Leinenzwang

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  • #41
    Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
    Fasanen kann man aber auch zu Fuß ohne Hund aufscheuchen .
    Und , warum hast Du die Leute nicht angesprochen ?
    1000 m lange Felder in Bayern , eher die Ausnahme als die Regel .

    2010 Durchschnitt der Betriebe - 32 ha
    95 % Familienbetriebe
    Etwa die Hälfte im Nebenerwerb ( 18 ha )
    Vollerwerb ( 42 ha )
    63 % der Betriebe ohne/ ungewisse Hofnachfolge

    Was macht denn nun eigentlich Dein Selbstversorger - Projekt ?

    1000 x 1000 m =
    1 Mio m² = 100 ha

    Das kann ich Dir ganz einfach beantworten, weil Annemarie nur hinter Ihrer Tastatur die bissige Dame gibt, die im wahren Leben nicht mal piep sagt. Aber es ist ja immer das selbe ....

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    • silas
      • 13.01.2011
      • 4018

      #42
      Zitat von dissens Beitrag anzeigen
      Es soll durchaus auch "private" Hunde geben, die nicht nur hören können, sondern auch gehorchen...
      Die sind trotzdem an der Leine zu fuehren! Es sei denn, Du bist als zuverlaessiger Hundefuehrer den Jaegern und Ordnungskraeften bekannt.(Funktioniert aber nicht, wenn bei uns das Ordnungsamt mal wieder patroulliert, da hilftnur die Schleppleine und immer gut rundum schauen, damit man die Leine eben wieder aufnehmen kann.)
      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

      Kommentar

      • dissens
        • 01.11.2010
        • 4060

        #43
        Silas, ich lebe in RLP. Und da findet zwar auch eine Brut- und Setzzeit statt, aber es gibt bei uns KEINE Leinenpflicht in dieser Zeit.
        Zudem führe ich meine Jagdhunde zwar nichtjagdlich, aber trotzdem so, dass sie nicht jagen und nicht in Wiesen und Feldern rumtrampeln. Und, ja, das wissen auch der Jagdpächter und der Jagdaufseher.

        Also pamp' bitte nicht 'rum.

        Kommentar

        • silas
          • 13.01.2011
          • 4018

          #44
          Das war gar nicht pampig gemeint. Trotz Leinenzwang koennen auch Hunde von zuverlaessigen HuFuehrern ohne Leine laufen, hier in Nds. Gibt es diesen Ermessensspielraum, der allerdings in meiner Gemeinde neuerdings durch Kontrollen des Ordñungsamtes und der Polizei gerade zunichte gemacht wird.Zumindest die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind angewiesen Geldbussen zu verhaengen, die Polizei verwarnt nur muendlich. Kaum zu glauben, wo man unsere Aemtler jetzt, vor allen Dingen wann, trifft.

          Zurzeit nutzt auch kein Gutsagen des Jagdbeauftragten, sind mir hier mehrere Faelle bekannt.
          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

          Kommentar

          • Ramzes
            • 15.03.2006
            • 14581

            #45
            Och Leute ist doch alles gar nicht so schlimm ,
            da doch die Gletscher der Westantarktis
            wegen " natürlichem "Vulkanismus und Erdwärme
            abschmelzen und nicht wegen anthropogener
            " hitziger Leinenzwang - Gefechte "
            News, stories, and opinions on science, technology, health, education, business, policy, campus life, and more from The University of Texas at Austin.

            Kommentar


            • #46
              Zitat von katwitt Beitrag anzeigen
              Das kann ich Dir ganz einfach beantworten, weil Annemarie nur hinter Ihrer Tastatur die bissige Dame gibt, die im wahren Leben nicht mal piep sagt. Aber es ist ja immer das selbe ....
              Ach, katwitt, leider kannst du es ja nicht lesen.
              Wenn ich damals im Kindergarten schon eine Tastatur hätte bedienen können, ich hätte es getan.

