Hilfe!!!Rechnung auf Englisch gebraucht!

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  • bounty
    • 03.02.2008
    • 379

    Hilfe!!!Rechnung auf Englisch gebraucht!

    Hallo Ihr,

    weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist. Ich benötige eine Rechnung für ein Pferd auf Englisch.(Invoice)
    Vielleicht hat jemand sowas ja auf Lager-wäre sehr dankbar!

    LG bounty
  • alexandraF

    #2
    Eigentlich so wie eine deutsche Rechnung nur in english und da sollte ja nicht viele Worte zu übersetzen sein, das meiste ist doch Warenbeschreibung und Adresse, Absender; Bankverbindung, Zahlungsbedinung.

    Falls Du ein Geschäftsbetrieb bist, lass dir das auf deutsch vom Steuerberater für das Ausland aufsetzen (wichtig korrekt mit MwSt umgehen) und einfach nur übersetzen.

    Kommentar

    • con
      • 09.06.2008
      • 564

      #3
      Das invoice braucht eine fortlaufende Nummer, eine Steuernummer wenn vorhanden, Datum, Bankverbindung (Account details) mit BIC und IBAN, usw. (s. alexandraF)

      Wennn Du das Pferd nach UK verkaufst brauchst Du meines Wissens keine MwSt berechnen, Du musst aber dann auf das Invoice schreiben
      "Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Leistungsempfänger ist Steuerschuldner" bzw "Reversal of value added tax debt.
      Recipient of goods is tax debtor"
      Das hat zumindest bisher bei mir funktioniert, wenn auch nicht für Pferde

      Kommentar

      • BlackWhite
        • 26.11.2004
        • 569

        #4
        @con Korrektur

        Ein Pferd ist eine "Ware" und der Verkauf eine Lieferung und keine sonstige Leistung. Daher gelten für verkaufende Unternehmer (Nicht Privatpersonen) die Regeln des innergemeinschaftlichen Erwerbs und nicht der sonstigen gerenzüberschreitenden Dienstleistung, nur hier gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, was etwas völlig völlig anderes ist und hier aber auch überhaupt nichts zu suchen hat.

        Die Rechnung braucht die UID-Nummer des Lieferers und des belieferten (VAT-ID) und muss einen Hinweis enthalten, dass es sich um eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung handelt. Ausserdem muss die gelieferte "Ware" über die Grenze! Der Verkäufer hat die Lieferung per zusammenfassender Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden und muss dort auch die mitgeteilte Nummer verifizieren lassen (geht online) Der Käufer hat dann auf seiner Seite einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Hat der Käufer keine UID-Nummer, muss deutsche Umsatzsteuer auf die Rechnung (Es sei denn der Verkäufer ist Kleinunternehmer)

        Kommentar

        • con
          • 09.06.2008
          • 564

          #5
          OK, hiermit korrigiert.

          Kommentar

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