Die Diskussionen um den Austragungsmodus des Bundeschampionates für die Vielseitigkeitspferde sind erwartungsgemäß nicht folgenlos geblieben: Der DOKR-Vielseitigkeitsausschuss hat bei seiner Herbstklausur in Warendorf einschneidende Veränderungen des Reglements beschlossen. Kernelement: eine Einlaufprüfung, die allen Teilnehmern die Möglichkeit gibt, das Prüfungsgelände mit den jungen Pferden kennenzulernen.
Voraussichtlich wird es nun doch keine Besichtigung des Geländes zu Pferde geben. Dies hatten die Reiter nach Angaben von Aktivensprecher Andreas Dibowski zwar vorgeschlagen, doch der Ausschuss lehnte ein solches Abgehen zu Pferde ab. Sodann ist die Einführung einer "Einlaufprüfung" für die qualifizierten Pferde in Warendorf geplant – jeweils eine Geländepferdeprüfung für die 5-Jährigen und die 6-Jährigen. Die Teilnahme ist im Hinblick auf das eigentliche Bundeschampionat keine Pflicht; der Ritt im Cross kann sogar ausschnittsweise angelegt oder auch an beliebiger Stelle unterbrochen werden, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Wertung im eigentlichen Championat haben wird, so der Aktivensprecher Andreas Dibowski nach der Ausschusssitzung im Gespräch mit buschreiter.de. Die Linienführung und die Standardabfragen entsprechen denen der späteren Finalqualifikation. "Allerdings werden die Hindernisanforderungen deutlich leichter sein", erklärte Dibowski.
Trostrunde ist Geschichte
Das eigentliche Bundeschampionat besteht dann aus der Finalqualifikation, getrennt nach den Altersklassen. Die jeweils 15 besten Paare halten dann Einzug in das eigentliche Finale. Was es dann nicht mehr geben wird, ist die Trostprüfung, die es bisher zunächst nicht qualifizierten Pferden und Reitern ermöglichte, doch noch in der Endrunde zu starten.
Spezialrichter kommen zum Einsatz
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Heigel wird sich auch beim Richtereinsatz etwas ändern: So ist geplant, in der Dressur und im Springen Richter aus den Spezialdisziplinen einzusetzen, die nicht aus dem Vielseitigkeitsbereich kommen. Außerdem hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass die Richter bei den Geländeteilprüfungen der Finalqualifikation und des Finales "durchgetauscht" werden. Damit soll verhindert werden, dass ein und derselbe Richter ein Pferd durch das gesamte Bundeschampionat "begleitet". Heigel: "Wir schaffen dadurch eine ganz neutrale Basis."
Neue Hindernisauflagen?
Nach Informationen von buschreiter.de gab es im Ausschuss eine Diskussion auch darüber, dass bei der Teilprüfung Springen überdurchschnittlich viele Abwürfe zu registrieren gewesen sind. Noch nicht abschließend geklärt sei, ob sich beim nächsten Championat etwas am Profil der Hindernisauflagen beim Springen ändern soll.
"Ab Juni heiliger Boden"
Hinsichtlich der Trainingsmöglichkeiten auf dem Gelände in Warendorf, auf dem alljährlich das Bundeschamnpionat sattfindet, "wird sich nichts ändern", sagte Andreas Dibowski. Das Areal des Leistungszentrums sei in erster Linie als Trainingsgelände "für die Kaderreiter" reserviert. Nach wie vor sei dies kein "öffentlicher Trainingsplatz". Er selbst werde – wie allgemein üblich – zu Kaderlehrgängen Nachwuchspferde mitnehmen und dort trainieren, wie er es auch in der Vergangenheit getan habe, sagte Dibowski. Dies beziehe sich auf den Zeitraum von März bis Mai. "Aber ab Juni ist das heiliger Boden", sagte Dibowski.
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