steuerliche Anerkennung als Zuchtbetrieb

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  • hebelei
    • 07.03.2005
    • 442

    steuerliche Anerkennung als Zuchtbetrieb

    wir hatten in unserem landwirtschaftlichen betrieb eine steuerprüfung. sie wollen mir die pferdezucht/haltung als geschäftszweig rausnehmen. prüfungszeitraum waren die ersten 4 jahre der geschäftstätigkeit(ab1998) wir haben verlust gemacht,mit 2 zuchtstuten und 3 anderen Pferden. der verlust hat sich bis heute immer weiter verringert. z.zt. habe ich 2 zuchtstuten und ein stutfohlen das zur zuchtstute werden soll , 2 einsteller, einen ungerittenen 3jährigen, 1 weiteres fohlen,1 wallach.
    kennt ihr grundsatzurteile?was sagt ihr dazu,habt ihr erfahrungen?
    Grüße aus Sachsen!!!!
  • horsm
    • 08.02.2005
    • 2561

    #2
    Die Gewinnerzielung muss schon nachgewiesen werden, sonst ist es eben Liebhaberei.

    "Der Stpfl. hat allerdings die Darlegungslast hinsichtlich seiner Gewinnerzielungsabsicht ( BFH 28. 11. 85 BStBl 1986 II S. 293; vgl. a. BFH 21. 1. 99 IV R 27/97 NWB EN Nr. 375/99 ). Entscheidend ist, ob der Kläger auch den späteren Ausgleich der Anfangsverluste im Auge hatte ( BFH 21. 3. 85 BStBl 1985 II S. 399). "


    Dazu gibts ne Menge Urteile.
    Z.B. dies hier:

    BFH v. 27.01.2000 IV R 33/99 NWB EN-Nr. 513/2000

    Einkommensteuer; ,,kleine'' Pferdezucht als Hobby (§§ 2, 13 EStG)  

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht anzunehmen, wenn ein Stpfl. eine ursprünglich als Hobby begonnene ,,kleine'' Pferdezucht nicht endgültig aufgibt, sondern nahezu unverändert als Liebhaberei weiterbetreibt ( BFH-Urt. v. 27. 1. 2000 - IV R 33/99 ). Dazu führt der BFH weiter aus, dass die Feststellung, ob ein Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht geführt wird, im Wesentlichen auf dem Gebiet der Tatsachenwürdigung liegt. Insoweit ist der BFH als Revisionsgericht an die tatrichterlichen Feststellungen gebunden. Er kann jedoch die aus den festgestellten Tatsachen auf der Grundlage der Denkgesetze und von Erfahrungssätzen gezogenen Schlussfolgerungen überprüfen.

    u.a.


    Sehr viele Leute wollten da ihr Hobby von der Steuer absetzten und sind damit dann gescheitert. Am besten mal den Steuerberater damit beauftragen, ggf. kann er das ja noch ein wenig rauszögern oder umbiegen.



    Aber schau mal: wenn Du später mal mit nem guten Kanller nen guten Gewinn erzielst, brauchst Du den dann auch nicht versteuern.



    Kommentar


    • #3
      So Ähnliches habe ich schon oft im Bekanntenkreis erlebt. Der Zeitraum der ersten vier Jahre scheint eine ziemliche Regelmäßigkeit dabei zu sein. Habt Ihr denn nach dieser Zeit irgendwann mal Gewinn gemacht? Falls ja, würde ich beim Finanzamt eine entsprechende Eingabe machen. Falls nicht heißt es wohl bis auf weiteres 'Pech gehabt' Im letzteren Fall würde ich auf jeden Fall weiterhin alle Belege sammeln denn sobald Ihr einen Gewinn erwirtschaftet wird der Fiskus sicherlich der erste sein, der davon Notiz nimmt und Mücken sehen will. Das ist dann der Zeitpunkt um entsprechende Ausgaben gewinnmindernd geltend zu machen auch, wenn Euch die Gewinnerzielungsabsicht im Augenblick erstmal futsch geht.
      Die andere Frage ist die, ob Ihr mit Eurer derzeitigen Betriebsstruktur Gewinn machen könnt oder ob da eventuell was geändert werden muss. Wenn die Zucht nach nunmehr 8 Jahren nichts abwirft, muss man rational abwägen ob man sich lieber ganz auf andere Zweige verlegt u nd dann z.B. mehr Einstellpferde annimmt.

