Im Hengstverteilungsplan gibt es eine NRW Gebür,eine BRD Gebühr und eine EU gebühr. Die NRW Gebühr ist für Leute die ihren ersten Wohnsitz in NRW haben wie da steht. Meine Frage ist dazu,ob bei der NRW Gebühr dann als Züchter mit Wohnsitz in NRW es egal ist wie die Stuten gebrannt sind?Oder gilt gleichzeitig dazu die NRW Gebühr nur bei westfälischen und rheinischen Stuten?
Landgestüt Warendorf
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Nee, BKM, das stimmt nicht.
Ich habe vorletztes Jahr auch nur den NRW-Preis bezahlt, obwohl meine Stute überhaupt nicht im Stutbuch eingetragen war. Es wollte auch niemand die Stute sehen, um beurteilen zu können, ob sie wohl den Kriterien fürs HSTB entspricht.
Ich hatte damals beim Zuchtverband angerufen und die haben mir erklärt, dass es ausschließlich auf den Wohnsitz des Züchters ankommt. Und auf nichts anderes.
Flower
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Hm, weiß nicht genau, aber 2002 war es so.
Unter http://www.westfalenpferde.de stehen unter "Wir über uns > Kontakte" Telefonnummern. Ruf doch zur Sicherheit mal dort an. Die waren wirklich sehr nett und haben mir auch die einfachsten Fragen freundlich beantwortet.
Flower
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