Im Tierschutzgesetz ist angegeben, das jeder der mit Wirbeltieren gewerblich ( der erste link soll wohl gewerblich sein???) züchtet, eine Behördliche Genehmigung braucht. Nachzulesen im TierSchG §11. Dort sind auch die Vorraussetzungen geregelt. Wenn ich das richtig Interpretiere ( und das kann durchaus falsch sein!!) wäre "freies" gewerbliches Züchten ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000€ Strafe.
Könnte das stimmen???
Könnte das stimmen???
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