Die Erhöhung ist durch den Bundesrat - und damit endgültig nicht mehr aufzuhalten.
Während die Verbände in Bezug auf den Heissbrand ziemlich viel Trara gemacht haben, ist hier kaum etwas passiert.
Ich glaube, dass die Steuererhöhung von 7% auf 19% eine wesentlich negativere Auswirkung auf die Pferdezucht hat. Direkt oder indirekt bedeutet sie, dass die Verkaufserlöse um 12% sinken:
Rechenbeispiel Auktionsverkauf:
Privatperson Lieschen Müller hat für den Kauf eines Pferdes ein Buget von 15.000€. Für die Auktion rechnet sie die Steuern und Gebühren rückwärts davon runter: Bei 19% Mwst und 7% Kommission/Versicherung weiß sie: Ab einem Gebot von 11.500 (grob) muss die Hand unten bleiben !!
Ausbildungsstall xy kann die Umsatzsteuer zwar als durchlaufenden Posten verrechnen - muss aber auch berücksichtigen, dass bei einem späteren Weiterverkauf an Privatpersonen (an wen sonst) aus dem Erlös 19% an das Finanzamt abzuführen sind. Ergo: Im Einkauf muss noch mehr gespart werden, als bisher.
Die einzige Gruppe, die derzeit nicht betroffen ist: Landwirte, die zu Durchschnittssätzen bzw. die Pauschalversteuerung praktizieren. Die müssen keine Ust abführen und bekommen m.W. bei Auktionsverkäufen die Ust ausbezahlt. Ich bin auch so ein "Mondscheinlandwirt" -befürchte aber, dass diese Sonderregelung als nächstes dem EG-Gleichstellungs-Wahn zum Opfer fällt.
An die Steuerberater unter uns: Sind meine Angaben in Bezug auf die pauschalversteuernden Landwirte richtig ?
Wieviele von uns fallen wohl in diese Gruppe ? Wer als Privatmann ab Stall verkauft, ist m.W. nicht betroffen, kriegt aber auch bei Auktionsverkäufen keine Mwst ausbezahlt.(Dem bleiben bei meinem o.g. Beispiel nach Abzug der Gebühren weniger ca. 9500€, während Lieschen Müller 15.000€ berappt !!)
Da macht doch ein Auktionsverkauf bei mittleren Qualitäten wohl endgültig keinen Sinn mehr - Oder ?
Während die Verbände in Bezug auf den Heissbrand ziemlich viel Trara gemacht haben, ist hier kaum etwas passiert.
Ich glaube, dass die Steuererhöhung von 7% auf 19% eine wesentlich negativere Auswirkung auf die Pferdezucht hat. Direkt oder indirekt bedeutet sie, dass die Verkaufserlöse um 12% sinken:
Rechenbeispiel Auktionsverkauf:
Privatperson Lieschen Müller hat für den Kauf eines Pferdes ein Buget von 15.000€. Für die Auktion rechnet sie die Steuern und Gebühren rückwärts davon runter: Bei 19% Mwst und 7% Kommission/Versicherung weiß sie: Ab einem Gebot von 11.500 (grob) muss die Hand unten bleiben !!
Ausbildungsstall xy kann die Umsatzsteuer zwar als durchlaufenden Posten verrechnen - muss aber auch berücksichtigen, dass bei einem späteren Weiterverkauf an Privatpersonen (an wen sonst) aus dem Erlös 19% an das Finanzamt abzuführen sind. Ergo: Im Einkauf muss noch mehr gespart werden, als bisher.
Die einzige Gruppe, die derzeit nicht betroffen ist: Landwirte, die zu Durchschnittssätzen bzw. die Pauschalversteuerung praktizieren. Die müssen keine Ust abführen und bekommen m.W. bei Auktionsverkäufen die Ust ausbezahlt. Ich bin auch so ein "Mondscheinlandwirt" -befürchte aber, dass diese Sonderregelung als nächstes dem EG-Gleichstellungs-Wahn zum Opfer fällt.
An die Steuerberater unter uns: Sind meine Angaben in Bezug auf die pauschalversteuernden Landwirte richtig ?
Wieviele von uns fallen wohl in diese Gruppe ? Wer als Privatmann ab Stall verkauft, ist m.W. nicht betroffen, kriegt aber auch bei Auktionsverkäufen keine Mwst ausbezahlt.(Dem bleiben bei meinem o.g. Beispiel nach Abzug der Gebühren weniger ca. 9500€, während Lieschen Müller 15.000€ berappt !!)
Da macht doch ein Auktionsverkauf bei mittleren Qualitäten wohl endgültig keinen Sinn mehr - Oder ?
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