@arosa Da stimme ich nicht mit Dir überein. Natürlich muss das auch mal vor einem öffentlichen Gericht überprüft werden. Denn wenn Verstösse gegen das Gesetz vorliegen, müssen die geahndet werden. Und wenn keine vorliegen oder nicht bewiesen werden können, dann gibts auch nichts zu bestrafen.
Sonst bräuchte man ja auch gar kein Tierschutzgesetz.
Sonst bräuchte man ja auch gar kein Tierschutzgesetz.
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