Ich habe es erst einmal zurückgeschickt und auf einen Irrtum hingewiesen. Es kann definitiv niemand mein Laptop benutzen, da mein Uralt-Laptop nicht über W-Lan verfügt, es keine Mitbewohner gibt, die an das Ding herankämen, und ich selbst auf der besagten Website nicht war.
Falls mich natürlich irgendein Virus oder eine Spyware erwischt hat, von der ich nichts weiß, könnte ich eventuell Pech gehabt haben. Deshalb ja auch meine Frage, ob man bei meinem Laptop erkennen kann, wann ich wo war und was ich dort downgeloaded haben könnte. Denn das Downloaden im Zuge des Filesharings kann ja nicht über mein Laptop erfolgt sein, sondern höchstens über einen Dritten von dessen Computer/Laptop aus, der - wie auch immer - sich bei meinem Anschluss eingeklickt hat. Dies scheint mir aber deswegen unmöglich zu sein, weil ich mit meinem Laptop zur besagten Zeit nicht nur nicht auf der besagten Homepage war, sondern dieses überhaupt nicht in Betrieb war.
Wenn die Kanzlei tatsächlich die IP-Nummer genannt bekommen hat, ist alles okay. Dann ist es halt ein Irrtum, für den ich natürlich nicht zahle. Dass eine andere Kanzlei eine andere Firma vertritt, die dieselben Rechte an demselben Musikstück haben will, ist eigenartig, aber ich denke, im Musikgeschäft weiß niemand so genau, wer woran genau beteiligt ist. Sollten die Herrschaften also auf der Zahlung bestehen, werden sie mir erst einmal - unabhängig davon, ob ich meine Unschuld beweisen kann - darlegen müssen, ob ihre Mandanten auch tatsächlich die Rechteinhaber sind. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich die andere Partei auch noch mit Forderungen meldet.
Bei allem Verständnis über die Verärgerung über das Verletzen der Urheberrechte (ich hätte es auch nicht gern, wenn sich jemand auf meine Kosten auf die faule Haut legt und sich an meiner Arbeit bereichert): Für etwas, das ich weder verlangt noch erhalten habe, zahle ich freiwillig genau 0,- Euro.
Warum eigentlich nicht, wenn sie bzw. ihre Mandanten im Recht sind? Plagiate und Urheberrechtsverletzungen sind eigentlich keine "Kavaliersdelikte" mehr. Da würden sie bei mir sogar offene Türen einrennen.
Falls mich natürlich irgendein Virus oder eine Spyware erwischt hat, von der ich nichts weiß, könnte ich eventuell Pech gehabt haben. Deshalb ja auch meine Frage, ob man bei meinem Laptop erkennen kann, wann ich wo war und was ich dort downgeloaded haben könnte. Denn das Downloaden im Zuge des Filesharings kann ja nicht über mein Laptop erfolgt sein, sondern höchstens über einen Dritten von dessen Computer/Laptop aus, der - wie auch immer - sich bei meinem Anschluss eingeklickt hat. Dies scheint mir aber deswegen unmöglich zu sein, weil ich mit meinem Laptop zur besagten Zeit nicht nur nicht auf der besagten Homepage war, sondern dieses überhaupt nicht in Betrieb war.
Wenn die Kanzlei tatsächlich die IP-Nummer genannt bekommen hat, ist alles okay. Dann ist es halt ein Irrtum, für den ich natürlich nicht zahle. Dass eine andere Kanzlei eine andere Firma vertritt, die dieselben Rechte an demselben Musikstück haben will, ist eigenartig, aber ich denke, im Musikgeschäft weiß niemand so genau, wer woran genau beteiligt ist. Sollten die Herrschaften also auf der Zahlung bestehen, werden sie mir erst einmal - unabhängig davon, ob ich meine Unschuld beweisen kann - darlegen müssen, ob ihre Mandanten auch tatsächlich die Rechteinhaber sind. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich die andere Partei auch noch mit Forderungen meldet.
Bei allem Verständnis über die Verärgerung über das Verletzen der Urheberrechte (ich hätte es auch nicht gern, wenn sich jemand auf meine Kosten auf die faule Haut legt und sich an meiner Arbeit bereichert): Für etwas, das ich weder verlangt noch erhalten habe, zahle ich freiwillig genau 0,- Euro.
Auch wenn die Kanzleien in den allerseltensten Fällen doch vor Gericht gehen, wie sie es androhen.
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