Zücher : Wer ist Privat, wer Gewerblich ? Wo sind die Unterschiede

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  • Tambo
    • 23.07.2003
    • 1878

    #61
    Kein Wunder, dass Du verwirrt bist, das ist deutsches Steuerrecht. Das vewirrt jeden

    Beim ersten Urteil wurde die Frage geklärt, wenn ein Pferdehändler, Züchter und Reiter mit Gewinnen (sonst wäre keine Gewerbesteuer zu zahlen) in erheblichem Umfang Pferde ankauft ausbildet und verkauft, ist es noch Landwirtschaft ?...... Das Gericht hat gesagt ja, wenn ausreichend Flächen zur Verfügung stehen und die Pferde nicht nur kurzfristig dort sind.

    Beim zweiten Urteil ging es um die Frage, ob die Rechtsprechung zum Einkommensteuerrecht (Liebhaberei) auch auf die Umsatzsteuer anzuwenden ist. Das Gericht hat gesagt, nein, auch wenn einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist es umsatzsteuerlich ein Unternehmen und es kann die Vorsteuer abgezogen werden. Was bei hohen Investitionen interessant ist. Natürlich muss auch Umsatzsteuer gezahlt werden, wenn es denn rechnungen gibt.

    Merke, es gibt auch Unternehmer ohne Gewinnerzielungsabsicht (im Einkommensteuerlichem Sinne) jeder Züchter hofft ja auf den Verkauf seines Lebens. Meistens verdienen dabei aber andere, ich denke nur an das Pferd eines Bekannten, dreijährig für 5.000 DM verkauft und ein paar Jahre später die Preisspitze bei der Schockemöhle/Kasselmann Auktion.

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    • uschi
      • 05.07.2007
      • 19

      #62
      Beim dritten Urteil geht es auch um Umsatzsteuer ( nicht oder doch abzugsfähige Vorsteuer).
      Zuletzt geändert von uschi; 25.08.2009, 09:40. Grund: Das müßte reichen.

      Kommentar


      • #63
        Ich kann nur sagen wie es bei mir funktioniert. So ganz verkehrt kann mein SB es nicht machen jedenfalls sind noch keine Beanstandungen gewesen und nur einmal eine hässliche Nachzahlung die aber auf einen Fehler zurückzuführen war und die zusätzlichen Kosten hat mein SB getragen.
        Unter Landwirtschaft fallen alle Einnahmen aus dem Verkauf oder sonstigem Gewinn der selbst gezogenen Pferde. Außerdem alle Einnahmen aus Pensionspferdehaltung (diese aber natürlich seit der Änderung vor einigen Jahren mit 19% zu versteuern)
        Einnahmen aus Dienstleistung und Handel sind gewerblich (z.B. Verkauf eines Pferdes das wir selbst zugekauft haben, Vermittlungsprovisionen, Gebühren für Nachforschungsaufträge, Videoservice usw.usw.) Beide SB die ich bislang hatte waren sich einig, dass diese Einnahmen zumindest nicht in der Größenordnung landwirtschaftlich zu halten sind. Das ginge höchstens dann, wenn man z.B. schlüssig belegen kann dass ein zu- und wieder verkauftes Pferd eigentlich für die Zucht gedacht war, also nicht mit der Absicht gekauft wurde, es bald wieder mit Gewinn zu verkaufen. Das dürfte schwerfallen wenn man einen Wallach kauft oder mehrere Pferde pro Jahr die dann gewinnbringend weiter verkauft werden.
        Das einzige was bei uns wirklich ganz logisch abzugrenzen ist, ist die Praxis, in dem Moment wo tierärztliche Leistungen oder Behandlungen anfallen, gibt es eine Praxisrechnung.
        Theoretisch dürften alle drei Betriebe über das selbe Konto laufen. Das machte aber bei uns keinen Sinn. Die Extrakosten für eigene Konten spare ich dadurch wieder ein, dass die Buchhaltung viel durchsichtiger ist, wenn für jeden Betrieb ein eigenes Konto da ist.
        Natürlich machen drei Betriebe mehr Administrationsarbeit als ein einzelnes Unternehmen aber es gibt auch Vorteile die sich synergistisch auswirken. Wenn man als TÄ kleine Kinder hat und selbstständig ist, muss man sich halt was einfallen lassen wenn man die Kleinen nicht mit 6 Monaten bei Oma oder in der KiTa abladen will und sie quasi nur an Weihnachten sieht.
        Die meisten größeren Betriebe die ich kenne handhaben es genauso, dass sie die eigenen Viecher landwirtschaftlich versteuern, und für zugekaufte oder Ausbildung ein Gewerbe angemeldet haben. Nix ersetzt meiner Meinung nach einen fähigen SB.

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        • BlackWhite
          • 26.11.2004
          • 569

          #64
          Vielleicht mal als Übersicht:

          - Gewerblicher Verkäufer, Privatverkäufer und Garantie ist eine Frage des Zivilrechts und nicht des Steuerrechts. Hier gibt es gesonderte Abgrenzungskriterien, die nicht unbedingt 1 zu 1 übereinanderpassen.

          - Gewerbesteuer: Zahlt der Gewerbliche Unternehmer. Ab wievielen Verkäufen??? Die Rechtsprechung dürfte hier dünn sein, da Gewerbesteuer einen ziemlich hohen Freibetrag hat. Und den Gewinn machen die meisten Kleinzüchter nicht, so dass man sich hier nicht mit dem Finanzamt streitet.

          - Einkommensteuer: Wenn man Gewinn macht, ist man dabei: Ob das nun Landwirtschaft heisst, Gewerbebetrieb, sonstige Einkünfte oder auch Spekulationseinkünfte ist egal. Die Steuer ist die gleiche.

          - Verluste: Werden nur im absoluten Ausnahmefall bei Pferdehaltung anerkannt und sind absetzbar. Meistens läuft es auf Liebhaberei hinaus also das Hobby von der Steuer absetzen. Das gibt es übrigens bei allen Rechtsformen. Auch eine GmbH schützt hier nicht bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht.

          - Umsatzsteuer trifft jeden Unternehmer, egal ob Landwirt oder Gewerbe. Und das ist mal schnell, sobald man nämlich Einnahmeerzielungsabsicht hat. Man muss also keinen Gewinn machen (Das ist nicht neu, sondern uralt, das Urteil weiter vorne bestätigt das nur.) Das hat den Vorteil, das man Vorsteuerabzug aus seinen Kosten hat und den Nachteil, dass man es vor Verkauf wissen muss. Wenn man nämlich keine Umsatzsteuer bei Verkauf ausweist, hat man sie vom Käufer auch nicht. Das Finanzamt nimmt einfach den Kaufpreis, rechnet da die 7% raus (noch der ermäßigte Satz für Pferde ist in der Diskussion) und möchte Geld.

          Jeder der hier unterwegs ist, sollte sich beraten lassen. das ist im Nachhinein meist gut investiertes Geld (Denn auch Finanzbeamte reiten und lesen Auktionslisten und im Forum und sonstwo.)

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