Zielvereinbarungsgespräch

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  • seacookie
    • 04.10.2004
    • 1086

    Zielvereinbarungsgespräch

    Zum ersten mal in meinem Berufsleben habe ich nächste Woche ein Zielvereinbarungsgespräch. Ich arbeite zusammen mit einer Halbtagskraft und einer 450 Euro-Kraft in einer Klinik. Nun hat diese Halbtagskraft gekündigt. Es ist nicht absehbar, ob wieder jemand eingestellt wird, ich denke eher nicht.

    Nun zu meiner Frage: eine Zielvereinbarung, die v. Vorgesetzten u. Arbeitnehmer unterschrieben wird, ist ein direkter Anhang zum Arbeitsvertrag und somit bindend. Da ich aber die "Ziele" ohne eine neue Kollegin nicht erreichen kann, sehe ich mich ausserstande, irgendetwas zu unterschreiben, wenn nicht klar ist, ob noch jemand eingestellt wird. Sehr gerne werden Zielvereinbarungen nach dem abgelaufenen Zeitraum dazu benutzt, sich von Mitarbeitern zu trennen, die die Ziele nicht erreicht haben.

    Wer hat Erfahrungen in diesem Bereich?
  • Browny
    • 13.11.2009
    • 2640

    #2
    Prinzipiell sollen solche Ziele ja SMART formuliert sein
    S-pezifisch
    M-essbar
    A-kzeptiert
    R-ealistisch
    T-erminiert

    und beim R würde ich versuchen anzusetzen... d.h. ich würde versuchen, das Ziel/die Ziele anhand der aktuellen Gegebenheiten zu formulieren. Bzw. mit dem Zusatz: sofern bis zum Zeitraum XY eine weitere Person eingestellt wird. Denn wie du schreibst: auch der/die Vorgesetzte unterschreibt das.

    Kommentar

    • Furioso-Fan
      • 12.08.2004
      • 10945

      #3
      Was sagt Eure Gewerkschaft und der Betriebsrat dazu?

      Kommentar

      • silas
        • 13.01.2011
        • 4024

        #4
        Wenn das Ziel nicht o.g. SMART-Verfahren gemäss formuliert ist, entweder gar nicht unterschreiben, oder handschriftlich mit klar formulierten Vorbehalt unterzeichnen.

        Auf jeden Fall vorher mit dem Betriebsrat absprechen.

        Besonders beliebt ist auch diese Variante:
        Zielvereinbarung ist unterzeichnet und zur Personalakte genommen, wird jedoch aufgrund aktueller Umstände nur in unwesentlichen Teilen umgesetzt. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums wird dann die Nichterfüllung seitens des AG festgestellt, mit entsprechender Konsequenz für den AG.

        Also bitte wàhrend der Laufzeit immer wieder auf die Aufgabenstellung pochen, sich nicht wegen aktueller Veränderungen anderen Bereichen zuordnen lassen. Notfalls mit Betriebsrat auch schriftlich tätig werden.

        So erzieht man AN zu folgendem Satz:
        Das ist nicht mein Aufgabenbereich, dafür bin ich nicht zuständig....

        Eigentlich ein Unding, diese Sätze hemmen jedwede Kreativität.
        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

        Kommentar

        • seacookie
          • 04.10.2004
          • 1086

          #5
          Wir haben keine Gewerkschaft und auch keinen Betreibsrat, da kleine private Klinik - leider, wir haben noch nicht einmal eine Mitarbeitervertretung.

          Kommentar

          • Gluecksgraf
            • 12.05.2010
            • 2069

            #6
            Die Zielvereinbarung würde von mir dann neu besprochen werden! Richtig! @Browny die SMART Formel würde neu angewendet werden, weil die Meßbarkeit sich verändert hat!

            Dir kann deswegen nicht gekündigt werden... würde ja keinen Sinn machen.

            Kommentar

            • silas
              • 13.01.2011
              • 4024

              #7
              Du kannst auch die Erreichbarkeit des definierten Zieles zeitlich und prozentual staffeln, also 40 Prozent in 6 Monaten, 60 Prozent in 9 Monaten und 80 Prozent in einem Jahr...

              Wichtig vorher: eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung zugrunde legen und prüfen, wie real diese ist (falls noch nicht vorhanden)

              Viele Betriebe führen nur einmal jährlich diese Gespräche, deshalb wird es oft unmöglich sein, bei sog. Unvorhersehbaren Veränderungen, ein neues Gespräch zu führen, dann halt Memos an den Vorgesetzten schreiben.

              Habt Ihr ein Leitbild? Würde ich mir vor dem Gespräch nochmal durchlesen und die Zielvereinbarung daran messen wollen....gerade bei sozialen oder gar konfessionellen Arbeitgebern ist das sehr interessant!
              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

              Kommentar

              • peabody
                • 05.01.2011
                • 1480

                #8
                Ich würde keine Zielvereinbarung unterschreiben!

                Kommentar

                • seacookie
                  • 04.10.2004
                  • 1086

                  #9
                  Was kann mir passieren, wenn ich sie nicht unterschreibe, das ist ja meine größte Sorge.

