendet, benutzt. Ich weiß jetzt nicht genau, wie hoch die prozentual im Vergleich zum ursprünglichen Preis sein dürfen, da müsstet ihr mal googlen.

                            Wenn das Tierchen doch verkauft wurde, hat man zumindest keinerlei Chance, es zurück zu erhalten. Und zwar wirklich keinerlei Chance. Denn der neue Käufer hat vom Eigentümer und damit vom Berechtigten verkauft. Was dann für einen bleibt, ist nur eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe, und diese sind eben häufig unwirksam, vor allem, weil zu hoch angesetzt.
                            Zuletzt geändert von Gast; 28.05.2009, 00:14.

                            Kommentar

                            • Cremellofan
                              • 02.03.2007
                              • 574

                              #15
                              Ich denke, daß du dir da eine Scheinsicherheit aufbaust mit der du dann auch noch den Käufer/Verkäufer eher irritieren wirst. Der Züchter wird dir im Regelfall nur maximal ´verbindliche Infos über die Mutter geben- können- und wir züchten halt auch mit den Generationen davor. Da kann dir jederzeit auch etwas von Oma oder Opa durchkommen. Das ist halt Leben live... Den Rest macht dann die Ausbildung.Wenn du etablierte, leistungsbewährte Zuchtstämme wählst und professionell aufziehst hast du die größtmögliche Sicherheit für die Zukunft des Tieres. Laß eine AKU machen. Du kaufst/verkaufst wirklich mit dem Fohlen eher Hoffnung und Risiko als die von dir gewünschte Sicherheit....
                              Zuletzt geändert von Cremellofan; 28.05.2009, 09:00.
                              www.gestuet-centauro.de

                              Kommentar

                              • KRM
                                • 03.03.2008
                                • 2208

                                #16
                                Zitat von Cremellofan Beitrag anzeigen
                                Ich denke, daß du dir da eine Scheinsicherheit aufbaust mit der du dann auch noch den Verkäufer eher irritieren wirst. Der Züchter wird dir im Regelfall nur maximal ´verbindliche Infos über die Mutter geben- können- und wir züchten halt auch mit den Generationen davor. Da kann dir jederzeit auch etwas von Oma oder Opa durchkommen. Das ist halt Leben live... Wenn du etablierte, leistungsbewährte Zuchtstämme wählst und zu einem Züchter gehst der seine Tiere professionell aufzieht hast du die größtmögliche Sicherheit. Laß eine AKU machen. Du kaufst wirklich mit dem Fohlen eher Hoffnung und Risiko als die von dir gewünschte Sicherheit....


                                Dito !!! Kürzer und besser kann man es nicht schreiben/ ausdrücken .

                                Kommentar

                                • wiwihendrik
                                  • 04.11.2007
                                  • 1643

                                  #17
                                  Cremellofan: Du wolltest doch bestimmt auf den anderen Thread antworten, bzgl der Absicherung beim Fohlenkauf??
                                  Deine Meinung dazu kann ich nur bestätigen!!

                                  Kommentar


                                  • #18
                                    Leute, mir ist klar, dass Hoffnungen verkauft werden. Wenn da ein Fohlen von nem relativ neuen Hengst dann aber bereits 3000,- € kosten soll, dann naja... Dann fragt man sich, oha, was bekomme ich dafür denn geboten?

                                    Wie auch immer, das hier ist der falsche Thread

                                    Kommentar

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