      Kommentar


      • #4
        Grundsätzlich müssen Unternehmen Gewinne erwirtschaften, da der Staat nicht unsere Hobbies finanzieren möchte. ABER Du mußt auf keinen Fall sofort Gewinne machen, Anlaufverluste sind normal. Gerade in der Pferdezucht muss man ja Anfangsverluste miteinkalkulieren, außer man verkauft Fohlen. Ansonsten hat man 3 JAhre Kosten, ehe der erste Umsatz erwirtschaftet wird. Im Endeffekt muss dein Betriebsbereich einen "Totalerfolg" erwirtschaften, wenn Du das schaffst, bist Du nicht in der Liebhaberei. Deine Betriebsprüfung ging ab 1998 4 Jahre bis 2002. Wenn du nachweisen kannst, dass in den Jahren ab 2002 Gewinne (Oder zumindest deutlich geringere Verluste) erwirtschaftet wurden, hast Du gute Chancen.
        Viel Glück und ja nicht Bange machen vor der BP!!!!

        Kommentar

        • guitano
          • 26.12.2003
          • 233

          #5
          Hallo,

          wenn es um dieses Thema geht bin ich von unserem Rechtsstaat ziemlich entteuscht, die die was machen sind immer die dummen.
          Steuerlich, ist das was du machst liebhaberei, im Verkaufsrecht bis du gewerblich und mußt die Produkthaftung wie der grösste Pferdehändler weitergeben.
          Vor ein paar Wochen stand auch noch einer von der GEZ vor der Tür und meinte, da die Pferdehaltung ja gewerblich ist, müssten wir für unseren, im Privat-PKW installierten Radio, gesondert GEZ-Gebühren zahlen.
          Das macht doch keinen Spass mehr wenn man nur noch Kasse gebeten wird.

          Kommentar

          • Ramzes
            • 15.03.2006
            • 14693

            #6
            Na , der Steuerberater wird ja sicherlich die BP begleitet haben , ebenso die Bilanzerstellung des ldw. Betriebes.
            Scheint z. Z. wohl interne Anweisung zu sein , das vermehrt "rauszuhauen". Geht mir z. Z. genauso mit 13 Pferden.Liebhaberei,da ebenfalls Anlaufverluste.Ja,aber wenn ich dann regelmäßig (liegt dann wieder im Ermessensspielraum des Prüfers ?&#33 Pferde verkaufe , bin ich gewerblich.
            Steuerber. : Pferde objektiv bewerten als stille Reserve , als Diskussionsbasis in Gegenüberstellung Verlust. FA-Prüfer unterstellt sogar "heimliche " Fohlenverkäufe , wenn Stuten gedeckt und güst geblieben .
            Er ist Fachmann Hundesportverein.(Dort werden sie ihm bestimmt die genaue Anzahl der geworfenen und verkauften Welpen mitteilen).Wir sind u.a.Ausbildungsbetrieb ,auch anerkannt für Landwirt TH-Pferd.2 Azubis und 14 Praktikanten,davon 7 mit 4 bzw. 5 Mo.und 14 mit je 1 Mo.in den letzten 6 J. durchgeschleust.
            Er konnte nun mal nichts anderes finden und verbeißt sich jetzt .
            Ackermann , Schneider,BenQ,...so wird´s gemacht !!!

            Kommentar

            • horsm
              • 08.02.2005
              • 2561

              #7
              Naja,
              es ist doch ganz simple den Tatbestand der Liebhaberei für seine Pferdezucht zu wiederlegen:
              Einfach Gewinn erwirtschaften und dem FA anmelden.

              (Mein Motto ist immer: Froh kann der sein, der viele Gewinnsteuern zahlen darf, denn der hat schließlich auch Gewinne erzielt ;-)



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              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14693

                #8
                Horsmän,na dann Glückwunsch(ohne Neid!Neid muß man sich erarbeiten,Mitleid kriegt man geschenkt)!Tränendrüsen sollten auch nicht gedrückt werden.Wenn nicht gerade bei den ersten Fohlenjahrgängen ein Kracher dabei ist,dauert es ja wohl 3-4 Jahre , bis der erste Verkaufskracher dabei sein könnte ,der dann evtl. Minus ausgleicht.Wenn aber nun ein paar gute Stuten als Nachzucht und Bestandsaufbau bleiben sollen,zieht das nun mal den Schnitt runter.
                Selbst Paule verkauft ja seine Lewitzer oft im Paket ( 1 Kracher + Begleiter).

