aaaalso, ich habe da mal 'ne Frage.
Wenn ein Jäger Wild erlegt hat und die nicht brauchbaren Anteile verbuddelt, wo genau darf er das?
Die Frage betrifft mich indirekt, weil der Jäger direkt an meiner Koppel eine Kanzel hat, seit Jahren direkt davor gezielt Wild anfüttert (etwa im Abstand von 10m)und die Reste, aktuell ein Wildschweinkopf, Decke und Kadaverreste direkt auf dem Acker eingebuddelt hat.
Im Wald wär's ja wohl auch zu beschwerlich wegen der Wurzeln.
Jetzt stand er am Gartenzaun und wetterte wie verrückt, das würde er schon Jahre so machen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist. Das Loch mit den Resten war nur etwa 40cm tief und wohl deshalb haben andere Raubtiere diese Kadaverreste ausgebuddelt.
Dazu kann ich mir nicht vorstellen, dass das auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erlaubt ist. Immerhin gehört D auch zu den Gefährdungsgebieten der ASP (Afrikanischen Schweinepest)
Ist mein "Aufstand" nur Weibergezicke, oder sollte man (Frau) hier doch mal etwas ändern können?!
Wenn ein Jäger Wild erlegt hat und die nicht brauchbaren Anteile verbuddelt, wo genau darf er das?
Die Frage betrifft mich indirekt, weil der Jäger direkt an meiner Koppel eine Kanzel hat, seit Jahren direkt davor gezielt Wild anfüttert (etwa im Abstand von 10m)und die Reste, aktuell ein Wildschweinkopf, Decke und Kadaverreste direkt auf dem Acker eingebuddelt hat.
Im Wald wär's ja wohl auch zu beschwerlich wegen der Wurzeln.
Jetzt stand er am Gartenzaun und wetterte wie verrückt, das würde er schon Jahre so machen.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist. Das Loch mit den Resten war nur etwa 40cm tief und wohl deshalb haben andere Raubtiere diese Kadaverreste ausgebuddelt.
Dazu kann ich mir nicht vorstellen, dass das auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erlaubt ist. Immerhin gehört D auch zu den Gefährdungsgebieten der ASP (Afrikanischen Schweinepest)
Ist mein "Aufstand" nur Weibergezicke, oder sollte man (Frau) hier doch mal etwas ändern können?!
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