Reitbeteiligung und Haftungsausschluß

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  • Sabine2005
    • 17.06.2005
    • 7790

    Reitbeteiligung und Haftungsausschluß

    An die hier im Forum, die eine Reitbeteiligung an ihrem Pferd vergeben - wie handhabt Ihr den Fall, wenn sich die Reiterin/der Reiter verletzt. Das kann ja nun von harmlos bis zum Extrem gehen.....


    Ich bin aktuell am überlegen, mir eine Reitbeteiligung zu suchen.

    Versichert bin ich mit dem 4er Paket bei der Uelzener Versicherung. Da sind auch Reiter meines Pferdes abgesichert. Nachfragen muß ich aber, ob das auch ein REGELMÄSSIGER Reiter in Form einer RB (die dafür zahlt) ist oder nur jemand, der kurzzeitig mal draufsitzt (á la: Ich bin mal eine Wochenende weg, ich habe heute eine Fortbildung und ich kann nicht kommen - willst Du reiten)

    Für alle die, die jetzt Antworten "Ich bin über meine Versicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Millionen "abgesichert" bezüglich meiner RB", denen möchte ich sagen:

    Diese Deckungssumme ist bei einem schweren Unfall, mit Rettungsflug, Not OP, Verlegung in ein anderes Krankenhaus, ins Koma fallen mit Intensivbetreuung etc..... durchaus in wenigen Tagen "aufgebraucht".

    Es macht sich über die Kosten nur keiner realistische Gedanken! Und die Versicherungen schreiben auch nicht in Ihre Policen "Ätsch Bätsch - Geld ist nach 4 Tagen bereits verbraucht!"

    Und dann ......... ????


    Ganz ehrlich: Ich möchte am liebsten eine RB, die mir unterschreibt, daß ich im Falle eines Reitunfalles nicht belangt werde für:

    - Schmerzensgeld
    - Rehakosten
    - Krankenhauskosten
    - Arztkosten
    - Kosten aufgrund von Behinderungen und geändertem "Lebensstil"

    etc.

    Gibt es für sowas rechtssichere Dokumente, die beide Parteien unterschreiben? Bieten solche Formulare vielleicht Eure Versicherungen an?

    Wie handhabt Ihr das ?





  • carolinen
    • 11.03.2010
    • 3563

    #2
    Haftungsausschluss geht meines Wissens nach nicht.
    Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

    Kommentar

    • Bananenmopsi
      • 11.07.2012
      • 288

      #3
      Ich kann verstehen, dass man sich gerne umfassend absichern möchte (was aber ein Trugschluss ist - das Leben ist nun mal risikobehaftet). Leider ist das aber nach derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich. Eine RB kann nicht zu Ungunsten Dritter etwas unterschreiben. Und das müsste sie tun, wenn sie dich von Ansprüchen, die ggf. ihre Krankenkasse oä an dich stellen könnte bei einer Verletzung, freistellen würde.

      Wenn du einen guten und versierten Versicherungsmenschen an der Hand hast, dann lass dich von ihm umfassend beraten - es gibt seit ein paar Monaten nämlich fiese Dinge, die man bei einer zahlenden RB unbedingt beachten muss. Und dann kannst du abwägen, ob du das "Risiko" RB in Kauf nehmen möchtest, oder nicht.

      Kommentar

      • Gewitterhexe
        • 07.02.2017
        • 70

        #4
        Ich glaube man kann einen Haftungsausschluss im Sinne von „ Haftung, die über die Leistung dritter hinausgeht“ aufnehmen. D. h. es gibt eine Leistung der Versicherung, aber für alles was darüber hinausgeht oder was die Versicherung auf Grund grober Fahrlässigkeit nicht übernimmt, du dafür nicht belangt werden kannst.
        Dass kann dir aber bestimmt jeder Versicherungsmakler vernünftig erklären.

        Kommentar

        • Charly
          • 25.11.2004
          • 6025

          #5
          ich bin da bei Carolinen.. soviel ich weiß, ist diese Klausel nicht gültig, wenn deine RB sie unterschreibt

          Kommentar

          • satania
            • 11.05.2010
            • 6295

            #6
            Wie siehts mit der Klausel Haftung nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung aus?

