TOP 6: Vergabe der Verbandsprämien für Stuten (Pferdeforum 4/06)
Die Vergabe der Verbandsprämie wird künftig wie folgt gehandhabt:
Für ausgewählte drei- und vierjährige Stuten zur Stutenleistungsprüfung gilt:
Wird auf das Ablegen der Prüfung verzichtet und zeigt die Stute später ein prämiertes Fohlen, so erfolgt auf Antrag die Zuerkennung der Verbandsprämie.
Für alle anderen Stuten gilt: Bei Ersteintragung einer Oldenburger Stute mit einem prämierten Fohlen kann- bei entsprechender Qualität - die Verbandsprämie für die Stute verliehen werden.
Der Satzungstext wird nicht geändert.
Der Beschluss wurde von der Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedet.
Top 9: Verschiedenes - elektronische Kennzeichnung
Der Gesetzgeber fordert, dass alle ab dem 1. Juli 2009 registrierten Fohlen mit einem Mikrochip versehen werden müssen. Daraus ergibt sich ein gewichtiger Vorteil: eine DNA-Überprüfung fällt im Leben des Pferdes nur noch einmal an, wenn die elektronische Kennzeichnung und die DNA-Überprüfung gleichzeitig durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat die Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2009 die DNA-Überprüfung und das Chippen der Fohlen zeitgleich vorgenommen werden soll. Für das Chippen werden das ständige Personal und die Brennbeauftragten entsprechend geschult.
Die Vergabe der Verbandsprämie wird künftig wie folgt gehandhabt:
Für ausgewählte drei- und vierjährige Stuten zur Stutenleistungsprüfung gilt:
Wird auf das Ablegen der Prüfung verzichtet und zeigt die Stute später ein prämiertes Fohlen, so erfolgt auf Antrag die Zuerkennung der Verbandsprämie.
Für alle anderen Stuten gilt: Bei Ersteintragung einer Oldenburger Stute mit einem prämierten Fohlen kann- bei entsprechender Qualität - die Verbandsprämie für die Stute verliehen werden.
Der Satzungstext wird nicht geändert.
Der Beschluss wurde von der Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedet.
Top 9: Verschiedenes - elektronische Kennzeichnung
Der Gesetzgeber fordert, dass alle ab dem 1. Juli 2009 registrierten Fohlen mit einem Mikrochip versehen werden müssen. Daraus ergibt sich ein gewichtiger Vorteil: eine DNA-Überprüfung fällt im Leben des Pferdes nur noch einmal an, wenn die elektronische Kennzeichnung und die DNA-Überprüfung gleichzeitig durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat die Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2009 die DNA-Überprüfung und das Chippen der Fohlen zeitgleich vorgenommen werden soll. Für das Chippen werden das ständige Personal und die Brennbeauftragten entsprechend geschult.
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