Wie soll das denn gehen??
Verhaltenstörung "Nachbessern"?
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Der Händler wird wohl kaum das Pony "heilen" wollen, sondern eben von seinem Recht Gebrauch machen, das "fehlerhafte" Pony einzutauschen.
Auch das Gericht wird nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass Verhaltensstörungen geheilt werden können, es räumt nur dem Händler die gleichen Rechte ein, als wenn dieser mit Waschmaschinen gehandelt hätte. Sprich bei fehlerhafter Ware: Nachbesserung oder Austausch. Pferd hätte ja auch einen "regenerierbaren" Fehler haben können, wodurch eine Nachbesserung durch tierärztliche Behandlung durchaus möglich wäre.
Das Problem entsteht ja erst durch die genaue Beschaffenheitsbeschreibung im Vertrag. Je genauer die ist, desto weniger wird es möglich sein das Pony zu tauschen. Steht da im Vertag aber nur Pony gekauft für Betrag x wird es durchaus möglich sein hier gegen ein gleichwertiges Pony einzutauschen. Bei Angabe zu Alter, Farbe, Größe, Geschlecht, Abstammung etc. dürfte ein gleichwertiger Tausch hingegen ausgeschlossen sein.Zuletzt geändert von friedeburg; 06.12.2011, 23:11.www.hannoveraner-pfer.de
Bild: Londonderry-Brentano II-Matcho AA
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