Ein Deckhegnst ist ein ganz normales Pferd - sagt das Finanzgericht Münster

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  • BlackWhite
    • 26.11.2004
    • 569

    Ein Deckhegnst ist ein ganz normales Pferd - sagt das Finanzgericht Münster

    das FG Münster hat das Finanzamt in seine Schranken gewiesen, als es von einem Züchter mehr Geld wollte, weil dieser zwei international erfolgreiche Deckhengste hatte. Pferdezucht ist Pferdezucht und nicht höher zu besteuern, nur weil die Pferde besonders wertvoll sind.

    Herzlichen Glückwunsch an den hoffentlich mitlesenden Züchter und viel Erfolg in der nächsten Instanz!

  • Tambo
    • 23.07.2003
    • 1878

    #2
    Jeder Arbeitnehmer muss auf seinen Lohn Steuern zahlen.. Der Unternehmer auf den Gewinn.

    Die Privilegierung der Landwirte ist mir ein Rätsel....

    Subventionen aus Brüssel gerne, aber Verantwortung lieber nicht.

    Kommentar

    • Arielle
      • 23.08.2010
      • 2852

      #3
      Zitat von Tambo Beitrag anzeigen
      Jeder Arbeitnehmer muss auf seinen Lohn Steuern zahlen.. Der Unternehmer auf den Gewinn.

      Die Privilegierung der Landwirte ist mir ein Rätsel....

      Subventionen aus Brüssel gerne, aber Verantwortung lieber nicht.
      ???? Wo geht es in dem Fall denn um Priviligierung der Landwirtschaft? Landwirte zahlen den gleichen Steuersatz auf ihre Gewinne wie jeder Unternehmer - sofern vorhanden. Wo lehnt der Landwirt hier Verantwortung ab?
      Zuletzt geändert von Arielle; 21.03.2013, 21:47.
      http://www.zuechtergewerkschaft.com/

      Kommentar

      • BlackWhite
        • 26.11.2004
        • 569

        #4
        Nein nein - er sollte nur deshalb mehr zahlen, als normal, weil die Hengste erfolgreich waren. Das kann es ja jetzt nicht sein.

        Kommentar

        • Arielle
          • 23.08.2010
          • 2852

          #5
          Zitat von BlackWhite Beitrag anzeigen
          Nein nein - er sollte nur deshalb mehr zahlen, als normal, weil die Hengste erfolgreich waren. Das kann es ja jetzt nicht sein.
          So habe ich das auch verstanden und finde das Urteil auch absolut i.O. Mein Kommentar bezog sich auf post 2, denn pauschales, unbegründetes "Bauern bashing" erregt meinen Unmut.
          http://www.zuechtergewerkschaft.com/

          Kommentar

          • Osterlerche
            • 16.09.2009
            • 2243

            #6
            Die müssen ja auch viel arbeiten für ihr Geld,Sonn- und Feiertags,mal als paschalierte Meinung.

            Kommentar

            • sporthorses100
              • 06.09.2010
              • 895

              #7
              Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
              ???? Wo geht es in dem Fall denn um Priviligierung der Landwirtschaft? Landwirte zahlen den gleichen Steuersatz auf ihre Gewinne wie jeder Unternehmer - sofern vorhanden. Wo lehnt der Landwirt hier Verantwortung ab?
              Quatsch, der Großteil der Landwirte ist steuerlich privilegiert:

              Kommentar

              • Arielle
                • 23.08.2010
                • 2852

                #8
                Führt das automatisch zu niedrigeren Steuerlasten?
                http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                Kommentar

                • Tambo
                  • 23.07.2003
                  • 1878

                  #9
                  Nicht automatisch, aber in diesem Fall wahrscheinlich,

                  wenn ein Deckhengst, für den ja Decktaxen anfallen sollten, wie ein Wallach versteuert wird,

                  für den keine Decktaxen gezahlt werden...

                  Würde ich mal ganz großzügig vermuten... JA
                  Zuletzt geändert von Tambo; 22.03.2013, 15:58.