              Kommentar

              • Lafite
                • 28.12.2007
                • 2740

                #47
                Zitat von dissens Beitrag anzeigen
                Es soll durchaus auch "private" Hunde geben, die nicht nur hören können, sondern auch gehorchen...
                Jawohl, meine Border pfeiffe ich vor jedem Reh oder Hasen weg.

                Kommentar

                • TahitiN
                  • 21.03.2011
                  • 2396

                  #48
                  Hier bei uns im raum Oldenburg wird die Leinenpflicht ernst genommen und Schlaumeier die es besser wissen, gibt es überall. Bei uns wird auch kontrolliert. Meine PRIVATEN Hunde sind gut erzogen und folgen, trotztdem halte ich mich an die Regel, auch wenn manche Förster auch ihre Hunde einfach freilaufen lassen, obwohl Schilder da sind.
                  Avatar: SPS Exclusive Lady v. Earl - The Marshall's Lady XX v. Kafu XX


                  Kommentar

                  • Maren
                    • 08.08.2009
                    • 819

                    #49
                    Grundsätzlich finde ich es gut und wichtig, Leinenpflicht ernst zu nehmen. Da kommt bei mir der gute Bürger durch "Gesetze gehören befolgt".
                    Meiner Meinung nach werden Verbote aber zu inflationär gebraucht. Da fällt es (mir) schwer, alles zu befolgen und zu akzeptieren.
                    Ein bischen mehr laissez-faire würde uns gut tun.
                    Ein Hund ohne Leine ist nicht gleich eine wildernde Bestie. Extreme gibt es immer. Aufgrund von Extremen alle Hunde/ Menschen/ was weiß ich zu reglementieren finde ich nervig.

                    Lg Maren

                    Kommentar

                    • dissens
                      • 01.11.2010
                      • 4060

                      #50
                      Zitat von TahitiN Beitrag anzeigen
                      Hier bei uns im raum Oldenburg wird die Leinenpflicht ernst genommen und Schlaumeier die es besser wissen, gibt es überall. Bei uns wird auch kontrolliert. Meine PRIVATEN Hunde sind gut erzogen und folgen, trotztdem halte ich mich an die Regel, auch wenn manche Förster auch ihre Hunde einfach freilaufen lassen, obwohl Schilder da sind.
                      Seufz ...

                      Oldenburg - Niedersachsen - oder?

                      Guck mal in Euren Gesetzestext: http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm

                      § 33
                      Pflichten zum Schutz vor Schäden
                      (1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
                      1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
                        1. nicht streunen oder wildern und
                        2. in der Zeit vom 1.April bis zum 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit), an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind

                      Es mag sein, dass es DICH stört, wenn die Jäger (die Förster findest du eher am Schreibtisch, seltener draußen) ihre Hunde freilaufen lassen. Den Gesetzgeber stört es NICHT.

                      Kommentar

                      • Neuzüchter
                        • 09.04.2003
                        • 2149

                        #51
                        Unser Hund ist Jagdhund und jagdlich geführt. Sie geht vom ersten April bis zum 15. Juli an einer zehn Meter Leine, seit zehn Jahren. Sie freut sich immer auf ihren Spaziergang läßt sich brav anleinen und kommt auch Ende Juli brav auf Pfiff zurück.

                        Das Problem sind weder die Hunde noch die Wildtiere. Es sind die Menschen die sich beleidigt fühlen wenn sie sich an Regeln halten sollen; die nicht begreifen wollen das ein Hund auch dann noch ein Hund ist wenn der Mensch lieber vermenschlicht, der Junghase stirbt auch dann noch am Schock wenn der liebe Boxer ihn auch süß fand und nur spielen wollte.

                        Gerade weil es so große und gespritzte Flurstücke gibt - weil alle auch bei Lebensmitteln so gerne Schnäppchen machen (z.T. Sicher auch machen müssen) - sollte man den Bodenbrütern in den Knicks ihre Ruhe lassen.
                        Auch Freizeitpferde sin Profis!

