Ja aber E-Steuer wird so oder so fällig sobutz wie auch nur ein Pfifferling überbleibt. Und dann heil dem, der über Jahre hinweg fein seine Aufwendungen aufgeschrieben hat denn sonst ist es Essig mit Gegenrechnen. Möchte gar nicht wissen, wie viel sich Vater Staat von den schönen teuren Auktionsverkäufen so reinzieht.
Zücher : Wer ist Privat, wer Gewerblich ? Wo sind die Unterschiede
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...denke ich auch :-)
eine bekannte ich steureprüferin, vor ein paar jahren rief sie mich mittags mal an, ob ich bitte im jahrbuch zucht mal eben den gewinn eines bestimmten züchters ihr geben könne......
und die wollte dem bestimmt nicht nur mal eben zu seinem erfolg gratulieren ;-)
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Du kannst ja Deine Pferdezucht- & haltung immerhin unter Landwirtschaft laufen lassen - war doch so, oder? Darunter läuft auch die Ausbildung eines Pferdes bis ... in die höchsten Klassen! Vielleicht kannst Du so einfach erstmal starten. Dann musst Du eine einfache Gewinnermittlung durchführen und wenn Deine Zucht irgendwann mal eine gewisse Größe erreicht hat, wird sie eben von der Landwirtschaft getrennt. Aber da wächst Du dann rein und hast Dich bis dahin schon schlau gemacht - beim Steuerberater.
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Zitat von Uniqua Beitrag anzeigen....und muss auch später keine angst vor der gewährleistungfrist haben ??? :-)
denke so werd ich es evt auch erst machen !!!
dieser vortrag von dr fischer .....toll !!!!!!!!
jetzt sehe ich schon viel klarer !!!!
lieben dank
:-)www.sportpferdezucht-haygis.de
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lach....
na ja , es gibt ja noch die alternative es so zu lassen wie es ist...
oder aber ganz damit aufzuhören ;-)
denn , schaut man sich die fohlen preise, zb aus verden an....dann muss man sich echt fragen ob man das im mom noch machen sollte.....
....der andere gedanke der aber auch da ist, ist der, das die fohlen ja im mom sehr günstig sind und ich mir noch 2 gute stutfohlen dazu hole, in 4 jahren dann, wenn sie die ersten fohlen bringen, wird der markt bestimmmmmmmmmt viel besser aussehen :-)
lg.............lach
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Wir haben einmal gegen jemanden prozessiert, der uns zwei 4-Jährige mit erheblichen gesundheitlichen Problemen verkauft hatte, die allerdings nur einen kleinen TÜV hatten. Er verkaufte regelmäßig Pferde und hatte auch einen Reitbetrieb. Vor Gericht gab er an die Pferde nicht zurücknehmen zu wollen da er Privatperson sei. Der Richter hat ihm erklärt, daß er schon beim Verkauf von 1-2 Pferden pro Jahr die Gewährleistung nicht ausschliessen könne. Er mußte die Pferde zurücknehmen. Gericht war in Münster.www.singer-schabracken.de
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Steuerlich gesehen gilt Pferdezucht als "Liebhaberei" für die Privatperson. Auch wenn diese ein Gewerbe angemeldet hat und weiterhin hohe Verluste erzielt kann sie in die "Liebhaberei" zurückgestuft werden. Wie aus "Liebhaberei " ohne gewerbliche Anmeldung ein steuerlich anerkannter Betrieb durch eine Prüfung vom Finanzamt wird, kann ich nicht erklären.
Anders sieht es wie schon in den Beiträgen erwähnt, beim Pferdeverkauf hinsichtlich der Gewährleistungsfristen aus.
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Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ oder eine Landwirtschaft ist.
Liebhaberei im steuerrechtlichem Sinne kann jeder Gewerbebetrieb betreiben. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten ist eine Gewinnerzielungsabsicht im steuerlichem Sinne.
Die Rechtsprechung für die Eingrenzung des Gewerbebetriebes scheint hier von der steuerlichen abzuweichen. Die geht gerade bei Pferdezuchtbetrieben ziemlich oft von Liebhaberei aus.
Kareen, übrigens kann man Kosten der Pferdezucht in den Vorjahren nur noch ansetzen, wenn die Bescheide änderbar sind. Und ein guter Verkauf löst nicht automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht (ähnlich einem Lottogewinn) aus.Zuletzt geändert von Tambo; 24.08.2009, 11:32.
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Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen von Unternehmer zu Unternehmer, Unternehmer zu Privatperson und von Privatperson zu Privatperson gibt es auch noch Unterschiede.
Ist die Pferdezucht in einen landwirtschaftlichen Betrieb mit ausreichend Futterfläche integriert, der auch auf Dauer Gewinne ausweist, gibt es selten Probleme.
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Zitat von uschi Beitrag anzeigenHinsichtlich der Gewährleistungsfristen von Unternehmer zu Unternehmer, Unternehmer zu Privatperson und von Privatperson zu Privatperson gibt es auch noch Unterschiede.
Ist die Pferdezucht in einen landwirtschaftlichen Betrieb mit ausreichend Futterfläche integriert, der auch auf Dauer Gewinne ausweist, gibt es selten Probleme.www.sportpferdezucht-haygis.de
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Zitat von uschi Beitrag anzeigenAuch ein Hobbypferdezüchter ohne Gewinnerzielungsabzicht mit mehreren Zuchttieren, der regelmäßig Pferde verkauft, könnte Unternehmer sein. (Einzelfallentscheidung)www.sportpferdezucht-haygis.de
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Zitat von uschi Beitrag anzeigenDer Begriff des Unternehmers laut BGB ist nicht mit Unternehmen laut Einkommensteuerrecht und Gewerbesteuerrecht zu erklären. Das wurde auch schon erwähnt.
Sind hier nicht einige Steuerfachgehilfen u.ä. ?? Besser kann ich das auch nicht darlegen.
Wir reden hier nicht vom Steuerrecht, sondern wie Pferdezüchter vor Gericht behandelt werden, als Privatmann oder als Unternehmer. Und vor Gericht sind Pferdezüchter Unternehmer mit allen Nachteilen des Verkaufsrechtswww.sportpferdezucht-haygis.de
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Zitat Frufru:"Wir reden hier nicht vom Steuerrecht, sondern wie Pferdezüchter vor Gericht behandelt werden, als Privatmann oder als Unternehmer. Und vor Gericht sind Pferdezüchter Unternehmer mit allen Nachteilen des Verkaufsrechts"
alle Pferdezüchter sicher nicht
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Zitat von uschi Beitrag anzeigenZitat Frufru:"Wir reden hier nicht vom Steuerrecht, sondern wie Pferdezüchter vor Gericht behandelt werden, als Privatmann oder als Unternehmer. Und vor Gericht sind Pferdezüchter Unternehmer mit allen Nachteilen des Verkaufsrechts"
alle Pferdezüchter sicher nichtwww.sportpferdezucht-haygis.de
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