Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine allgemeine Fragebezüglich der Handhabung von Bedeckungsverträgen:
Mich interessiert, was seitens derHengsthalter unternommen wird, wenn die Stute durch die ersteBesamung oder durch den Natursprung nicht tragend wurde.
Wird in der laufenden Decksaisonkostenlos nacherfüllt, also erhält man weitere Samenlieferungenbzw. einen erneuten Sprung?
In den AGB der meisten Gestüte findetsich nur eine Regelung, dass man in der folgenden Saison einenFreisprung erhält, zu der laufenden Saison werden keine Angabengemacht.
Macht es im Hinblick auf eine möglicheNacherfüllung einen Unterschied, ob die Stute auf der Station durchderen Mitarbeiter besamt wurde oder ob es der eigene Tierarzt zuHause vornimmt? Wie sieht das bei Natursprüngen aus?
Erhält man sein Geld zurück, wenn dieStute durch all diese Versuche nicht tragend wurde, vorausgesetzt, eshandelt sich nicht um ein Problem der Stute?
Wie sieht es beim Decktaxensplittingaus? Gibt es dort Nacherfüllung? Erhält man bei deren Fehlschlagauch die Anzahlung zurück?
Dies soll keine Rechtsberatung werden,eine rechtliche Einschätzung kann ich selbst vornehmen. Michinteressieren einfach nur die Erfahrungen, die mit diesem Themagemacht wurden.
Es müssen natürlich auch keine Namen der Stationen genannt werden, es geht mir einfach nur um die Handhabung diesesThemas in der Praxis. Also einfach bitte die eigenen Erlebnisseschildern.
In diesem Sinne schon einmal vielenDank für die Antworten!
ich habe eine allgemeine Fragebezüglich der Handhabung von Bedeckungsverträgen:
Mich interessiert, was seitens derHengsthalter unternommen wird, wenn die Stute durch die ersteBesamung oder durch den Natursprung nicht tragend wurde.
Wird in der laufenden Decksaisonkostenlos nacherfüllt, also erhält man weitere Samenlieferungenbzw. einen erneuten Sprung?
In den AGB der meisten Gestüte findetsich nur eine Regelung, dass man in der folgenden Saison einenFreisprung erhält, zu der laufenden Saison werden keine Angabengemacht.
Macht es im Hinblick auf eine möglicheNacherfüllung einen Unterschied, ob die Stute auf der Station durchderen Mitarbeiter besamt wurde oder ob es der eigene Tierarzt zuHause vornimmt? Wie sieht das bei Natursprüngen aus?
Erhält man sein Geld zurück, wenn dieStute durch all diese Versuche nicht tragend wurde, vorausgesetzt, eshandelt sich nicht um ein Problem der Stute?
Wie sieht es beim Decktaxensplittingaus? Gibt es dort Nacherfüllung? Erhält man bei deren Fehlschlagauch die Anzahlung zurück?
Dies soll keine Rechtsberatung werden,eine rechtliche Einschätzung kann ich selbst vornehmen. Michinteressieren einfach nur die Erfahrungen, die mit diesem Themagemacht wurden.
Es müssen natürlich auch keine Namen der Stationen genannt werden, es geht mir einfach nur um die Handhabung diesesThemas in der Praxis. Also einfach bitte die eigenen Erlebnisseschildern.
In diesem Sinne schon einmal vielenDank für die Antworten!


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