                  Kommentar

                  • silas
                    • 13.01.2011
                    • 4024

                    #10
                    Rein rechtlich kann Dir gar nichts passieren, dann hat Dir die Vereinbarung eben nicht zugesagt. Du hast ja bereits einen (schriftlichen?) Arbeitsvertrag, der davon unberührt bleibt.

                    Ist Dein AG einigermassen intelligent, wird er versuchen, in einem weiteren Gespräch mit Dir überein zu kommen. Plumpe Charaktere werden dann subtil gemein.

                    Also, auch in dem Fall gilt: freundlich bleiben und den Job weiterhin gut erledigen.

                    Bereite Dich gut vor, Arbeitsplatzbeschreibung Ist-Zustand, wo sind Deine Stärken, wo sind Deine Schwächen, wo siehst Du Schwierigkeiten, welcher Art sind diese?

                    Versuche immer authentisch zu bleiben, lass Dich nicht auf Rechtfertigungen Deinerseits ein, versuche konstruktiv zu bleiben. Aus einem Deiner Posts, meine ich eine gewisse Sorge um Deinen Arbeitsplatz herauszulesen - deshalb stell Dein Licht nicht unter den Scheffel. Ist die Anforderung sichtlich zu hoch, äussere Deine Bedenken und bitte notfalls um Bedenkzeit.. Ein, zwei Tage sollten immer drin sein - Zeit, die man zur Information nutzen kann.

                    Mach Dir bitte klar, der AN hat auch Rechte.
                    Zuletzt geändert von silas; 31.03.2013, 22:18.
                    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                    Kommentar

                    • Browny
                      • 13.11.2009
                      • 2640

                      #11
                      wie ist denn dein Verhältnis zum/zur Vorgesetzten? kann man mit der Person reden?

                      bei uns wird das schon ernst genommen mit der Ziel VEREINBARUNG... ich vereinbare das tatsächlich zusammen mit meinen MA... in einem gemeinsamen Gespräch, bei dem beide Seiten ihre Erwartungen äußern... und wenn ich meine Ziele für meine ABteilung mit meiner Chefin bespreche diskutieren wir auch immer, wie realistisch das tatsächlich ist... und manchmal bremst sie mich auch aus

                      wie silas schreibt: ganz offen und freundlich rein gehen. das nicht unterschreiben wäre für mich das letzte Mittel. Erst würde ich versuchen, wirklich realistische Ziele gemeinsam zu vereinbaren.

                      Kommentar

                      • Fio
                        • 11.03.2013
                        • 1216

                        #12
                        Also grundsätzlich sind Zielvereinbarungen nicht dazu dar jemanden nach der Nicht-Erreichung des Ziels zu kündigen, sondern Zielvereinbarungen sind an Zusazuleistungen gekoppelt. Kündigung nach nicht erreichen Zielen habe ich noch nie gehört und das würde ja auch gar keinen Sinn machen. Es ist eher ein "Zusatz-Bonbon", wenn Du noch ein bischen mehr machst als Du eigentlich müsstest.

                        Bei uns gibt es kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sondern wir bekommen einmal jährlich eine Zusatzzahlung in Abhängigkeit von den vereinbarten Zielen.

                        Diese Ziele werde in einem Mitarbeitergespräch festgelegt und meistens läuft das ein Jahr. Das wichtige an diesen Zielen ist, dass man das Erreichen dieser Ziele selbst beeinflussen kann.
                        Das heißt im Gegenschluss, dass dein Arbeitgeber Dir keine Ziele vorgeben kann, die Du ohne die Anwesendheit Deiner Kollegin nicht erreichen kannst.
                        Man kann einem Vertriebler auch nicht nicht das Ziel geben: "Verkaufe 2.000 Einheiten von xy zum Preis von 6,40Euro". Wenn nämlich das Konkurrenzunternehmen ein gleichwertiges Produkt für 3,50 Euro anbieten, kann das Verkaufsgeschick des Vertrieblers noch so groß sein, er wird sein Ziel nicht erreichen.

                        Daher musst Du Dir was das angeht keine Sorgen machen, die Ziele müssen so sein, dass DU und nur DU, die Person bist, die das Ziel erreichen kann.

                        Ich persönlich habe meine Ziele zusammen mit meiner Vorgesetzten erarbeitet und meine Vorschläge wurden da sehr ernst genommen.

                        Mach Dir eine Liste, was Du Dir als Ziele vorstellen kannst.

                        Zum Beispiel:

                        1. Ich informiere mich umfassend über neue Methoden in der Behandlung einer bestimmten Krankheit, die für meinen Alltag auf der Arbeit relevant ist und erarbeite einen neuen Umgangsplan anhand dieser Infos, den ich den Kollegen zur Verfügung stelle. Oder Du hältst vor den Kollegen einen kleinen Vortrag.

                        2. Ich strukturiere und organisiere die wöchentlichen Teamgespräche (oder führe sie ein) mit dem Ziel, dass alle Kollegen auf dem neusten Stand sind. Tagesordnung einführen und Effiziens der Gespräche erhöhen... oder so

                        3. Ich mache folgende Fortbildung...

                        Ich kenn mich im medizienischen Bereich nicht so gut aus, daher war das jetzt ein bischen unrein formuliert, aber im Großen und Ganzen sollen Zielvereinbarungen so aussehen.

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