Ich habe Ende letzten Jahres meine beiden Pferde (nur Reitpferde, keine Zucht) bei der TSK angemeldet. Kostet für beide 10,- Euro und ich bekam sozusagen eine "Betriebsnummer". Bei mir lief das aber auch parallel mit dem Veterinäramt, dort bin ich jetzt auch automatisch registriert. Das hat aber (bisher) nichts gekostet.
Registrierung Pferdehalter
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Das hat lt. Auskunft des Vet-Amtes nichts mit der Registrierung bei der Tierseuchenkasse zu tun.
Bei uns ging es konkret darum, daß wir mit einem Pferd zum Turnier in's Ausland wollen und deshalb ein Gesundheitszeugnis brauchen.
Das Pferd steht in einem Vereinsstall und das Ganze hat mit Zucht und chippen rein garnichts zu tun.
Angeblich gibt es diese Regelung schon seit 2000.
Aber vor 2 Jahren hatte ich meine Youngster noch in Österreich auf der Alm.
Da kam der Amts TA, hat ein Formular ausgefüllt, 52 Euronen eingesteckt und gut wars.Zuletzt geändert von Gast; 07.04.2010, 14:25.
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als wir vor 2 Jahren ein Fohlen zogen, wurden wir auch aufgefordert eine Betriebsnummer uns zu organisieren.
Wir haben das Formular für diese sogenannte Balis-Nr. beim Amt für Landwirtschaft und Forsten erhalten, ausgefüllt, zurückgesandt und ohne Kosten eine Betriebsnummer erhalten.
Diese leiteten wir an den Pferdezuchtverband weiter. Hat irgendwas mit Fördergeldern zu tun.
PS: Wir sind auch kein eigener Betrieb sondern haben unsere Pferde eingestellt.
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@ Waluga
Nein, der Stallbesitzer wird nicht als Züchter registriert. Es geht nur darum, WO das Fohlen geboren wurde. Ich frage mich allerdings, was dies bringen soll, denn die wenigsten Züchter behalten das Pferd für sich bzw. bei sich im Stall. Nach dem Absetzen wird man ja wohl kaum die Nummer ändern.
Den einzigen Vorteil beim Chippen sehe ich darin, wenn ein Pferd geklaut wird, dass man es daran erkennen kann. Doch da kann man nur hoffen, dass die Diebe kein Skalpell zur Hand nehmen....
Was bin ich froh über die TSK-Nr. meines Onkels (ein Haus weiter) laufen zu können
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Zitat von Roddick Beitrag anzeigenNein, der Stallbesitzer wird nicht als Züchter registriert. Es geht nur darum, WO das Fohlen geboren wurde. Ich frage mich allerdings, was dies bringen soll, denn die wenigsten Züchter behalten das Pferd für sich bzw. bei sich im Stall. Nach dem Absetzen wird man ja wohl kaum die Nummer ändern.
Hier die entsprechende EU-VO:
VO (EG) 504/2008
Und hier die deutsche aktuelle Viehverkehrsverordnung:
VVVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010
Die Vorteile dieses Systems liegen für den einzelnen Pferdehalter nicht auf der Hand, sondern es bedeutet für die meisten zusätzlichen Arbeitsaufwand, Behördenmeldung o.ä.
VT: In Zukunft können über dieses System - wie bei den Rinder- u. Schweinehaltern bereits schon seit Jahren möglich - z.B. Abfohlmeldungen und Verbringungsmeldungen online ablaufen. Dazu braucht man u.a. die Registriernummer des Betriebes. Ein weiterer Vorteil wird sein, dass bei Ausbruch einer Seuche (z.B. aktuell die Infekt. Anämie) alle Tiere die aus dem Betrieb stammen auch zu dem Betrieb zurückverfolgen kann - und das per Mausklick.
Natürlich vorausgesetzt alle machen mit und die technische Umsetzung funktioniert. Auf dem Papier sieht es immer gut, aber mal sehen wo es bei der Umsetzung hapert..
In den USA sollte auch so ein System umgesetzt werden, allerdings wehren sich die dortigen Tierhalter dagegen. Die Hauptgegenargumente dort sind (diesselben wie auch hier & diese sehe ich teiweise auch als Nachteile):
„weitere Einschränkung und Regulierung der Produktion“, „Einschränkung der persönlichen Freiheit", "Halter von Tieren, die nicht für die Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind müssen ihre Tiere ebenfalls registrieren und haben dadurch einen „hohen Arbeitsaufwand“, Kleine Farmer und Hobbyhalter, deren Tiere für die Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind, müssen „sich mit Formularen und Anträgen auseinander setzen“ und werden „genauso mit den fälligen Gebühren belastet wie Großunternehmer“ „Vorteile durch das NAIS haben nur die Großfarmer und Industrie“, „Tierbewegungen werden mittels GPS verfolgt“...Zuletzt geändert von Nika81; 08.04.2010, 09:42.