                Kommentar

                • horsm
                  • 08.02.2005
                  • 2561

                  #9
                  eben.
                  Was dann letztlich auch bedeutet, dass die Pferdezucht nicht wirklich wirtschaftlich arbeitet.
                  Einen Wirtschaftsbetrieb aufrecht zu erhalten, der aber wohl immer Verluste erwirtschaftet (außer der SUperkacher kommt eines Tages wie ein 6er im Lotto) ist aber nunmal Liebhaberei.
                  Und die bloße Wunschvorstellung reicht halt dem FA nicht aus.

                  Eine Möglichkeit wäre, aber das müßte der StB mal abklären, ob man den Anfangszeitraum vielleicht von 4 auf z.B. 6 oder gar 8 Jahre bekommt. Wenn dann keine Gewinne erwirtschaftet wurden - Pech gehabt.
                  Wahrscheinlich (auch das wird einem der StB sagen können) muss man nämlich dann die in der Anfangsverlustphase eingesparte Steuer, wenn das FA dann ggf. nach 6 oder 8 jahren auf Liebhaberei entscheidet komplett zurück erstatten.

                  C´est la vie.



                  Kommentar

                  • hebelei
                    • 07.03.2005
                    • 442

                    #10
                    ich meine in einer fachzeitschrift mal gelesen zu haben,das es bei mehr als 2 zuchtstuten keine liebhaberei mehr sei. weiß aber leider nicht mehr wo. das war wohl ein grundsatzurteil.
                    Grüße aus Sachsen!!!!

                    Kommentar


                    • #11
                      Neenee, da ging es sicherlich um die Abgrenzung 'gewerblich' vs. 'hobby'. Die Gewinnerzielungsabsicht wird aber völlig unabhängig von der Betriebsgröße nur dann angenommen, wenn eben tatsächlich nach einer gewissen Anlaufzeit auch Gewinne erwirtschaftet werden. Und diese Anlaufzeit wird eben wie es scheint ganz allgemein auf etwa 4 Jahre festgesetzt, egal ob man nun eine Pizzeria aufgemacht oder eine gewerbliche Pferdezucht angemeldet hat. Theoretisch kann man ja auch mit einer einzigen Stute Gewinn fahren.

                      Kommentar

                      • sahen
                        • 11.10.2005
                        • 1045

                        #12
                        Wir haben das Ganze schon mal bis zum OLG durchgefochten und sind gescheitert: Ergebnis war eien saftige Steuernachzahlung. Dabie war da sogar der Ansatz, dass ja die Immobilien aus Zucht- und Pensionsbetrieb zum Betriebsvermögen gehören und da Wertsteigerungen durch Um- und Ausbautene rzielt wurden. Wurde dennoch komplett gekippt. Die Chance, Verluste aus dem Nebenerwerb Pferdezcuth udn Pensionshaltung steuerlich geltend zu machen ist wirklich Null, wenn nicht perspektivisch Gewinne erzielt werden.
                        www.lohmann-hannoveraner.de

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                        • #13
                          Was mich viel mehr aufregt ist diese dämliche U-St.Vorauszahlung. Letzte Woche haben sich die Brüder bei uns wieder satt bedient. Fallen die Weihnachtsgeschenke dies Jahr bescheidener aus Naja, andererseits hat horsmän auch irgendwie recht: Wer keine Stuern zahlen muss, macht auch keine guten Geschäfte *LOL*

                          Kommentar

                          • Ginella NB

                            #14
                            Darf ich mal was ganz anderes dazwischen fragen?

                            Warum müssen einem die gewerblichen Züchter meistens keine Rechnung für ein Fohlen/Pferd ausstellen?

                            Warum muss ein Reitlehrer oder Schmied keine Rechnung für seine erbrachten Leistungen ausstellen?

