Ich habe das einmal vor vielen Jahren gemacht, Bezahlung bei Abholung. Ging ohne Probleme,allerdings kannte ich den Käufer gut ( war ein Fohlen aus dem 1. Jahrgangs des Sandro Hits)
Fohlen schon vor der Geburt kaufen ?
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Zitat von Monemondenkind Beitrag anzeigenHmmm. Ich weiß nicht. Das Risiko hat der Verkäufer ja sonst auch. Wenn das Fohlen krank oder tot auf die Welt kommt kann er es nicht verkaufen.Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !
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ich habe das bzw in ähnlicher Form mehrfach und sowohl als Käufer wie als Verkäufer gemacht.
1.
eine Maidenstute eines mir schon länger bekannten Züchters mit Hengst nach meiner Wahl belegen lassen. Fixer Kaufpreis bei Lieferung eines Fohlens "mit 4 Beinen" per Handschlag.
- Problemlose Abwicklung. Jahre später stehen inzwischen Pferde von mir bei diesem Züchter im Stall => langjährige zusammenarbeit. Inzwischen gesamt 23 Jahre in Kontakt.
2.
Meine Stute war mit Bundeschampionatsieger belegt. Ein anderer Hengsthalter kauft in utero mit Teilzahlung = 3x gesplittet.
- schon die erste Teilzahlung nicht eingetroffen. Käufer hat erst alle möglichen Ausreden. Irgenwann nicht mehr erreichbar. Besonders ärgerlich. Das Fohlen war zumindest eine gewisse Zeit gebunden. => weiterer guter Kunde die Interesse hatten sprangen vom Kauf ab.
3.
ein Interessent der Jahre vorher ein Fohlen bei mir angeschaut hatte (und nicht gekauft) wünscht sich ein Fohlen aus selbiger Stute. Hengst nach Käuferwunsch aber mit Beratung. Schriftlicher Vertrag über alle die Modalitäten.
problemlose Abwicklung und weiter sehr guter Kontakt.
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Wir haben es dieses Jahr auch praktiziert, dennoch haben wir eine Zahlung erst bei Geburt eines gesunden Fohlens vereinbart - Fohlen gesund, Geld sofort da, alles wunderbar.
( dennoch bereue ich es im nachhinein seh, es ist so ein tolles Fohlen! Wir hängen richtig daran...)
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okay die Frage ist dumm, da es jede #zahl sein kann, aber was ist ein angemessner Preis für ein Fohlen in Utero? Ist das eher teurer oder günstiger? klar muss jeder selbst wissen,was es einem Wert ist und klar fließen da tuasend Faktoren ein, aber irgendein Anhaltspunkt wäre schon super.
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Tatsächlich? Machst Du vorab keine Kalkulation? Wir arbeiten z.B. mit den Vollkosten, so kommen wir auf ein Break-Even von ca. 7'T pro Fohlen, diese Kosten muss ich decken, was dazu kommt ist er so etwas wie ein Gewinn... ( sehr vereinfacht...)
wollen sie das Fohlen unbedingt haben? Dann würde ich die Begehrlichkeit dazu noch nutzen)Zuletzt geändert von Virginie; 05.12.2016, 08:53.
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Tut mir leid, habe mich vielleicht nicht korrekt ausgedrückt.
Natürlich haben wir auch einen Betrag der die Kosten decken muss. Aber für mich ist das Gesamtpaket wichtig, also wie ist das Fohlchen an sich.
Dieses Jahr z.B. habe ich ein Fohlen für einen okay Preis verkauft, war super froh, da ich mir genauso ein Zuhause für den Zwerg gewünscht habe. Dabei hätte ich mehrmals das Fohlen zu einem 5 mal höherem Preis verkaufen können, aber für mich sind mehrere Faktoren wichtig.
Ganz zu schweigen von Züchtern, die erst die Farbe des Fohlens abwarten, bis sie einen Preis kalkulieren...
Danke Virginie, werden in uns gehen
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Gedanken zur Preisfindung bei in-utero Verkäufen. Vielleicht denkt man zunächst von der Interessenlage des Verkäufers aus:
Schon bei der Anpaarung hat er geplant das Fohlen zu verkaufen - warum sonst sollte er überhaupt bereit sein, über einen in-utero-Verkauf zu verhandeln? Er ist auch sehr von seinen Anpaarungsüberlegungen überzeugt (schließlich hat er sich auch von den erfahrenen VertreterInnen der verschiedenen Zuchtphilosophien im HG beraten lassen!) und erwartet deshalb ein gutes und hoffentlich auch begehrliches Fohlen. Wenn nun keine Umstände eingetreten sind die ihn zwingen entgegen aller Planungen sofort zu verkaufen, so muss er aus meiner Sicht abwägen wie hoch das Risiko ist, dass das Fohlen gar nicht verkaufsfähig (gesund) das Absetzalter erreicht. Vielleicht 20%??? Jedenfalls würde er rational handeln es in-utero maximal um diesen Risikoabschlag billiger zu verkaufen, als er bei einem Verkauf im Absetzalter realistisch erwartet.
Das setzt aber voraus, dass der deal sofort mit allen Konsequenzen, vor allem incl. eines sofortigen Gefahrenüberganges, abgeschlossen wird und somit der kaufpreismindernde Risikoabschlag auch eine wirtschaftliche Berechtigung hat.
Ein Verkauf während der Trächtigkeit, der nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen zur Abnahme und Bezahlung verpflichtet, ist kein Kauf sondern nur das Besorgen einer Kauf-option für nothing und rechtfertigt überhaupt keinen Abschlag vom erwarteten späteren Preis des Fohlens als Absetzer.Zuletzt geändert von Arielle; 06.12.2016, 12:40.http://www.zuechtergewerkschaft.com/
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