            Kommentar

            • Mona88
              • 01.01.2004
              • 508

              #7
              Was glaubt ihr, wer im Zweifel die besseren Anwälte hat? Die RB oder die Haftpflichtversicherung? Wenn würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen.

              Grundsätzlich müssten 1,5 Mio € reichen sofern die RB wieder vollständig gesund wird.

              Aber: Von wann ist die HV? Die Uelzener hat schon ewig (mindestens 3 Jahre) höhere Deckungssummen, auch im Basisschutz. Und das macht auch Sinn. Unter 5 Mio € versichere ich meine Kunden im Bereich Haftpflicht schon seit 5 Jahren nur noch in Ausnahmefällen. Eben weil mit wenigen Euro im Monat derartige Gedanken garnicht erst aufkommen.

              Kommentar

              • Gewitterhexe
                • 07.02.2017
                • 70

                #8
                Über 1,5 Mio habe ich mich auch gewundert, ist echt wenig...
                habe mal bei mir nachgeschaut: Standartversicherung HUK- Coburg Deckungssumme 15 Mio !

                ....oder war das oben ein Kommafehler?

                Kommentar


                • #9
                  Hab bei meinen Reitpferde-Policen auch gleich mal nachgeschaut: 5 Mio, dazu kommt eine Reiter-Unfallversicherung, über die allerdings nur kleinere Summen geleistet werden (Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze für Pferd und Reiter, Invaliditätsleistungen u. a.).

                  Kommentar

                  • zentaur
                    • 03.07.2009
                    • 4475

                    #10
                    Zu den Versicherungssummen:
                    Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Deutschland im Bereich KFZ beträgt 7.500.000 Euro.
                    Das wohl nicht ohne Grund.
                    Wenn es in Bezug auf RB keinen anderen Weg gibt, würde ich mich so hoch wie irgendmöglich absichern, bevor ich meines Lebens nicht mehr froh werde.
                    LG zentaur

                    "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

                    Kommentar

                    • Mona88
                      • 01.01.2004
                      • 508

                      #11
                      Im Straßenverkehr ist die Wahrscheinlichkeit höher mehrere Personen zu treffen. Meist hat man Beifahrer, es gibt beteiligte PKWs inklusive Beifahrer usw.
                      Bei Pferde-HV-Fall ist meist nur der Reiter betroffen.

                      Daher aber auch die Empfehlung, jedwede Haftpflichtversicherung nicht unter 5 Mio € Versicherungssumme. Und bitte auch nicht nur den Basisschutz.

                      Kommentar


                      • zentaur
                        zentaur kommentierte
                        Kommentar bearbeiten
                        Zitat: Bei Pferde-HV ist meist nur der Reiter betroffen.
                        Tja meist...
                        Und wenn nicht?
                        Es kommt ja auch auf die Art, bzw. die Nutzung der Reitbeteiligung ( z.b. Ausritte, Turnierteilnahme) an.
                        Da sind schon die Risiken höher, dass es auch Dritte treffen kann.
                        Daher lieber höher versichern, als das Nachsehen haben.
                    • christel-air
                      • 14.12.2004
                      • 1426

                      #12
                      Im Bekanntenkreis vor etlichen Jahren ist mal ein Pferd an Karneval durchgegangen und hat zwei Fußgänger umgerannt, eine ältere Frau lag im Koma. Der war heilfroh nicht nur mit 1 Mio versichert gewesen zu sein.... da kommt schnell was zusammen, stell dir vor, RB fällt im Gelände runter und Pferd läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall, im Schlimmsten Fall mit Personenschäden....
                      Qui-Lana *2011 von Qui Lago aus der Karamia von Goethe

                      Kommentar

                      • Mona88
                        • 01.01.2004
                        • 508

                        #13
                        Ich sage ja: Unter 5 Mio € nur in begründeten Einzelfällen.

                        Das ist bei der Uelzener derzeit die geringst mögliche Absicherung - wobei wir wieder bei den Vor- und Nachteilen des Basisschutzes wären.

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