                  Kommentar

                  • BlackWhite
                    • 26.11.2004
                    • 569

                    #10
                    Das gilt nur für Betriebe bis 20 Hektar oder einem Gewinn von unter 50.000,- Euro oder einem "Wirtschaftswert" (das hat mit der steuerlichen Bewertung der Flächen zu tun) von unter 25.000,- Euro -> also nur für kleine Betriebe. Alle anderen müssen genauso den Gewinn ermitteln, wie alle anderen Unternehmer.

                    Diese Betriebe können zahlen max. die Steuer auf den pauschalierten Gewinn, ist der tatsächliche Gewinn niedriger, können sie ihn auf Antrag normal ermitteln, müssen das aber vier Jahre lang so machen.

                    Es ist also eine Subvention nicht für "die Landwirtschaft", sondern für Klein- und Nebenerwerbsbetriebe, die ich persönlich aus Gründen des Erhalts für sinnvoll erachte.

                    Nachtrag
                    @Tambo Mit Wallachen kann man nicht züchten

                    Kommentar

                    • sporthorses100
                      • 06.09.2010
                      • 895

                      #11
                      BlackWhite hat offensichtlich die Konsequenz des Rechtsstreits nicht verstanden. Es geht im Ergebnis doch genau um die Frage, ob der 13a Gewinnermittlung nach sogenannten "Durchschnittssätzen" zur Anwendung kommt oder nicht.
                      Zitat aus der Urteilsbegründung:
                      "Aufgrund der Erfassung des Einzelertragswertes entfielen für die Klägerin die
                      Voraussetzungen der Durchschnittsbesteuerung gemäß §13a Einkommensteuergesetz
                      (EStG)."

                      Das Finanzgericht räumt übrigens durchaus ein, dass Pferde nicht mehr zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen gebraucht werden (ach ja?), verweist aber zu Recht auf das seit 1974 nicht mehr geänderte Bewertungsgesetz. Will sagen: Wir müssen uns notgedrungen an die geltende Gesetzeslage halten, auch wenn diese überholt ist...

                      Kommentar

                      • sporthorses100
                        • 06.09.2010
                        • 895

                        #12
                        Zitat von BlackWhite Beitrag anzeigen
                        ...Diese Betriebe können zahlen max. die Steuer auf den pauschalierten Gewinn, ist der tatsächliche Gewinn niedriger, können sie ihn auf Antrag normal ermitteln, müssen das aber vier Jahre lang so machen...
                        Bezeichnender Weise wird von dem Wahlrecht kaum gebraucht gemacht. Offensichtlich scheint die Mehrzahl der Landwirte mit der Gewinnermittlung nach sog. "Durchschnitts"sätzen recht zufrieden zu sein. Warum wohl?

                        Übrigens: Rund 140.000 Landwirte, d.h. ca. 50% (eher mehr) aller Landwirte ermitteln den Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. 13a.
                        Hinsichtlich Steuergerechtigkeit in Bezug auf andere Einkunftsarten in meinen Augen ein Skandal.

                        Kommentar

                        • Farbenfroh
                          • 27.03.2003
                          • 1050

                          #13
                          hier geht es doch gar nicht um Gewinn sondern um den Einheitswertbescheid!

                          Kommentar

                          • angie
                            • 17.04.2010
                            • 275

                            #14
                            Wahrscheinlich verstehe ich hier irgend etwas falsch

                            Geht es nicht eigentlich darum, dass (m.E. zu Recht) abgewiesen wurde, dass für ein Pferd - "nur" weil es ein Deckhengst ist - höhere Steuern zu zahlen sein sollten?
                            Wenn in der Landwirtschaft die Besteuerung nach dem pauschalierten Einheitswert gang und gäbe ist, haben die Finanzämter bei Zweifeln daran doch immer die Möglichkeit, eine (Betriebs-) Prüfung vorzunehmen!
                            Die sind doch immer schnell dabei, Steuern auf alles Mögliche eintreiben zu wollen, egal ob rechtens oder nicht...
                            Ich denke nur an den Stress zurück, den ich vor Jahren selbst hatte:
                            Damals sollte ich aufgrund eines einzigen (!) über eine Auktion verkauften Pferdes nicht nur den Verkaufserlös versteuern, sondern auch ein Gewerbe anmelden - und das als Vollzeit-Berufstätige und reiner Hobbyzüchterin ohne eigenes oder Pachtland! Wie die auf eine solch absurde Idee gekommen sind, weiß der Geier - aber ich hatte den Ärger damit!
                            Denn natürlich hätte ich die bis zum Verkauf angefallenen Kosten nicht rückwirkend gelten machen können...
                            Erst die "Drohung" mit einem Anwalt konnte das vom Tisch bekommen.
                            Deswegen finde ich es völlig in Ordnung, dass die mal in die Schranken verwiesen wurden!

