Zitat von Annemarie
Beitrag anzeigen
Für Bayern: Die Rechtlichen Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur können im Internet nachgelesen werden, auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/na...hund_recht.htm
Da steht z. B. drin, daß für landwirtschaftliche Flächen in der Bewirtschaftungszeit ein BETRETUNGSVERBOT besteht. Und dieses gilt auch für Hunde.
Auch wenn jeder die freie Natur genießen darf - Felder und Äcker sind deshalb noch kein Allgemeingut, sie haben Eigentümer...!
Viele Grüße, max-und-moritz
Kommentar