Pferdewirtschaftsmeister werden - Voraussetzungen

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  • Saoirse
    • 25.08.2016
    • 11

    Pferdewirtschaftsmeister werden - Voraussetzungen

    Hi! Ich bin neu im Forum und habe auch gleich einige Fragen. Vorab: ich habe bereits versucht, diese Fragen anderweitig zu klären, doch im Internet finde ich nichts gescheites und der LWK Beauftragte ist nicht erreichbar wegen Urlaub. Vielleicht kann mir hier also jemand weiterhelfen, bis der LWK Beauftragte wieder anwesend ist. Es ist nämlich "dringend".
    Also: ich bin Pferdewirtin in der Ausbildung, habe ein nettes Abitur und die Zwischenprüfung lief sehr gut. Nach der Abschlussprüfung im nächsten Jahr möchte ich gern den Pferdewirtschaftsmeister machen. In einem Merkblatt der LWK konnte ich herausfinden, dass man als Voraussetzung hierfür eine mindestens zweijährige Berufspraxis (Angestellter oder Selbstständig) mit passender Tätigkeit nachweisen können muss.
    Nun frage ich mich folgendes:
    - Müssen diese zwei Jahre durchgehend sein?
    - Muss es zwei Jahre lang die gleiche Tätigkeit sein?
    - Werden berufliche Tätigkeiten im Ausland anerkannt?
    - Verfehle ich mit Reiten und Unterrichten während dieser zwei Jahre die Voraussetzungen für den Meister Haltung&Service?
    - Gelten auch Tätigkeiten in Teilzeit?

    Und, und, und.

    Mithilfe dieser Informationen möchte ich meinen weiteren Bildungsweg gestalten. Muss ich tatsächlich Vollzeit zwei Jahre lang in Deutschland einen Stall managen, oder kann ich zum Beispiel auch in Frankreich Pferde reiten und dort alle halbe Jahr den Stall (oder gar das ganze Land) wechseln? Wäre es auch möglich, zu studieren und in Teilzeit zum Beispiel zu Unterrichten?

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen und erklären, was wie anerkannt werden kann. Natürlich ist meine erste Anlaufstelle nach seinem Urlaub der LWK Beauftragte meines Bundeslands - bis dahin weiß hier ja aber vielleicht jemand schonmal was.
  • van.web
    • 04.12.2013
    • 665

    #2
    Ganz grundsätzlich: für solche Dinge gelten -sofern nichts anderweitiges benannt wird- immer NUR Vollzeitstellen resp. Haupterwerb. Dieser muss in der Regel auch durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden und durch steuerliche Unterlagen nachvollziehbar sein.

    Teilzeitstellen, Trainertätigkeiten neben dem Studium (oder einer anderen Hauptbeschäftigung) und ähnliches wird nicht anerkannt.

    Ebenfalls sehr schwierig wird es mit dem Anerkennen ausländischer Tätigkeiten. Wurde meines Wissens bisher nie anerkannt, da man eben, um einen gewissen Standard zu halten, nur Vollzeitbeschäftigung in anerkannten Betrieben dazu zählt. Sonst könnte sich ja jeder von irgend einem Ponyhof in weiss der Himmel wo-Ausland ein paar Jahre Tätigkeit bescheinigen lassen....
    Ausnahmen wären hier natürlich Tätigkeiten in international anerkannten und erfolgreichen Ställen.

    Durchgängig muss die nachgewiesene Berufspraxis nicht sein, total am gewünschten Schwerpunkt vorbei sollte sie hingegen nicht sein. Wenn du beispielsweise PWM Zucht machen willst und bisher nur im Verkaufsstall gearbeitet hast ohne jegliche Zucht wird das auch nicht anerkannt. In solch einem Fall wird man dir nahelegen PWM Haltung&Service zu machen. Für die anderen Fachrichtungen entsprechend.

    Kommentar

    • Tante
      • 31.07.2010
      • 1137

      #3
      http://www.berufsreiterverband.de/ - Berufsreiter - Meisterprüfung

      und da die VO-PWM-Prüfung

      Kommentar

      • Saoirse
        • 25.08.2016
        • 11

        #4
        Vielen Dank an euch beide!

        Auch in dem von Tante netterweise verlinktem Merkblatt ist es unter Abschnitt 1, Punkt 3, ja fast Interpretationssache.. Die Berufspraxis muss in einem "Unternehmen der Pferdewirtschaft" stattfinden - das schließt das Ausland ja zumindest noch nicht aus. Vielleicht gibt es da ja tatsächlich eine Möglichkeit, sowas anerkennen zu lassen.

        Kommentar

        • dumbledore
          • 11.04.2006
          • 1168

          #5
          Früher musste man für die Prüfung in klassischer Reitausbildung doch eine M-Dressur und ein M-Springen reiten. Das kann ich in der Prüfungsordnung aber nicht finden. Ist das weggefallen oder habe ich das übersehen?

          Kommentar

          • Gundi
            • 05.01.2012
            • 115

            #6
            Ein Anruf bei der FN sollte Klarheit bringen.

            Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

            Kommentar

            • dumbledore
              • 11.04.2006
              • 1168

              #7
              Naja, eigentlich sollte eine Prüfungsordnung Klarheit bringen.

              Kommentar

              • Saoirse
                • 25.08.2016
                • 11

                #8
                @ Gundi
                Die FN wird mir nicht unbedingt weiterhelfen können. Sondern die Landwirtschaftskammer. Und wie gesagt, mein benötigter Ansprechpartner ist im Urlaub.
                (Bei der FN habe ich probehalber trotzdem vor meinem Post angerufen - die sagten mir das gleiche)

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