Kann ich auch nicht finden. Wenn man nicht nach 13a pauschaliert kommt man sogar schon ab 20 ha in die Buchführungspflicht was wirklich lächerlich ist. Wo man als Ldw. Betrieb wirklich bevorrechtigt ist, ist das Baurecht aber ich finde es auch ehrlich gesagt richtig, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen Bauvorhaben, die dem Lebensunterhalt dienen und solchen, die als Freizeitvergnügen betrieben werden sollen.
steuerliche Anerkennung als Zuchtbetrieb
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Horsmän, auch Hufschmiede und Bereiter, ebenso wie Friseure müssen eine ordentlich Buchführung machen, wenn Gewinne vom Finanzamt geschätzt werden, dann meistens weil überhaupt nichts abgegeben wird. Durchschnittssätze für Gewinne aus nebenberuflichem Gewerbe gibt es auch nicht.
Landwirte sind heute in den meisten Fällen buchführungspflichtig und die, die das Glück haben Bauland verkaufen zu können zahlen dafür richtig Steuern, weil es Betriebsvermögen ist. In Stadtstaaten ist das neine nette Einnahmequelle, sogannten Dreifelderwirtschaft, Ackerland Grünland und Bauland
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