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von sporthorses100 Beitrag anzeigen
                              Bezeichnender Weise wird von dem Wahlrecht kaum gebraucht gemacht. Offensichtlich scheint die Mehrzahl der Landwirte mit der Gewinnermittlung nach sog. "Durchschnitts"sätzen recht zufrieden zu sein. Warum wohl?

                              Übrigens: Rund 140.000 Landwirte, d.h. ca. 50% (eher mehr) aller Landwirte ermitteln den Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. 13a.
                              Hinsichtlich Steuergerechtigkeit in Bezug auf andere Einkunftsarten in meinen Augen ein Skandal.
                              Das halte ich für kompletten Blödsinn. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe werden in der Rechtsform der GmbH (oder GmbH & Co KG) betrieben. Die müssen Bücher führen und fallen daher schon aus § 13a EStG raus.

                              Weiterhin gilt § 141 AO


                              Auch hier kommt § 13a EStG nicht mehr zur Anwendung.

                              Die Regelung des § 13a EStG findet daher nur bei kleinen landwirtschaftlichen Betrieben Anwendung.

                              Das Problem in der Landwirtschaft ist nicht die mangelhafte Besteuerung, sonder die fehlerhafte und wettbewerbsverzerrende Vergabe von Subventionen

                              Kommentar

                              • sporthorses100
                                • 06.09.2010
                                • 895

                                #16
                                Meine Ausführungen sind "kein kompletter Blödsinn", sondern entsprechen der (steuer)statistischen Realität.

                                Kommentar


                                • #17
                                  Zitat von sporthorses100 Beitrag anzeigen
                                  Meine Ausführungen sind "kein kompletter Blödsinn", sondern entsprechen der (steuer)statistischen Realität.
                                  Gut, dann enthält deine Statistik nur landwirtschaftliche Unternehmen die als Einzelunternehmen oder GbR (o.g. Familienbetriebe) geführt werden, unter 20 Hektar bewirtschaften, deren Gewinn unter 50.000,00 € pro Wirtschaftsjahr liegt und die ihren Gewinn nicht freiwillig anders ermitteln.

                                  Im Jahr 2012 gab es 288 landwirtschaftliche Betriebe, von denen lagen 130 Betrieb unter überhaupt unter der Grenze von 20 Hektar. Das heißt jedoch nicht automatisch § 13 a EStG. Darunter befinden sich auch Betriebe,
                                  1. deren Gewinn 50.000,00 Euro übersteigt, also keine Anwendung § 13a,
                                  2. Betriebe die in der Rechtsform einer GmbH aufgestellt sind, also keine Anwendung § 13a
                                  3.Betriebe, deren Vieheinheiten 50 übersteigen, also keine Anwendung von § 13a und
                                  4. Betriebe, die Verluste erwirtschaften, also keine Anwendung § 13a.


                                  Bei § 13a EStG handelt es sich um eine vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinnes und nicht um ein Steuersparmodell, wie hier von einigen Usern angenommen. Der Gewinn wird ganz normal mit dem jeweilien Steuersatz besteuert.

                                  Wenn wir bei der Steuergerechtigkeit sind, kannst du genauso die Abschaffung der Kleinunternehmerregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz oder § 8 b Körperschaftsteuergesetz fordern.
                                  Zuletzt geändert von Gast; 28.03.2013, 14:46.

                                  Kommentar

                                  • Bohuslän
                                    • 26.03.2009
                                    • 2442

                                    #18


                                    Besser hätte ich es nie formulieren können!
                                    http://www.reutenhof.de

                                    Kommentar

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