Hi! Ich bin neu im Forum und habe auch gleich einige Fragen. Vorab: ich habe bereits versucht, diese Fragen anderweitig zu klären, doch im Internet finde ich nichts gescheites und der LWK Beauftragte ist nicht erreichbar wegen Urlaub. Vielleicht kann mir hier also jemand weiterhelfen, bis der LWK Beauftragte wieder anwesend ist. Es ist nämlich "dringend".
Also: ich bin Pferdewirtin in der Ausbildung, habe ein nettes Abitur und die Zwischenprüfung lief sehr gut. Nach der Abschlussprüfung im nächsten Jahr möchte ich gern den Pferdewirtschaftsmeister machen. In einem Merkblatt der LWK konnte ich herausfinden, dass man als Voraussetzung hierfür eine mindestens zweijährige Berufspraxis (Angestellter oder Selbstständig) mit passender Tätigkeit nachweisen können muss.
Nun frage ich mich folgendes:
- Müssen diese zwei Jahre durchgehend sein?
- Muss es zwei Jahre lang die gleiche Tätigkeit sein?
- Werden berufliche Tätigkeiten im Ausland anerkannt?
- Verfehle ich mit Reiten und Unterrichten während dieser zwei Jahre die Voraussetzungen für den Meister Haltung&Service?
- Gelten auch Tätigkeiten in Teilzeit?
Und, und, und.
Mithilfe dieser Informationen möchte ich meinen weiteren Bildungsweg gestalten. Muss ich tatsächlich Vollzeit zwei Jahre lang in Deutschland einen Stall managen, oder kann ich zum Beispiel auch in Frankreich Pferde reiten und dort alle halbe Jahr den Stall (oder gar das ganze Land) wechseln? Wäre es auch möglich, zu studieren und in Teilzeit zum Beispiel zu Unterrichten?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und erklären, was wie anerkannt werden kann. Natürlich ist meine erste Anlaufstelle nach seinem Urlaub der LWK Beauftragte meines Bundeslands - bis dahin weiß hier ja aber vielleicht jemand schonmal was.
Also: ich bin Pferdewirtin in der Ausbildung, habe ein nettes Abitur und die Zwischenprüfung lief sehr gut. Nach der Abschlussprüfung im nächsten Jahr möchte ich gern den Pferdewirtschaftsmeister machen. In einem Merkblatt der LWK konnte ich herausfinden, dass man als Voraussetzung hierfür eine mindestens zweijährige Berufspraxis (Angestellter oder Selbstständig) mit passender Tätigkeit nachweisen können muss.
Nun frage ich mich folgendes:
- Müssen diese zwei Jahre durchgehend sein?
- Muss es zwei Jahre lang die gleiche Tätigkeit sein?
- Werden berufliche Tätigkeiten im Ausland anerkannt?
- Verfehle ich mit Reiten und Unterrichten während dieser zwei Jahre die Voraussetzungen für den Meister Haltung&Service?
- Gelten auch Tätigkeiten in Teilzeit?
Und, und, und.
Mithilfe dieser Informationen möchte ich meinen weiteren Bildungsweg gestalten. Muss ich tatsächlich Vollzeit zwei Jahre lang in Deutschland einen Stall managen, oder kann ich zum Beispiel auch in Frankreich Pferde reiten und dort alle halbe Jahr den Stall (oder gar das ganze Land) wechseln? Wäre es auch möglich, zu studieren und in Teilzeit zum Beispiel zu Unterrichten?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen und erklären, was wie anerkannt werden kann. Natürlich ist meine erste Anlaufstelle nach seinem Urlaub der LWK Beauftragte meines Bundeslands - bis dahin weiß hier ja aber vielleicht jemand schonmal was.
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