Vielleicht kann mir hier einer helfen, das Straßenverkehrsamt kann es nämlich noch nicht.
Es geht darum, dass "angeblich" Firmenwagen die als Zugfahrzeug genutzt werden und über 3,5t Gesamtgewicht einen Fahrtenschreiber führen müssen wenn man zum Turnier fährt bzw. wenn man dort ein Preisgeld gewinnt.
Kann mir das vorstellen, wenn man das als Profi so macht.
Bei uns sieht es so aus, der Wagen läuft mit der 1 % Regelung als Firmenwagen, ich bin aber Amateur, d.h. verdiene kein Geld mit Pferden (im Gegenteil
)
Nun sagte man mir, wenn ich jetzt platziert wäre, hätte ich ja Gewinn gemacht und somit wäre das ja "gewinneinbringend"
Strafe wäre 1.500 € sofort.
Wir haben mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, die konnten uns noch nichts sagen. Da sollen wir schriftlich anfragen.
Die Info kam von einem Mitarbeiter, der auf einem Seminar war und uns darüber sofort informierte. Da wir aber auf dem Firmenwagen ja die 1% Regelung für Privatfahrten haben kann das doch nicht sein, auch wenn wir über 3,5 t Gesamtgewicht kommen.
Hat hier schon irgendwer davon gehört ?
Es geht darum, dass "angeblich" Firmenwagen die als Zugfahrzeug genutzt werden und über 3,5t Gesamtgewicht einen Fahrtenschreiber führen müssen wenn man zum Turnier fährt bzw. wenn man dort ein Preisgeld gewinnt.
Kann mir das vorstellen, wenn man das als Profi so macht.
Bei uns sieht es so aus, der Wagen läuft mit der 1 % Regelung als Firmenwagen, ich bin aber Amateur, d.h. verdiene kein Geld mit Pferden (im Gegenteil

Nun sagte man mir, wenn ich jetzt platziert wäre, hätte ich ja Gewinn gemacht und somit wäre das ja "gewinneinbringend"

Strafe wäre 1.500 € sofort.
Wir haben mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, die konnten uns noch nichts sagen. Da sollen wir schriftlich anfragen.
Die Info kam von einem Mitarbeiter, der auf einem Seminar war und uns darüber sofort informierte. Da wir aber auf dem Firmenwagen ja die 1% Regelung für Privatfahrten haben kann das doch nicht sein, auch wenn wir über 3,5 t Gesamtgewicht kommen.
Hat hier schon irgendwer davon gehört ?
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