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hier noch einmal Info http://www.zsaa.org/zsaa/text/akuell...zeichnung.html
Hannoveraner http://www.hannoveraner.com/1902.html
Oldenburg http://www.oldenburger-pferde.com/pferde/index_3094.php mit div. Länder-Formularen pdf
Beachten : siehe Passus Tierarzt - Betriebsnummer !
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Mein Onkel hat mir vor zwei Wochen ein Schreiben von der VIT... gezeigt. Da er bei der TSK Pferdehaltung gemeldet hat (keine Pferdezucht, etc.) wurde er nun darauf hingewiesen, dass er dazu verpflichtet sei sich die Equidenpässe der Einsteller vorlegen zu lassen. Außerdem müssen diese Pässe jederzeit zugänglich gehalten werden. Da stand auch irgendwas wie viel Zeit zu dazu hast, also 3 Stunden oder so.
Das war ein etwa 6 Seiten langer Brief und der war schon sehr schwer zu verstehen...
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Quelle: Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V.
Mit der Überarbeitung der neuen Viehverkehrsverordnung vom 12.02.2010 wurde nun für Deutschland die Entscheidung getroffen, dass alle nach dem 01.07.2009 geborenen Fohlen mit einem elektronischen Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden müssen.
Zusätzlich hierzu ist es notwendig, dass der Halter von Fohlen beim
Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld
Tel.: 06631/784-50
Fax: 06631/784-78, E-Mail: kontakt@hvl-alsfeld.de
eine Registriernummer erhält.
Ohne diese Nummer können vom Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. keine Transponder (Chips) ausgegeben werden. Um in der Abfohlsaison einen unproblematischen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir alle Züchter/Halter von Pferden, sich diese Registriernummer zu besorgen und uns mitzuteilen.
Ich hab das schon letztes Jahr beantragt, nachdem ich ich vom Vet.Amt. einen Brief bekommen habe wo ich meinen Bestand angeben sollte, zudem sollte ich dort auch meine TSK-Nr. und meine Registrierungsnr. vom HVL angeben!
Vom HVL hatte ich ein paar Wochen vor dem Brief vom Vet -Amt Post bekommen ich solle mich dort registrieren, wusste aber zu dem Zeitpunkt damit garnichts anzufangen!
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Also, der Hannoveraner Verband hat in seiner letzten Ausgabe "Der Hannoveraner" auf S. 33 geschrieben:
"Bei Züchtern, die ihre Pferde in Pension stehen haben, muss dem Verban die Nr. des Pensionsbetriebes mitgeteilt werden".
So und dann denken wir mal weiter - das Finanzamt holt sich irgendwann die Daten und jede Stute fliegt auf, deren Pension nicht offiziell in den Büchern auftaucht...
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Einfach ignoieren (Züchter ausgenommen- Fohlenregistrierung lt. Verbandstatuten) und sich doof stellen.
Wo kein Kläger - kein Richter!
Man muss nicht im typisch deutschen vorauseilenden Gehorsam auf alles reagieren.
wäre es nämlich....
tierärzte oder verbandsbeauftragte dürfen nicht chippen ohne die halternummer,
die verbände dürfen keinen paß vergeben, wenn die chipnummer +halternummer nicht vorliegt.
ist die halternummer nicht mit der züchterperson identisch, gibts keinen paß....ganz einfach.
die vorschrift gilt für alle halter, egal ob gewerblich oder hobby...
wer also als züchter im paß seines fohlens eingetragen sein will, kommt um eine eigene nummer
nicht herum.....
ordnungswidrigkeiten werden bekanntlich mit bußgeld geahndet.....dumm stellen hilft da nicht...Zuletzt geändert von PSBMV; 14.05.2010, 08:22.
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Zitat von PSBMV Beitrag anzeigendas kann doch wohl nicht ernst gemeint sein.......ein aufruf zur ordnungswidrigkeit, eine solche wäre es nämlich....
tierärzte oder verbandsbeauftragte dürfen nicht chippen ohne die halternummer,
die verbände dürfen keinen paß vergeben, wenn die chipnummer +halternummer nicht vorliegt.
ist die halternummer nicht mit der züchterperson identisch, gibts keinen paß....ganz einfach.
die vorschrift gilt für alle halter, egal ob gewerblich oder hobby...
wer also als züchter im paß seines fohlens eingetragen sein will, kommt um eine eigene nummer
nicht herum.....
ordnungswidrigkeiten werden bekanntlich mit bußgeld geahndet.....dumm stellen hilft da nicht...
