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Hengst fuer Carthago-Stute gesucht
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Zitat von royaltouch Beitrag anzeigenHallo,
sollte Zangersheide od. wenn sich eine Möglichkeit für holsteinisch findet Holstein gebrannt werden (ist ja glaub ich nocht so einfach, muss Pferd ja zumindest in D stehen, oder? -hab da nicht so Ahnung), ein A kommt bestimmt nicht auf den Hintern!!
LG.
Kannst auch unter Suche eingeben : Holstein - Stute im Zuchtversuch .
Dort steht : Fremde Stuten werden nur ins Holst. Zuchtbuch eingetragen, wenn sie mehr als 50.000,- € Gewinnsumme haben. Deswegen bekommen die Nk von Alexa (Buchwald) auch volle Holst.Papiere und die Nk von Taggi können gekört werden. Denn dazu müssen ja 5 Gen des Mutterstamms bei den Holst H, S oder ZB1 eingetragen sein.
Dann gibt es klare Begrenzungen bei einigen Hengsten . Also fallen diese auch raus . Glaube nicht das sich 2008 daran etwas ändert .
Sonderregelungen / Besondere Bestimmungen
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Bedingungen zum Zuchteinsatz von Caretino, Cassini I, Contender und Corrado I
Zugelassen für die oben angeführten Hengste sind alle in das Zuchtbuch I für Stuten des Holsteiner Verbandes eingetragenen Zuchtstuten, die im Eigentum von Mitgliedern des Holsteiner Verbandes stehen! Davon ausgeschlossen sind die in das Zuchtbuch II und in das Vorbuch bzw. Vorbuch II eingetragenen Stuten.
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Zusätzliche Bedingungen zum Zuchteinsatz von Cassini I und Contender
Für die o.g. Hengste müssen vor dem Hintergrund eines möglichst gerechten Zuchteinsatzes regulierende Zulassungsbestimmungen getroffen werden:
1. Stuten, die ein Fohlen der o.g. Hengste bei Fuß führen, können in dieser Saison nicht wieder zu diesen Hengsten zugelassen werden.
2. Bevorzugt zugelassen werden in diesem Jahr diejenigen Stuten, die in der Saison 2005 von einem in Holstein gekörten Vollbluthengst oder einem drei-, vier- oder fünfjährigen in Holstein gekörten Hengst besamt bzw. gedeckt wurden. Ebenso zum Kreis der bevorzugten Stuten zählen sämtliche Töchter von Vollbluthengsten, die in Holstein in das Zuchtbuch I eingetragen bzw. eintragungsfähig sind.
3. Jeder Züchter kann nur eine fortgeschriebene Stute anmelden, Züchter, die über einen größeren Bestand fortgeschriebener Stuten verfügen, haben die Möglichkeit, ab der 11. Holsteiner Stute aus ihrem Bestand eine weitere Stute für die o.g. Hengste anzumelden. (Stichtag: Stand der Bestandsmeldung 1. Januar 2006). Pro 10 eingetragenen Stuten wird dem Züchter diese Bevorzugung eingeräumt.
Da den entsprechenden Stationen ein monatliches Kontingent an Erstbesamungen zusteht, müssen die Stuten für die beiden o. g. Hengste bei den entsprechenden Stationen bis Mitte des Vormonats angemeldet werden.
Jede Stute kann jedoch nur auf einer Station angemeldet werden.
4. Im Bestand eines Züchters ist es möglich, den Status der“ bevorzugten Stute“ auf eine nicht bevorzugte Stute zu übertragen. Allerdings dürfen diese getauschten Stuten kein Fohlen der Hengste Cassini I oder Contender bei Fuß führen.
5. Nach derzeitigem Stand gelten für die Saison 2007 für die Zulassung zu den Hengsten Cassini I und Contender die gleichen Bestimmungen wie im Jahre 2006.
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