                        Kommentar

                        • TahitiN
                          • 21.03.2011
                          • 2396

                          #53
                          Ich habe nicht behauptet, daß es mich stört, so lege mir bitte nicht Worte in den Mund. Es ist nunmal eine tatsache( natürlich die von der Polizei etc.arbeitende Hunde)
                          Fakt ist, ICH halte mich daran und meine Hunde gehen auch an einer langen Schleppleine.
                          Avatar: SPS Exclusive Lady v. Earl - The Marshall's Lady XX v. Kafu XX


                          Kommentar

                          • Lafite
                            • 28.12.2007
                            • 2740

                            #54
                            Ramzes welches Gesetzt betrifft das ? Kannst Du mir das noch genau sagen ?

                            Zitat von Ramzes
                            Vielleicht ist er ( Jagdpächter ) der Annahme , daß Dein ( wohlerzogener ) Hund , Jagdhundrasse , ein § 4 Hund ist .
                            § 4 - Ausnahmen
                            " Die Anleinpflicht gilt nicht für Diensthunde von Behörden ,
                            Behindertenbegleithunde , Blindenführhunde und Hunde der
                            Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie
                            Jagd - und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckentsprechenden
                            Einsatzes oder ihrer Ausbildung . "




                            Kommentar

                            • Tanja22
                              • 19.08.2004
                              • 2346

                              #55
                              Dürfte stehen im Feld- und Forstordnungsgesetz ( FFOG ).

                              Kommentar

                              • dissens
                                • 01.11.2010
                                • 4060

                                #56
                                Lafite, Google sagt, dass Ramzes' Zitat aus einer der kommunalen sog. Gefahrenabwehrverordnungen stammt. Ähnliche Wortlaute findest Du aber auch im jeweligen Landeswald- bzw. -forstgesetz Deines Bundeslandes.

                                Wie genau das in welchem Wortlaut geregelt ist, das unterscheidet sich nämlich von Bundesland zu Bundesland. Dienst und Gebrauchshunde müssen aber, das ist nur logisch, ihren Job machen können / dürfen.
                                Zuletzt geändert von dissens; 18.11.2014, 16:34.

                                Kommentar

                                • Tanja22
                                  • 19.08.2004
                                  • 2346

                                  #57
                                  Hast Du natürlich viel besser ausgedrückt, Dissens

                                  Genauso ist es.
                                  Und genau die Ausführung macht den Unterschied, bei uns in Niedersachsen steht nähmlich für die Ausnahmen:
                                  "...zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden..."

                                  Laut unseres Jägers heißt das, dass die Hunde sich sinngemäß "im Einsatz" befinden müssen, wenn sie ohne Leine in diesem Zeitraum laufen.
                                  Das normale "Gassi-gehen" fällt eben nicht darunter.

                                  Kommentar

                                  • aurusfarm
                                    • 25.07.2009
                                    • 2806

                                    #58
                                    Zitat von Tanja22 Beitrag anzeigen
                                    Hast Du natürlich viel besser ausgedrückt, Dissens

                                    Genauso ist es.
                                    Und genau die Ausführung macht den Unterschied, bei uns in Niedersachsen steht nähmlich für die Ausnahmen:
                                    "...zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden..."

                                    Laut unseres Jägers heißt das, dass die Hunde sich sinngemäß "im Einsatz" befinden müssen, wenn sie ohne Leine in diesem Zeitraum laufen.
                                    Das normale "Gassi-gehen" fällt eben nicht darunter.
                                    Da hat er auch recht. Der Wortlaut in Niedersachsen erlaubt meines achtens auch nicht die jagdliche Ausbildung, was man sonst noch versuchen könnte als Grund zu geben warum der Hund nicht an der Leine ist.

                                    Hütehunde dagegen dürfen immer freilaufen wenn die Herde dabei/in der nähe ist, meine ich.

                                    Kommentar

                                    • Tanja22
                                      • 19.08.2004
                                      • 2346

                                      #59
                                      Stimmt, sind dann ja auch "im Dienst", wenn sie die Herde hüten, dürfte auch für Kangals u.ä. gelten.

                                      Kommentar

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