Das ist wohl in einigen Bundesländern so, aber es gibt Bundesländer, wo die Halternummer vom Betrieb ist, in dem das Pferd steht. Und das ist völlig unabhängig davon, wer der Besitzer ist.
In anderen Bundesländern kriegt jeder Pferdebesitzer eine eigene Halternummer, auch wenn er gar keinen eigenen Stall oder Betrieb hat. Und wenn dann die Pferde bzw. Zuchtstuten in unterschiedlichen Bundesländern stehen, kann man auch mehrere Nummern haben (eigene und die vom Stallbesitzer).
Sind wohl mal wieder Auswüchse des deutschen Föderalismus. Jeder kocht seine eigene Suppe.
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den verbänden ist gem. tzg u. verordnung zum tzg vorgeschrieben, daß in den von ihnen geführten
zuchtbüchern sowohl eigentümer und besitzer oder halter,mit anschrift usw. eingetragen wird.
zu den eintragungspflichtigen daten gehört aus vorgenannten gründen auch die halternummer.
diese darf nicht vorgetäuscht sein.....denn,halter eines pferdes bin ich auch, wenn das pferd oder die pferde bei anderen untergestellt sind.
wie sollte ein verband auch wahrheitsgetreu seine aufgaben erfüllen, wenn diese nummer nicht zu dem als züchter eingetragenen gehört ?? wird dann der stallbesitzer zum züchter ???
Sollte der Halter gleichzeitig Züchter des Fohlens sein, so hat dieser die entsprechende Registriernummer zu beantragen.
definitiv nicht richtig bedeutet definitiv falsch........ist es aber nicht.....ob es nun allgemeingültig ist oder wird, wird der auslegung der verbände im einzelnen zu entnehmen sein. sinn des ganzen ist eine einheitliche übersichtliche kontrolle als ganzes......wenn jeder anders verfährt,ist das nicht sichergestellt.Zuletzt geändert von PSBMV; 14.05.2010, 23:28.
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Ich habe nicht bestritten, dass die Halternummer zu den eintragungspflichtigen Daten gehört. Das ist im Moment anscheinend unbestritten. Frage ist nur, was sich dahinter verbirgt.
Habe allerdings den aktuellen Stand des TZG und der zugehörigen Verordnung noch nicht gelesen.
Nach meinen Erkundigungen ist es nur so, das die Auslegung des Halters in den zuständigen Verwaltungsstellen der Bundesländern unterschiedlich ist. Danach gibt es Bundesländer, in denen jeder Pferdebesitzer eine Halternummer bekommt, unabhängig davon, ob er einen eigenen Betrieb oder Stall hat (die Pferde in einem größeren Pensionsbetrieb haben dann alle eigene Halternummern und jeder Einsteller muss bei der TSK und/oder VET-Amt usw. gemeldet sein) und in anderen Bundesländern wird die Halternummer nach den echten Ställen vergeben (es bekommen also alle Pferde in einem Stall die gleiche Halternummer, auch wenn sie 40 verschiedene Eigentümer/Besitzer haben). Aus tierseuchenrechtlicher Sicht dürfte vordergründig sicher beides ok sein. Ist halt eine Frage der Art des Verwaltungsaufwandes allgemein und im Seuchenfall. Beides hat Vor- und Nachteile.
Da viele Pferdezuchtverbände inzwischen über die Landesgrenzen hinaus agieren und anscheinend diese Problematik im Vorfeld auch nicht zwischen den Bundesländern abgestimmt wurde (es handelt sich hierbei schließlich um Landesrecht), kann man sich ja mal überraschen lassen, wie das alles am Ende in der Praxis zuchttechnisch ausgelegt wird. Inhaber der Halternummer und Eigentümer oder besonders Züchter des Pferdes müssen danach jedenfalls nicht übereinstimmen und das hat auch nichts mit gewolltem oder ungewolltem Vortäuschen zu tun, sondern entspricht dann den landesspezifischen Vorschriften.
Und wenn der Pferdebesitzer sein Pferd oder Fohlen in ein anderes Bundesland stellt, bekommt er dann sowieso wieder eine andere Halternummer, unabhängig davon, ob er den Wohnsitz verändert hat, weil die Halternummern von den Ländern vergeben werden. Ein fester Bezug zwischen Halternummer und Eigentümer/Züchter kann unter diesen Bedingungen nicht hergestellt werden.
Beim Chippen der Fohlen kann demnach also nur die Halternummer zum Zeitpunkt des Chippens eingetragen werden, ob sie nun dem Züchter direkt zugeordnet werden kann oder zu dem Stall gehört, in dem Stute und Fohlen zu dem Zeitpunkt stehen.Zuletzt geändert von Rosadream; 15.05.2010, 02:16.
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