                            Kommentar

                            • horsm
                              • 08.02.2005
                              • 2561

                              #15
                              Müßten sie schon.
                              Sofern man selber Vorsteuerabzugsberechtigt ist (was man aber als Privater Endverbraucher nicht ist) benötigt man auch zwingend einen solchen Beleg.

                              Ansonsten geht da halt auch viel "under the table" würd ich mal prophezeien.

                              Kommentar

                              • Ginella NB

                                #16
                                Also ehrlich gesagt - wenn ich meinen Schmied bzw. Bereiter um eine Rechnung bitten würde, würden die mir einen Vogel zeigen und das nächste Mal wahrscheinlich nicht mehr kommen, weil denen das viel zu aufwendig wäre

                                Frage mich nur immer, wie das das Finanzamt so mitmacht.
                                In unseren Industriebetrieb wird da doch auch immer alles auf jeden Heller und Cent geprüft.

                                Irgendwelche Belege müsste doch jeder Selbstständige bei der Steuererklärung vorweisen.
                                Ebenso die Reitstallbesitzer.
                                Die stellen ja auch nicht monatliche Pensions-Rechnungen aus......



                                Kommentar

                                • horsm
                                  • 08.02.2005
                                  • 2561

                                  #17
                                  Also Landwirte haben im Steuerrecht ohnehin nahezu Narrenfreiheit.
                                  Die Gewinnermittlung für landw. Betriebe funktioniert ziemlich anders als alles was man so kennt, mit etlichen Vorteilen (ebenso bei der USt). Lobby halt ;-)

                                  Bei Klein-Selbstständigen (z.B. Hufschmieden) werden die Umsätze und Kosten => Gewinne oft ohnehin geschätzt, bzw. anhand von Branchenvergleichszahlen taxiert (wie auch bei Friseuren).
                                  Trotzdem könnte rein theoretisch auch ein Schmied eine "ordentliche" Buchführung machen ;-)

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                                  • royaltouch
                                    • 06.11.2006
                                    • 429

                                    #18
                                    Zitat von [b
                                    Zitat[/b] (Ginella NB @ Nov. 21 2006,17:04)]Also ehrlich gesagt - wenn ich meinen Schmied bzw. Bereiter um eine Rechnung bitten würde, würden die mir einen Vogel zeigen und das nächste Mal wahrscheinlich nicht mehr kommen, weil denen das viel zu aufwendig wäre
                                    also, falls da auch so Sachen wie Turnierfahrten und die dort angefallenen Kosten/Pferd sowie die Gewinne des Pferdes...dazuzählen, dann wird das bei uns schon so gehandhabt, dass der Besitzer eine Rechnung des Bereiters bekommt, musste man ihm aber auch erst erklären wie soetwas ausschauen soll !!

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      Zitat von [b
                                      Zitat[/b] (Ginella NB @ Nov. 21 2006,17:04)]Also ehrlich gesagt - wenn ich meinen Schmied bzw. Bereiter um eine Rechnung bitten würde, würden die mir einen Vogel zeigen und das nächste Mal wahrscheinlich nicht mehr kommen, weil denen das viel zu aufwendig wäre

                                      Frage mich nur immer, wie das das Finanzamt so mitmacht.
                                      In unseren Industriebetrieb wird da doch auch immer alles auf jeden Heller und Cent geprüft.

                                      Irgendwelche Belege müsste doch jeder Selbstständige bei der Steuererklärung vorweisen.
                                      Ebenso die Reitstallbesitzer.
                                      Die stellen ja auch nicht monatliche Pensions-Rechnungen aus......
                                      Also unser Schmied schreibt immer seine Rechnungen, ich muss ja auch mit den Besitzern der Ausbildungspferde abrechnen. Und für unsere Ausbildungspferde gigt es jeden Monmat die Rechnung für Pension und Beritt. Ist ja kein großer Aufwand, wie soll da sonst noch einer durchblicken. Ich mach aber die Buchhaltung auch selber, wie beim Ingenieurbüro

                                      Kommentar

                                      • Ramzes
                                        • 15.03.2006
                                        • 14693

                                        #20
                                        Horsmän , sonst geht´s aber gut (Narrenfreiheit-Lobby)!

                                        Kommentar

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